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Widerrufsjoker ziehen und den alten Diesel zurückgeben

Geschrieben am 07-09-2018

Berlin (ots) - Wer rechtlich gegen VW vorgehen möchte, sollte sich
sputen, denn drei Jahre nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals drohen
die Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller zu verjähren.
Stichtag ist der 31. Dezember 2018. Einige Diesel-Besitzer können ihr
Auto aber auch mit einem anderen Kniff zurückgeben, falls das
Autohaus zur Finanzierung noch einen Kredit vermittelt hat. Der
gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip rät Diesel-Besitzern,
den Widerrufsjoker prüfen zu lassen.

Mehr als 15 Millionen Diesel-Autos gibt es laut
Kraftfahrt-Bundesamt auf deutschen Straßen. Nach einer Studie der GfK
Finanzmarktforschung im Auftrag des Bankenfachverbands aus dem Jahr
2017 wurden 38 Prozent der PKW in Privatbesitz finanziert. Bei vielen
Autokrediten ist die gesetzliche Widerrufsinformation falsch. Deshalb
können Autokäufer noch nach Jahren den Kreditvertrag widerrufen und
das Auto zurückgeben. "Alle Dieselfahrer, die ihren Wagen über die
Bank des Autobauers finanziert haben oder die vom Verkäufer eine
Finanzierung bei einer anderen Bank vermittelt bekommen haben,
sollten den Widerrufsjoker überprüfen lassen", rät Dr. Britta Beate
Schön, Redakteurin und Rechtsanwältin bei Finanztip. "Nach dem
Widerruf des Kreditvertrags wird auch der Kaufvertrag
rückabgewickelt: Sie geben das Fahrzeug einfach an die Bank zurück,
die Bank muss Zinsen und Tilgungsleistungen erstatten." Das gilt
nicht nur für Diesel-Pkw, sondern auch für Benziner.

Den Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen

Möglich macht dieses Vorgehen das "ewige Widerrufsrecht". Fehlen
im Vertrag die erforderlichen Pflichtangaben, beginnt die 14-tägige
Widerrufsfrist nicht zu laufen. "Käufer können somit noch nach Jahren
den Vertrag widerrufen und den Diesel auf diesem Wege einfach
loswerden", sagt Schön. "Am besten lassen Sie die Widerrufsbelehrung
des Kredits von einem Anwalt prüfen." Verträge ab dem 11. Juni 2010
sind besonders Erfolg versprechend. Denn ab diesem Datum mussten die
Banken neue gesetzliche Regelungen beachten. Es gibt bereits die
ersten Urteile zugunsten der Kreditnehmer.

Hervorzuheben ist eine Entscheidung des Landgerichts Ravensburg
gegen die VW Bank. Danach hat der Skoda-Fahrer die Anzahlung und alle
Raten zurückbekommen, wobei er sich weder Wertersatz noch eine
Nutzungsentschädigung anrechnen lassen musste für die gefahrenen rund
70.000 Kilometer (Urteil vom 7. August 2018, Az. 2 O 259/17 - nicht
rechtskräftig).

Finanztip hat eine Liste mit empfehlenswerten Anwälten
zusammengestellt, die eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten. Alle
Anwälte haben bereits ein für den Verbraucher positives Urteil
erstritten. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte den
Widerruf selbst erklären. Die Kanzleien bieten dazu in der Regel ein
kostenloses Widerrufsmuster an.

Weitere Informationen
https://www.finanztip.de/vw-abgasskandal/widerruf-autokredit/

Über Finanztip

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im Monat Deutschlands größter gemeinnütziger Verbraucher-Ratgeber
rund um Ihr Geld. Wir wollen Menschen befähigen, ihre täglichen
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Pressekontakt:
Marcus Drost
Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH
Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 - 80
http://www.finanztip.de/presse/

Original-Content von: Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH, übermittelt durch news aktuell


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