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Für Liechtensteiner Lebensversicherer wird es eng - BILD

Geschrieben am 21-09-2018

Immer mehr Geschädigte treten von ihren Verträgen zurück

Feldkirch (ots) - Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS)
warnt erneut vor Lebensversicherungen mit Sitz in Liechtenstein. Vor
allem die Vienna Life Lebensversicherungen AG, Fortuna
Lebensversicherungen AG und die PrismaLife AG fallen negativ auf. Sie
vertreiben seit Jahren fondsgebundene Lebensversicherungen - statt
den versprochenen Erträgen, sind Kunden jedoch mit hohen Verlusten
konfrontiert. Erfahrene Anwälte und Experten der EAS empfehlen, jetzt
die Verträge zu kündigen und gegen diese Ungerechtigkeit vorzugehen.
Denn Schuld an diesen Verlusten tragen meist die Lebensversicherungen
selbst.

Zwtl.: Hohe Kosten bedeuten hohe Verluste für Kunden

Um Kunden von den Lebensversicherungen zu überzeugen, werden meist
die vielen Vorteile des Finanzplatzes Liechtenstein angepriesen: Die
Werbeversprechungen reichen von der Steuerfreiheit des
Vermögenszuwachses, über Konkursprivileg, und das
Versicherungsgeheimnis bis hin zu übermäßig hohen Renditen. Die
Angebote werden in Hochglanzbroschüren ausgeschmückt und Vienna
Life-Produkte tragen beispielsweise vielversprechende Namen wie
Selecta, Prime, Protected, Floor oder Garantie. Kunden erwarten sich
durch die Versprechungen dementsprechende Rendite und Erträge, über
die hohen Kosten werden sie nicht in ausreichendem Maße aufgeklärt.

Zwtl.: Verluste waren zu erwarten

Zahlreiche Anleger erlitten in den letzten Jahren hohe Verluste.
"Den Verantwortlichen der Versicherungen muss dies von Anfang an klar
gewesen sein, denn oft liegt der Grund des Verlustes darin, dass
exorbitante Kosten und Gebühren an die Kunden verrechnet wurden.
Verschwiegen wurde und wird immer noch, dass nach Abzug dieser Kosten
realistischerweise gar kein Ertrag und keine Rendite erwartet werden
kann", erklärt EAS-Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Vogl. Beispielsweise
steht die PrismaLife nun schon seit Längerem unter Verdacht,
wissentlich untaugliche Anlageprodukte (Anm. fondsgebundene
Rentenversicherungen) an ihre Kunden verkauft zu haben. Das Produkt
erweckt den Eindruck, dass neben den monatlichen Raten keine weiteren
Kosten anfallen. Das Gegenteil ist der Fall: Kunden sind zusätzlich
mit Versicherungssteuer, Verwaltungskosten des Fonds und weiteren
Gebühren, die bei Vertragsabschluss nicht offengelegt wurden,
konfrontiert. Nach Berechnungen der EAS müsste das Anlageprodukt
außerordentlich hohe Jahresrenditen erzielen, damit ein Gewinn
erwirtschaftet werden kann. Dies ist nicht nur aufgrund der
momentanen Finanzmarktlage unrealistisch.

Zwtl.: Jetzt klagen, um die Chancen auf Schadenersatz zu erhöhen

Sofern bei Vertragsabschluss keine ordnungsgemäße Aufklärung
hinsichtlich der Risiken und der hohen Kosten stattgefunden hat,
müssen Versicherungen Schadensersatz leisten. Bereits mehr als 10.000
Geschädigte, die jeweils große finanzielle Schäden mit ihren
fondsgebundenen Lebensversicherungen erlitten haben, werden durch die
EAS unter der Leitung der Kanzlei von Dr. Vogl vor Gericht
erfolgreich vertreten. Je früher geklagt wird, desto geringer die
Wahrscheinlichkeit der Verjährung und desto größer die Chance auf
Erfolg.

Bei Besitz einer fondsgebundenen Lebensversicherung von Vienna
Life Lebensversicherungen AG, Fortuna Lebensversicherungen oder
PrismaLife AG ist es ratsam, sich bei seinem Makler oder gleich einem
Prozessfinanzierer wie der Ersten Allgemeinen Schadenshilfe zu
melden. [Eine Durchsicht der Verträge ist kostenlos]
(https://www.lebensversicherung-kuendigen.at), erst bei erfolgreicher
Durchsetzung der Schadensansprüche geht ein vertraglich vereinbarter
Anteil an die Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM /
Originalbild-Service sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at

Rückfragehinweis:
Erste Allgemeine Schadenshilfe
Tel.: +423 377 1700
office@schadenshilfe.com
http://www.schadenshilfe.com/

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/14479/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

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