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VW Musterfeststellungsklage - Rechtsanwälte Prof. Dr. Rogert und Dr. Stoll informieren

Geschrieben am 25-09-2018

Lahr (ots) - Die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG
wird von den Rechtsanwälten Prof. Dr. Marco Rogert, Tobias Ulbrich,
Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer in der Spezialgesellschaft R|U|S|S
Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführt. Die
Musterfeststellungsklage wird für den vzbv Verbraucherzentrale
Bundesverband e.V. in Kooperation mit dem ADAC geführt. Die
wichtigsten Fragen zum Thema werden nachfolgend beantwortet.

Wer sollte sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen und wer
nicht?

Wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, sollte eine Einzelklage
durchgeführt werden.

Bei der Kanzlei Rogert & Ulbrich kann über ein Online Formular
unter https://www.auto-rueckabwicklung.de/ eine kostenlose
Erstberatung angefordert werden.

Die Kanzlei Rogert & Ulbrich ist in diesen Einzelklagen sehr
erfahren. Bundesweit führt die Kanzlei mehr als 7000 Verfahren gegen
VW und Händler und hat bereits sehr viele positive Urteile für ihre
Mandanten erstritten. Sollte die Rechtschutzversicherung die Deckung
der Einzelklage übernehmen, ist der Weg der Einzelklage für die
Geschädigten leichter, da die Einzelklage voraussichtlich schneller
abgeschlossen sein wird als die Musterfeststellungsklage.

Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist in diesen
Einzelklagen sehr erfahren. Bundesweit führt die Kanzlei mehr als
6000 Verfahren gegen VW und Händler und hat bereits sehr viele
positive Urteile für ihre Mandanten erstritten.

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer kann über ein Online Formular
unter www.vw-schaden.de eine kostenlose Erstberatung angefordert
werden.

I. Allgemeine Informationen zur Musterfeststellungsklage gegen die
Volkswagen AG

Von wem wird die Klage erhoben?

Die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG wird von der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhoben. Als Dachverband der
16 Verbraucherzentralen der Länder und weiterer Verbände bündelt der
vzbv die Interessen von Verbrauchern in Deutschland. Der vzbv ist
parteipolitisch neutral, gemeinnützig. Er ist nur den Interessen von
Verbrauchern verpflichtet, die er gegenüber Wirtschaft, Verwaltung
und Politik vertritt. Die Arbeit des vzbv finanziert sich aus
Mitgliedsbeiträgen, Projektmitteln und aus Mitteln des
Bundesministeriums der Justiz.

Als qualifizierte Einrichtung im Sinne des § 606 ZPO hat der vzbv
die Befugnis eine Musterfeststellungsklage zu erheben. Jetzt macht
sich der vzbv auch für die Verbraucherrechte im Abgasskandal stark.
Der Abgasskandal rund um den VW Konzern ist ein ganz besonderer Fall
und hat letztlich dazu beigetragen, dass ab dem 1. 11.2018 die
Musterfeststellungsklage möglich sein wird. Entscheidend für die
Erhebung der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG , ist
zumindest bei einem Großteil der möglichen Schadensersatzansprüche
die Verjährung zu hemmen. Dadurch kann für diese Fälle ohne Zeitnot
die Frage geklärt werden ob VW sich durch sein Handeln
schadensersatzpflichtig gemacht hat.

Welche Verbraucher können sich dieser Klage anschließen?

Die Klage des vzbv wird für Käufer von Fahrzeugen der Marken VW,
Skoda, Audi und Seat mit dem Dieselmotor des Typs EA 189
(Vierzylinder, Hubraum: 1,2, 1,6 und 2,0 Liter) geführt. Weiterhin
muss in diesen Fahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung verbaut
worden sein, was durch den Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
oder einer vergleichbaren Genehmigungsbehörde in Europa festgestellt
worden sein muss. Leasingnehmer und Beschenkte können sich der
Musterfeststellungsklage nicht anschließen.

Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage?

Es handelt sich bei der Musterfeststellungsklage nicht um eine
"Sammelklage" im landläufigen Sinne. Die Klage wird vom vzbv erhoben.
Kläger ist also der vzbv und nicht die einzelnen Verbraucher. In der
Musterfeststellungsklage wird verbindlich festgestellt, ob die
Volkswagen AG den Verbrauchern aufgrund der Abgasmanipulation
Schadenersatz schuldet.

