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Stellungnahme zum angekündigten Beitrag der ARD-Sendung Monitor (FOTO)

Geschrieben am 06-09-2018

Düsseldorf (ots) -

Das ARD-Magazin Monitor hat angekündigt, am Donnerstag 6.
September 2017, in der für 21:45 Uhr geplanten Sendung einen Bericht
über die Tarifdiskussion bei real zu senden.

Dazu ist der real Unternehmensleitung ein umfangreicher
Fragenkatalog zugesandt worden, der umfassend beantwortet wurde. Da
sowohl die Ankündigung, als auch die Fragestellung keine ausgewogene
Berichterstattung vermuten lässt, in der die Argumente von real in
angemessener Weise im Bericht berücksichtigt werden, stellen wir auf
diesem Weg den gesamten Antworttext an die Monitor-Redaktion zur
Verfügung.

Antwort an die Monitor-Redaktion

real gehört seit Jahrzehnten zu den wenigen tariftreuen
Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels; das hatte auch die
Gewerkschaft ver.di immer wieder bestätigt. Im Gegensatz dazu haben
sich in den vergangenen Jahren immer mehr Einzelhändler von der
Flächentarifvertragsbindung gelöst und diese über Franchise-Modelle
ausgehöhlt. Interessanterweise wird diese besonders in den
Einzelhandelsgenossenschaften seit Jahren intensiv betriebene
Privatisierungsstrategie nicht nur von ver.di, sondern auch von
vielen Medien geräuschlos hingenommen. Stattdessen nutzte ver.di die
Tarifgebundenheit von real im Rahmen der Flächentarifverhandlungen in
der Vergangenheit immer wieder zu öffentlichkeitswirksamen
Streikmaßnahmen. Auch in der jetzigen Situation macht ver.di nur auf
die Situation bei real aufmerksam, anstatt die Zustände bei
wesentlichen Wettbewerbern in ähnlicher Weise zu beleuchten.

Die oben beschriebene Entwicklung hat dazu geführt, dass die
Personalkosten von real bis zu 30 Prozent höher sind, als die der
tarifungebundenen Wettbewerber; eine bekannte Tatsache, die durch
eine entsprechende Studie des ifo-Instituts belegt ist und
mittlerweile auch ver.di-Chef Frank Bsirske selbst bemängelt.

Das bedeutet: Wir zahlen heute für rund 33.000 Mitarbeiter im
Vergleich zu den genossenschaftlich organisierten
Lebensmitteleinzelhändlern einen bis zu 30% höheren Lohn. Nachdem
eine Einigung zwischen real und ver.di über wettbewerbsfähige
Entgeltstrukturen im Frühjahr gescheitert waren, nutzt real seit
Anfang Juni zwischen dem Arbeitgeberverband AHD und der Gewerkschaft
DHV ausgehandelte Tarifverträge. Vor diesem Hintergrund nehmen wir zu
den Fragen der Monitor-Redaktion wie folgt Stellung.

1. Arbeitnehmervertreter werfen Ihrem Unternehmen vor, die
Aufkündigung des Tarifvertrages mit ver.di und die Überführung der
"real,- SB-Warenhaus GmbH" in die heutige "real GmbH" seit langem
geplant und bereits vorbereitet zu haben, als offiziell noch mit
ver.di verhandelt wurde. Bitte nehmen Sie dazu Stellung. Wir haben
bis zuletzt an einer Lösung mit ver.di gearbeitet. Im Gegensatz zu
ver.di hatte die real Tarifkommission im Februar einen komplett
unterschriftsfähigen Tarifvertragsentwurf vorgelegt.

Wir hatten 2016 in einem mit ver.di verhandelten
Zukunftstarifvertrag die Zusage bekommen, dass der bestehende
Wettbewerbsnachteil aufgelöst wird, entweder durch eine Neuordnung
des Flächentarifvertrags oder alternativ durch einen Haustarif bei
real. real hat sich bis zuletzt für eine Lösung mit ver.di
eingesetzt, die in der Präambel des Zukunftstarifvertrags vereinbart
war. Wir haben jedoch ernüchtert und enttäuscht zur Kenntnis
genommen, dass ver.di sich nicht an die Zusagen aus dem
Zukunftstarifvertrag gehalten hat.

