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"Bordservice" à la Ryanair: Streik, unwirksame AGB Klauseln -Rüge der EU-Kommission!

Geschrieben am 27-09-2018

Erneut gibt es Streiks und Flugausfälle. Ryanair hat als
Angreifer auf die großen Airlines stark expandiert, nun muss
eine neue Strategie der Nachhaltigkeit folgen!

Wiesbaden/Wien (ots) - Schon lange gibt es bei Ryanair, mit
Hauptfirmensitz in Irland, immer wieder negative Schlagzeilen:
Entschädigungen nach der EU-VO wegen Streiks werden vorab medial
einmal abgelehnt, Klauseln in den Beförderungsverträgen schließen das
Abtreten von Ansprüchen aus. Die Arbeitsbedingungen der Angestellten
lassen negativ aufhorchen. Für Freitag, den 29.09. stehen erneut
Streiks in zahlreichen Ländern auf der Tagesordnung. Fast gewinnt man
den Eindruck, hier bewegt sich eine Fluglinie in einer eigenen,
rechtsfreien Zone. Ryanair betreibt 86 Standorte in ganz Europa und
führt täglich rund 2.000 Flüge durch- und ist mittlerweile ein
Großkonzern im Luftfahrtgeschäft, denn seit 1997 wurde stetig
expandiert. "Billig um jeden Preis" hat Ryanair zum Erfolg geführt,
doch an den neuen Standorten wird, anders als im angelsächsischen
Raum, stark auf das Einhalten des Arbeitnehmerschutzes und der
Verbraucherrechte geachtet. Auch die EU-Kommission richtet ihr
Augenmerk stark auf diesen Focus und hat Ryanair abgemahnt.
"FairPlane begrüßt das, denn alle Luftfahrtunternehmen sind dazu
angehalten, sich an die Regeln zu halten, sich nur die Rosinen
herauszupicken ist langfristig kein guter Weg. Mit dem Aufschlag von
nur einem Euro pro verkauftem Ticket kann eine Fluglinie die Kosten
für anfallende Entschädigungen aus der EU-VO 261/2004 bereits
abfedern. Das würde zu schnelleren Auszahlungen und zur Beendigung
der Hinhaltetaktik gegenüber den Verbrauchern führen.", meint Mag.
Andreas Sernetz, CEO von FairPlane.

"Bereits nach dem Streik im Winter 2017 haben wir, wie viele
andere Fluggastrechteportale auch, Klage gegen Ryanair eingebracht.
Nach der jüngsten EuGH Rechtsprechung zum Thema Streik freue ich mich
schon auf die Verhandlungstermine, die unser Luftrechtsexperte und
Unternehmenssprecher Prof. Dr. Ronald Schmid persönlich wahrnehmen
wird. Verbraucher sollten der Ansage von Ryanair: "Es gibt bei Streik
keine Entschädigung", keinen Glauben schenken und die Fälle bei
[FairPlane] (http://fairplane.de/) einreichen."

Auch bei der Ausgestaltung seiner AGB´s versucht Ryanair immer
wieder die Rechte der Verbraucher zu beschneiden. Das Landgericht
Frankfurt-Fürth hat vor kurzem die Unwirksamkeit von Ryanair AGB
Klauseln bestätigt. Die verwendete Klausel hat eine Abtretung der
Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung an Dritte, hier lag der
Focus auf Fluggastrechtportalen, untersagt. Lediglich an natürliche
Personen, die Mitreisende waren, sollte der Anspruch auf
Entschädigung nach der EU-VO 261/2004 in der abgeänderten Klausel
wirksam abgetreten werden können. Nach drei Urteilen des Amtsgerichts
in ähnlichen Fällen hat Ryanair die Berufung gegen diese Urteile nun
zurückgenommen.

FairPlane ([https://www.fairplane.de] (https://www.fairplane.de/))
gehört zu den führenden Fluggastrechteportalen in Europa und bietet
als einziger Anbieter mehrere Services für die Durchsetzung von
Fluggastrechten an: FairPlane hilft Verbrauchern bei
Flugverspätungen, Flugausfällen, Überbuchungen, Ticketstornierungen
und bei Problemen mit dem Gepäck. Als Legal Tech Start-Up kombiniert
FairPlane modernste IT-Services und europaweite Expertise im
Reiserecht. FairPlane ist ein Rechtsdienstleister und setzt die
Ansprüche der Verbraucher mit auf Reiserecht spezialisierten
Vertragsanwälten durch. Als europaweit erster Dienstleister bietet
FairPlane für die Flugentschädigung nach EU-VO 261/2004 zwei Services
an: "FairPlane Express": Hier erhält der Betroffene eine
Sofortentschädigung nach 24 Stunden. Bei "FairPlane Standard" wird
die Entschädigung erst im Erfolgsfall ausgezahlt. Das vielfach
ausgezeichnete Unternehmen wurde im Jahr 2011 von den
Geschäftsführern Andreas Sernetz und Michael Flandorfer in Wien
gegründet und unterhält auch Büros in Deutschland, Spanien und
Großbritannien. Seit Juni 2015 ist auch Prof. Dr. Ronald Schmid als
Unternehmenssprecher mit an Bord, er ist einer der profiliertesten
Juristen im Bereich Luftverkehrsrecht und führender Gestalter der
Fluggastrechte.

Rückfragehinweis:
Alexandra Hawlicek
Marketing und Kommunikation
hawlicek@fairplane.de
Tel.: +43 1 532 01 46 - 58
Mobil.: +43 69910779592

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/30762/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

Original-Content von: FairPlane, übermittelt durch news aktuell


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