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Umfassendes Fahrverbot in Berlin - Ein Urteil mit Signalwirkung (FOTO)

Geschrieben am 09-10-2018

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Mehr Informationen
http://ots.de/iHAUws
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Berlin (ots) -

Nach mehrstündiger Beratung hat die 10. Kammer des
Verwaltungsgerichts Berlin entschieden: In der Bundeshauptstadt wird
es weitreichende Fahrverbote geben. Es gebe keinen vernünftigen
Zweifel daran, dass Fahrverbote die einzig wirksame Maßnahme gegen
die NOx-Belastung seien, begründet Richter Ulrich Marticke das
Urteil. Auf elf Straßenabschnitten werden wohl die schmutzigen Diesel
der Abgasnormen Euro 0 bis 5 ausgesperrt. Und das schon ab April
2019. Es standen sogar Fahrverbote für Euro 6 Diesel zur Diskussion.
Für knapp 200.000 Dieselfahrer bedeutet das erhebliche
Einschränkungen. Mit dem Berliner Urteil erreicht die Diskussion um
Fahrverbote wohl ihren Höhepunkt - aber noch lange nicht ihr Ende.

Fahrverbot in Berlin wegweisend

Ilja Ruvinskij, Rechtsanwalt und Partner der Kraus Ghendler
Ruvinskij Anwaltskanzlei in Köln befürchtet: "Das Berliner Urteil hat
Signalwirkung für die gesamte Bundesrepublik. Viele Gerichte werden
dem Berliner VG folgen." Aber auch so stünden alle Zeichen auf Rot.
Die bisherigen Urteile aus Hamburg, Frankfurt und Stuttgart zeigten
eine klare Linie, so der Verbraucheranwalt. In nahezu jeder deutschen
Großstadt drohe über kurz oder lang ein Fahrverbot.

Weitere Fahrverbot Urteile erwartet

Gegen 24 weitere deutsche Städte laufen aktuell Fahrverbotsklagen.
Dicke Luft gibt es unter anderem in Aachen, Bonn, Dortmund, Bochum,
Essen, Gelsenkirchen, Köln, Mainz, München, Wiesbaden, Hannover,
Halle und Kiel. Die Liste der Städte, denen ein Fahrverbot Urteil
kurz bevorsteht, ist lang. Auf der roten Liste der Deutschen
Umwelthilfe stehen aber noch viele andere Städte. Diese hatte bei
eigenen Messungen ganze 1.111 NOx-Hotspots aufgedeckt. Das worst case
scenario: Fahrverbote in bis zu 426 deutschen Städten.

Luftreinhaltepläne auf Kosten der Dieselhalter

Wer der Leidtragende der Fahrverbotsurteile ist, liegt auf der
Hand: Der Verbraucher. "Die Fahrverbote bringen den Dieselhalter in
eine missliche Lage. Er muss jederzeit damit rechnen, mit seinem
Diesel in der Stadt nicht mehr fahren zu dürfen. Gleichzeitig wird er
zu einem Software Update genötigt, das zu einem höheren Verbrauch und
zu Folgeschäden führen kann. Wer das Update verweigert, muss sogar
mit einer Stilllegung rechnen.", analysiert Ruvinskij die Zwickmühle,
in der nun hunderttausende Dieselhalter stecken.

Fahrverbot durch Rückabwicklung umgehen

Wie aber können sich betroffene Dieselfahrer gegen das Fahrverbot
wehren? Ruvinskij sieht hier nur eine Möglichkeit. "Gegen ein
Fahrverbot an sich erfolgreich vorzugehen, ist nahezu unmöglich. Der
Kunde kann aber dafür sorgen, dass er persönlich nicht mehr von dem
Fahrverbot betroffen ist.", erklärt er. Dies sei durch eine
Rückabwicklung im Abgasskandal zu erreichen. Dazu könne er einen
bestehenden Finanzierungsvertrag widerrufen oder einen
Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
gegen den Hersteller geltend machen. Durch die Rückabwicklung könne
er seinen Diesel verlustfrei loswerden. Die Erfolgsaussichten seien
gut.

"Die Hersteller haben den Kunden über die hohen Stickoxidwerte
getäuscht, um den eigenen Gewinn zu maximieren. Das kommt sie jetzt
teuer zu stehen." Mithilfe der Rückzahlung kann der Kunde eine
Neuanschaffung finanzieren, die von Fahrverboten nicht betroffen ist.



Pressekontakt:
Herr Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
Aachener Str. 1
50674 Köln

Telefon: 0221 / 986 584 92
E-Mail: presse@anwalt-kg.de

Original-Content von: KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, übermittelt durch news aktuell


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