Stellt nun das Gericht im Rahmen der Musterfeststellungsklage
fest, dass der VW-Konzern Schadensersatz schuldet, bedeutet dies
nicht, dass den betroffenen Verbrauchern auch automatisch ein
Schadensersatzbetrag direkt ausbezahlt wird. Im Anschluss an das
Musterfeststellungsklageverfahren muss der Verbraucher in einer
Einzelklage selbst klären. Die Gerichte sind dann an die
Feststellungen des Musterverfahrens gebunden. Bei einem positiven
Ausgang für die Verbraucher steht dieser Punkt dann in der
nachfolgenden Einzelklage bereits fest. Es wird dann nur noch um die
Schadenshöhe verhandelt. Dadurch werden die Erfolgsaussichten
ungleich höher sein.

Was soll in der Musterfeststellungsklage geklärt werden? (Was soll
vom Gericht festgestellt werden?)

Zunächst soll das Gericht feststellen, dass die Volkswagen AG den
bei der Musterfeststellungsklage registrierten Verbrauchern
Schadensersatz schuldet und durch die Softwaremanipulation entstanden
ist.

Welche Fahrzeuge und Motortypen werden in Musterfeststellungsklage
verhandelt?

Bei der Musterfeststellungsklage geht es um Fahrzeuge der Marken
VW, Audi, Seat und Skoda Seat mit dem Dieselmotor des Typs EA 189
(Vierzylinder, Hubraum: 1,2, 1,6 und 2,0 Liter). Es muss in diesen
Fahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung verbaut worden sein, was
durch den Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) oder einer
vergleichbaren Genehmigungsbehörde in Europa festgestellt worden sein
muss.

Wie können Käufer von Fahrzeugen, die von einer Manipulation
betroffen sind aber nicht in dieser Musterfeststellungsklage
vertreten werden ihre Rechte geltend machen?

Solche Käufer, die ebenfalls betroffen sein könnten und sich nicht
an der Musterfeststellungsklage beteiligen können, können sich
kostenlos über Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. Die
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet dazu ein Onlineformular auf der
Webseite www.vw-schaden.de an.

Nach dem Urteil - wie geht es weiter?

Bei der Musterfeststellungsklage handelt es sich um eine
Feststellungsklage nicht um eine Leistungsklage. Dabei geht es nicht
um die individuellen Schadensersatzleistungen, sondern um die
Feststellung der allgemeinen Voraussetzungen, also ob von Seiten des
Unternehmens unrechtmäßig gehandelt wurde.

Im Musterfeststellungsklageverfahren gegen die Volkswagen AG wird
vom zuständigen Gericht nicht die Auszahlung eines jeweiligen
Schadensersatzes für die Betroffenen angeordnet. Der individuelle
Schadensersatzanspruch wird erst in einem zweiten Schritt
festgestellt.

Nach einem für die Verbraucher positiven Feststellungsurteil,
müssen die Verbraucher eine eigene Klage einreichen, in der dann die
konkrete Höhe des Schadensersatzes eingefordert wird. Das zuständige
Gericht ist an die dann an die grundsätzlichen Feststellungen des
Musterprozesses gebunden.

Wie werden die Erfolgsaussichten eingeschätzt?

Die Erfolgsaussichten sind schwer vorherzusagen. Die Kanzleien
Rogert & Ulbrich und Dr. Stoll & Sauer teilt mit, dass aus ihrer
Erfahrung eine Vielzahl der Gerichte den Betroffenen Schadensersatz
aus unerlaubter Handlung zugesprochen hat. Daher halten die Anwälte
auch die Musterfeststellungsklage für sehr aussichtsreich. Mit der
Der Musterfeststellungsklage wird absolutes Neuland betreten und
Gerichte entscheiden stets unabhängig.

Welche Folgen treten ein, wenn der vzbv verliert?

Im Falle einer Niederlage des vzbv, sind alle im Register
eingetragenen Betroffenen an das Urteil und die negativen
Feststellungen gebunden. Wenn das Gericht feststellen würde, dass von
Seiten der Volkswagen AG kein Schadensersatz geschuldet wird, könnten
die Betroffenen, die sich in das Register eingetragen haben, Ihre
Ansprüche auch nicht mehr vor einem anderen Gericht geltend machen.

