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Landgericht Stuttgart verurteilt Mercedes-Benz Bank erstmalig zur Rückabwicklung eines Autokredits

Geschrieben am 24-09-2018

Hamburg (ots) - Gute Nachrichten für viele Mercedes
Dieselbesitzer: Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom
21.08.2018 - 25 O 73/18 - erstmalig gegen die Mercedes-Benz Bank AG
wegen fehlerhafter Vertragsangaben entschieden. Das Gericht kam zu
dem Ergebnis, dass die Frist zum Widerruf mangels ordnungsgemäßer
Widerrufsinformation noch nicht zu laufen begonnen hatte. Nun kann
der Daimler-Kunde seinen gebrauchten Mercedes-Benz 220 CDI
BlueEFFICIENCY noch nach Jahren nach Kauf zurückgeben. Wegen des
erfolgreichen Widerrufs erhält er seine Anzahlung und die erbrachten
Raten in Höhe von 26.832,45 Euro abzüglich einer geringen
Nutzungswertentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück.

Der Kläger erwarb im August 2014 den gebrauchten Mercedes Benz zu
einem Kaufpreis von 26.600 Euro. Das Dieselfahrzeug bezahlte er
größtenteils bar, finanzierte jedoch einen Teil der Summe durch einen
Autokredit bei der Mercedes-Benz Bank. Aufgrund des Abgasskandals
stellte er fest, dass sein Fahrzeug auf dem Gebrauchtmarkt einen
drastischen Wertverlust erleiden würde. Aus der Presse erfuhr er von
der Möglichkeit, das Auto mittels Widerrufs seiner Willenserklärung
zum Abschluss des Darlehensvertrags nahezu zum ursprünglichen
Kaufpreis zurückzugeben. Daraufhin widerrief er seinen Vertrag im
August 2017. Zunächst verweigerte die Mercedes-Benz Bank die
angestrebte Rückabwicklung, da der Widerruf nicht fristgemäß erklärt
worden sei.

"Von diesem Urteil können zahlreiche Verbraucher von finanzierten
Mercedes-Fahrzeugen profitieren", sagt der Fachanwalt Peter Hahn von
HAHN Rechtsanwälte. "Fehlende und/oder fehlerhafte Pflichtangaben
sind in sämtlichen Autokreditverträge der Mercedes-Bank
festzustellen. Damit ist der Weg frei für Mercedes-Autokäufer, sich
ohne Verlust von ihrem finanzierten Fahrzeug zu trennen. HAHN
Rechtsanwälte hat im Rahmen der Prüfung von etwa 2.000 neueren
Autokreditverträgen bei 95 Prozent der Fälle Fehler in den
Vertragsunterlagen festgestellt und diesbezüglich bereits etwa 100
Klagen eingereicht. Interessant sind auch die Rechtsfolgen des
Widerrufs. Denn wegen der Fehler in den Vertragsunterlagen muss sich
der Verbraucher bei neueren Verträgen kein Abzug für die gefahrenen
Kilometer entgegenhalten lassen. "Man kann insofern von einer
Sanktionierung der unsorgfältigen Bank sprechen", so Hahn. "Der Kunde
ist sein Fahrzeug quasi kostenfrei und ohne Wertverlust gefahren",
erläutert Hahn. Dies gelte auch für die Finanzierung von Benzinern,
verrät Hahn abschließend.

HAHN Rechtsanwälte bietet allen Verbrauchern eine kostenfreie
Überprüfung ihrer Widerrufsmöglichkeit eines Autokredits an. Die
Kanzlei ist schon seit mehreren Jahren auf den Darlehens-Widerruf
spezialisiert und hat bereits tausende Verbraucher im Bereich des
Widerrufs von Immobiliendarlehen vertreten. Die Streitigkeiten enden
oftmals mit einem Vergleich. Dennoch hat HAHN Rechtsanwälte in
Widerrufsfällen in 2017/18 bereits 40 positive Urteile für
Verbraucher erstritten und ist gemessen hieran bundesweit die derzeit
erfolgreichste Rechtsanwaltskanzlei. Weitere Informationen finden Sie
unter
https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerrufsjoker-autokredit-widerrufen



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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