Nach acht Verhandlungsrunden mussten wir am Ende feststellen, dass
es nicht möglich war, gemeinsam mit ver.di konkrete Lösungen für die
konkreten Herausforderungen unseres Unternehmens und seiner
Beschäftigten zu finden. Ver.di hat sich leider einer Lösung für
wettbewerbsfähige Löhne für neue Mitarbeiter verschlossen.
Stattdessen lag uns ein Angebot vor, den Zukunftstarifvertrag zu
verlängern. Das hätte jedoch weitere Einschnitte für unsere
Bestandsmitarbeiter bedeutet; dies war für uns völlig inakzeptabel
und wir haben das verhindert. Aus diesem Grunde hat real im März 2018
konkret damit begonnen, die Voraussetzungen für eine
Tarifpartnerschaft außerhalb der HDE-Strukturen zu schaffen.

2. Aus welchem Grund wurden bei Abschluss des Tarifvertrages
zwischen der damaligen Metro Services GmbH und der Gewerkschaft DHV
im Dezember 2017 bereits Vergütungskomponenten wie Spät- und
Nachtzuschläge vereinbart, die für die seinerzeit im Unternehmen
beschäftigten Mitarbeiter praktisch noch keine Rolle spielten?

Das ist so nicht richtig. Nach unserer Kenntnis enthielten die
Verträge bereits vorher Vergütungskomponenten für Spät- und
Nachtzuschläge. Zudem war geplant, die vorher noch von einem externen
Dienstleister zur Verfügung gestellten Pförtner- und
Sicherheitstätigkeiten am Metro Campus in Düsseldorf in die
Metro-Service GmbH zu integrieren. Eine wesentliche Voraussetzung
dafür war die Anpassung der Spätzuschlagsregelung.

3. Laut Pressemitteilung vom 08.06.2018 werden "auf
Arbeitsverträge mit neu eingestellten Arbeitnehmern Tarifverträge
Anwendung finden, die wirtschaftlich wettbewerbsfähigere
Kostenstrukturen ermöglichen". Nach unseren Recherchen werden die
Bedingungen des DHV-Tarifvertrages aber auch für Mitarbeiter
angewendet, die bisher einen Zeitvertrag hatten oder die aufgrund
eines Einsatz-Wechsels innerhalb des Unternehmens neue
Arbeitsverträge bekommen. Trifft dies zu? Bestandsmitarbeiter müssen
keine Einbußen hinnehmen. Dies ist durch eine Gesamtzusage der
real-Geschäftsführung sichergestellt. Alle arbeitsvertraglichen
Veränderungen in den Arbeitsverhältnissen unserer
Bestandsmitarbeiter, die im Wege der Ausübung des Direktionsrechtes
erfolgen können, bedürfen keines neuen Arbeitsvertrages und führen
somit auch nicht zur Anwendung des DHV-Tarifvertrages.

Veränderungen - auch solche, die auf Wunsch des Mitarbeiters
erfolgen -, die den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages
erforderlich machen, können nur auf Basis des normativ geltenden
DHV-Tarifvertrages erfolgen.

Das gilt auch für alle befristeten Arbeitsverhältnisse, die
aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht verlängert werden können.

4. Wir bitten Sie, die aus der neuen Entgeltstruktur resultierende
Ersparnis nach Möglichkeit zu quantifizieren. Wie groß ist die
Lohnkostenersparnis für eine durchschnittliche Vollzeitstelle im
Unternehmen?

Die neue Entgeltstruktur führt zunächst für sich genommen zu
keinen Einsparungen. Für die Bestandsbelegschaft gilt das
Vergütungsniveau der Flächentarifverträge. Einsparungen ergeben sich
erst dadurch, wenn wir beispielsweise Mitarbeiter, die in den
Ruhestand gehen, durch Neueinstellungen ersetzen. Dass real nach wie
vor ein attraktiver Arbeitgeber ist, zeigen die über 1000
Neueinstellungen in den vergangenen Wochen seit der Umstellung des
Tarifmodells. Bewerber sind im Übrigen völlig frei, zu entscheiden,
ob sie zu diesen Konditionen bei real eine Beschäftigung aufnehmen
wollen.

5. Mit welcher prozentualen Ersparnis bezogen auf die gesamte
Lohnsumme des Unternehmens kalkuliert die real GmbH im nächsten Jahr,
in fünf Jahren und in zehn Jahren?

Die gesamte Lohnsumme von real wird im laufenden Geschäftsjahr und
auch nächsten Geschäftsjahr zunächst signifikant steigen. Dies ergibt
sich durch unsere Kündigung des Zukunftstarifvertrages und die damit
verbundene rasche Rückkehr der Vergütung auf das Niveau des
Flächentarifvertrages. Mittel- und langfristig gehen wir von einer
Entwicklung aus, die zu einer Angleichung an das Wettbewerbsniveau
führt. Durch die natürliche Fluktuation wird real den bestehenden
Personalkosten-Nachteil sukzessive abbauen können.