II. Informationen für Verbraucher

Für wen ist eine Anmeldung zum Klageregister der
Musterfeststellungsklage sinnvoll?

Verbraucher, die kein Kostenrisiko für eine Einzelklage eingehen
wollen hilft die Anmeldung zum Klageregister. Die wirksame Anmeldung
zum Klageregister der Musterfeststellungsklage bedeutet, dass
zunächst die Ansprüche gegen VW gehemmt werden. Dadurch sind die
Ansprüche gesichert und der Verlauf des Musterprozesses kann
abgewartet werden. Bei einem positiven Verlauf des Musterprozesses,
können Verbraucher im Anschluss ungleich höheren Erfolgsaussichten
einen eigenen Prozess führen. Nach Abschluss des Musterverfahrens
berät die Kanzleien Rogert & Ulbrich und Dr. Stoll & Sauer gerne über
weiterführende Maßnahmen. Sollte das Gericht - wider Erwarten - gegen
die Verbraucher entscheiden, kann von Seiten der Verbraucher auf
einen Folgeprozess verzichtet werden. Die Anmeldung ins Klageregister
ist kostenfrei und es besteht kein Kostenrisiko für die Verbraucher.

Wer sollte sich nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligen?

Wenn ein Verbraucher eine Rechtschutzversicherung hat und diese
eintrittspflichtig ist, rät die Dr. Ralf Stoll von einer übereilten
Anmeldung zur Musterfeststellungsklage ab. Sinnvoller ist es sich
vorab individuell von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, da es
wesentlich schneller und effektivere Möglichkeiten gibt, als
Verbraucher zu seinem Recht zu kommen. Dazu muss der Einzelfall
geprüft werden. Die Kanzlei bietet dazu eine kostenlose Erstberatung
an, die über die Webseite www.vw-schaden.de angefordert werden kann.

Wie sollen sich Verbraucher verhalten, die bereits Klage
eingereicht haben?

In diesem Fall ist die klare Empfehlung der Kanzlei keine
Anmeldung vorzunehmen. Wenn bereits eine Klage eingereicht wurde, ist
die Anmeldung aus Sicht der Kanzlei nicht sinnvoll. Durch die
Anmeldung wird der eigene Prozess erheblich verzögert, da er bis zur
rechtskräftigen Entscheidung der Musterfeststellungsklage ausgesetzt
wird. Bis zur Entscheidung können mehrere Jahre vergehen. Verbraucher
sollten unbedingt vor einer Anmeldung Rücksprache mit Ihrem
Rechtsanwalt halten und sich nicht eigenmächtig anmelden. Die
Musterfeststellungsklage ist lediglich für Betroffene sinnvoll, die
aufgrund einer fehlenden Rechtschutzversicherung das Kostenrisiko
nicht selbst tragen möchten.

Welche Nachteile hat die Musterfeststellungsklage im Vergleich zu
anderen Optionen?

Es besteht bei der Musterfeststellungsklage, wie bei allen anderen
Klagen auch, die Möglichkeit, dass diese negativ für die Betroffenen
entschieden wird. Für Verbraucher, die sich über das Register
beteiligt haben, ist das Urteil bindend. Im Falle eines positiven
Urteils führt dieses nicht direkt zu einem Zahlungsanspruch gegenüber
VW. Die Betroffenen müssen evtl. im Anschluss an die
Musterfeststellungsklage ein zweites Verfahren führen.

Wie können sich Verbraucher an der Musterfeststellungsklage
beteiligen?

Die Anmeldung zur Klage erfolgt über eine kostenlose Eintragung in
das Register. Die folgenden Angaben (nach § 608 Absatz 2 ZPO) müssen
gemacht werden: Name und Anschrift des Verbrauchers, Bezeichnung des
Gerichts und Aktenzeichen der Musterfeststellungsklage, Bezeichnung
des Beklagten der Musterfeststellungsklage, Gegenstand und Grund des
Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses des Verbrauchers sowie Betrag
der Forderung. Ein Rechtsanwalt ist für die kostenfreie Eintragung
nicht nötig.

