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Bußgeldskandal in Kassel: Tausende Verkehrsteilnehmer zu Unrecht geblitzt?

Geschrieben am 07-09-2018

Berlin (ots) - Am 06.09.2018 ging die Blitzer-Affäre aus dem Jahr
2012 im Berufungsverfahren vor dem Kasseler Landgericht in die
nächste Runde. Aufgrund falscher Messprotokolle kam es damals zu rund
16.000 zweifelhaften Verwarnungen und Bußgeldbescheiden.

2016 wurde ein Rathausmitarbeiter und der Geschäftsführer der
Firma Safety-First, einem Dienstleister für Tempomessungen,
angeklagt. Der städtische Angestellte hatte von ihm unterschriebene
Blanko-Messprotokolle an die beauftragte Firma geschickt. Auf diese
Weise wurde die bei Geschwindigkeitsmessungen wichtige Kontrolle
seitens der Behörden zwecks Wartung und einwandfreier Funktion der
Blitzer einfach ausgesetzt. Auch wenn diverse Zeugenaussagen Schlüsse
darauf zuließen, dass die Behörde als Ganzes Fehler in der
Zusammenarbeit mit Safety-First einräumen müsste, wurde nur der
54-jährige Mitarbeiter zur Rechenschaft gezogen und zu einer
Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt. Auch der Firmenchef wurde zur
Kasse gebeten. Jetzt wird das Verfahren neu aufgerollt, da sowohl
Beklagte als auch Kläger Berufung eingelegt hatten.

Die größten Leidtragenden aber sind die zahlreichen
Verkehrsteilnehmer. Wer sein Bußgeld bereits gezahlt hatte, bekam es
nicht zurückerstattet. Daher ist es sinnvoll, direkt nach Erhalt
eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids juristischen Beistand in
Anspruch zu nehmen. Genau hier setzt die Berliner Legal Tech Firma
Coduka GmbH an. Geschäftsführer Jan Ginhold sagt dazu: "Unsere
langjährige Erfahrung zeigt ganz deutlich, dass Bußgeldbehörden nicht
immer fehlerfrei arbeiten. Deshalb sollten Betroffene Bußgeldvorwürfe
stets überprüfen lassen. Wir geben diese Möglichkeit im Rahmen einer
Prozessfinanzierung kostenfrei."

Um Ihren Service zu gewährleisten, arbeitet die Coduka GmbH eng
zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren
Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können
sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut
von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei
weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie
finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus
Lizenzen einer selbstentwickelten Software, mit der die Anwälte ihre
Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die
Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen
Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.



Pressekontakt:
CODUKA GmbH
Leiter Marketing und PR: Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

Original-Content von: CODUKA UG (haftungsbeschränkt), übermittelt durch news aktuell


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