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Westfalen-Blatt: das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum "Horror-Haus"-Prozess in Paderborn

Geschrieben am 05-10-2018

Bielefeld (ots) - Sie quälten zwei Frauen, bis die tot waren - und
müssen trotzdem nicht lebenslang ins Gefängnis? Das Urteil des
Landgerichts Paderborn gegen die beiden Angeklagten im
»Horror-Haus«-Prozess hat manchen Zuschauer den Kopf schütteln
lassen. Ein Urteil, nach dessen Verkündung die Angeklagten strahlen
und die Verteidiger sofort auf Revision verzichten - kann das ein
gutes Urteil sein?

Richter können nicht auf die Volksseele schielen, wenn sie eine
Strafe festsetzen. Was nützt eine Verurteilung zu lebenslanger Haft,
die Teile der Öffentlichkeit befriedigt, aber vom Bundesgerichtshof
wieder aufgehoben wird?

Das Schwurgericht musste strafmildernd berücksichtigen, dass
Wilfried Wagener schwachsinnig ist. Und dass seine Ex-Frau Angelika
es mit ihrer umfassenden Aussage erst möglich gemacht hat, das
Schicksal von Anika W. aufzuklären, das sonst auf ewig im Dunkeln
geblieben wäre. »Keine noch so harte Strafe bringt mir meine Tochter
zurück«, sagte die Mutter von Anika W. Wenn sie mit dem Urteil leben
kann, sollten wir es auch können.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell


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