Über die Form der Eintragung ist bislang noch nichts bekannt. Die
Klage wird erst mit der Gesetzesänderung zum 01.11.2018 eingereicht.
Die Anmeldung wird dann frühestens Mitte November möglich sein. Es
wird mit der Musterfeststellungsklage Neuland betreten und es gibt
dazu bislang keinerlei Erfahrungswerte. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
wird regelmäßig über Ihren Newsletter informieren. Der vzbv wird
ebenfalls auf seiner Homepage regelmäßig Informationen bereit
stellen.

Wo können sich Verbraucher anmelden?

Das Register wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Die
Eintragung ist erst nach Erhebung der Klage möglich.

Kann man sich auch wieder abmelden?

Bis zum Ablauf des Tages des ersten Termins zur Mündlichen
Verhandlung ist eine Abmeldung möglich.

Können sich Verbraucher, die Ihre Rechte bereits an einen
Dienstleister abgetreten haben, trotzdem der Musterfeststellungsklage
anschießen?

Wenn Verbraucher ihre Rechte bereits abgetreten haben, sollten sie
Ihren Abtretungsvertrag prüfen und Ihren Dienstleister kontaktieren.

Wie verhält es sich, wenn das Fahrzeug bereits verkauft wurde -
kann man sich trotzdem der Musterfeststellungsklage anschließen?

Wenn das Fahrzeug ab dem 01.11.2008 erworben wurde und einem der
o.g. Fahrzeugtypen entspricht, kann man sich an der Klage beteiligen.
Grundsätzlich gilt dies auch, wenn das Fahrzeug gebraucht gekauft
wurde und auch dann wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich wieder
verkauft wurde.

Das von VW angebotene Software-Update wurde aufgespielt. Können
sich auch diese Betroffenen anschließen?

Ob in diesem Falle ein Schadensersatzanspruch besteht, soll ihm
Rahmen der Musterfeststellungsklage auch geprüft werden. Deshalb ist
auch für diese Betroffenen die Anmeldung möglich.

Wie findet man heraus, ob der eigene Fall zur Klage passt?

Verbraucher fallen unter die Musterfeststellungsklage, wenn Sie
ein Schreiben des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) oder einer
vergleichbaren Genehmigungsbehörde in Europa erhalten haben, aus dem
der Rückruf Ihres Fahrzeugs mit dem Motor EA 189 hervorgeht. Eine
weitere Möglichkeit der Prüfung bieten die Homepages der
Fahrzeughersteller. Dort kann durch die Eingabe der
Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) die Betroffenheit geprüft werden.
Die FIN kann dem Fahrzeugschein entnommen werden. Man kann sich auch
direkt an die Genehmigungsbehörde (in Deutschland
Kraftfahrtbundesamt) wenden.

Wie lange wird das Verfahren dauern?

Es gibt noch keinerlei Erfahrungswerte, daher ist das eine
schwierige Schätzung. Zunächst wird vor einem Oberlandesgericht (OLG)
verhandelt. Hier kann mit einer Zeit von rund zwei Jahren bis zu
einer Entscheidung gerechnet werden. Nach der Entscheidung des OLG
kann sich unter Umständen dann noch eine weitere Instanz beim
Bundesgerichtshof anschließen, die noch einmal vergleichbar lange
dauern kann.

Bekommen Verbraucher nach dem Urteil direkt eine
Entschädigungszahlung?

Bei der Musterfeststellungsklage handelt es sich um eine
Feststellungsklage und keine Leistungsklage. Das bedeutet, dass es in
diesem Verfahren nicht um die einzelnen Leistungen, sondern um deren
allgemeine Voraussetzungen geht, beispielsweise ob ein Unternehmen
unrechtmäßig gehandelt hat. Die Auszahlung des jeweiligen
Schadensersatzes an die Betroffenen wird das Gericht in seinem Urteil
nicht anordnen. Es wird lediglich festgestellt ob dem Grunde nach den
Betroffenen ein Schadensersatzanspruch zu steht. Die Forderung des
Schadensersatzanspruchs von Seiten der betroffenen erfolgt dann in
einem zweiten Schritt.

Nach einem für die Verbraucher positiven Feststellungsurteil,
müssten diese eine eigene Klage anstrengen, in der die konkrete Höhe
des Schadensersatzes eingefordert wird. Das zuständige Gericht ist
dann an die grundsätzlichen Feststellungen des Musterverfahrens
gebunden.



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Standort Lahr
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon +49 (0)7821 / 923768 - 0

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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