6. Trifft es zu, dass das Entgelt für eine in Vollzeit
beschäftigte Kassiererin durch die neue Entgeltstruktur von ca. 2.500
Euro brutto (für 38 Wochenstunden) auf 1.900 Euro (für 40 Stunden)
sinken kann (ohne Berücksichtigung von Spät- oder Nachtzuschlägen)?
Falls nein, bitten wir um Korrektur.

Eine Kassiererin, die bisher 2.500EUR brutto / Monat bei real
verdient hat, wird das auch in Zukunft verdienen. Dies ist durch die
Gesamtzusage sichergestellt. Für Neueinstellungen gilt: Nach dem von
ver.di und HDE ausgehandelten Flächentarifvertrag würde eine
Kassiererin im Einstiegsgehalt 1.622EUR brutto/Monat verdienen. Nach
dem von real für Neueinstellungen angewandten DHV-Tarifvertrag
verdient eine Kassiererin 1.900EUR brutto / Monat, also 278 Euro
mehr. Das ist deutlich mehr, als viele unserer Wettbewerber zahlen.
Im Übrigen enthält der DHV-Tarifvertrag acht Entgeltgruppen, wovon
die höchste ein Bruttomonatsentgelt von 4.925 Euro vorsieht.

In diesem Zusammenhang verweisen wir zudem auf einen Artikel aus
der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung - Ausgabe Laatzen von Ende
Juli. Darin wird berichtet, dass zahlreiche Mitarbeiter eines
geschlossenen Marktes eines Mitbewerbers an den Frischetheken von
real übernommen wurden und dort mehr als vorher verdienen würden.

7. Ihr Unternehmen spricht von einer "signifikanten
Benachteiligung von real hinsichtlich der Personalkosten". Worin
besteht diese Benachteiligung konkret im Vergleich zu direkten
Konkurrenten Ihres Unternehmens wie Discountern, Marktkauf oder
Kaufland, bei denen weiterhin ein Tarifvertrag mit ver.di angewendet
wird?

Zunächst ist festzustellen, dass ein Großteil des deutschen LEH
nicht tarifgebunden ist. Der ver.di-Bundesvorsitzende Frank Bsirske
sagt selbst, dass die Tarifbindung nur noch bei 30% liegt. Bei
Betrieben von genossenschaftlich organisierten Unternehmen greift der
Tarifvertrag in aller Regel nur, wenn diese auch tatsächlich zentral
geführt sind (sog. "Regiebetriebe"). Das ist der kleinste Teil der
Unternehmen. Die selbstständigen Kaufleute unterliegen in aller Regel
nicht der Tarifbindung. Ver.di hat selbst mehrfach bestätigt, dass
solche unabhängigen Händler bis zu 30% niedrigere Lohnkosten haben.
Dieser Zustand wird von ver.di geräuschlos hingenommen.

Dadurch entstehen erhebliche Wettbewerbsverzerrungen, die zu
Nachteilen für diejenigen Lebensmittelhändler führen, die in der
Fläche tarifgebunden sind. Deshalb haben wir seit Jahren im Rahmen
der Flächentarifpolitik immer wieder darauf hingewirkt, die
Flächentarifverträge des Einzelhandels zeitgemäß fortzuentwickeln.
Die Widerstände bei den Tarifvertragsparteien waren jedoch zu groß.
Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung kritisiert an der
Privatisierungsstrategie zudem die negativen Auswirkungen auf die
Mitbestimmung: "Mit (fast) jedem veräußerten Supermarkt oder
Verbrauchermarkt aus dem Bestand der Regiefilialen der Konzerne an
einen selbständigen Einzelhändler werden ehemals nach der
Betriebsverfassung mitbestimmungsrechtlich vertretene Arbeitnehmer in
'mitbestimmungsfreie Zonen' (sic!) entlassen."

Mit Blick auf die Mitbestimmung ist uns wichtig darauf
hinzuweisen, dass wir auf allen Ebenen des Unternehmens die
betriebliche Mitbestimmung leben. Wir verfügen in allen mehr als 280
Betriebsstätten über fast 2.000 gewählte Betriebsräte mit den
entsprechenden Regionalstrukturen, einen Gesamtbetriebsrat, einen
Wirtschaftsausschuss; zudem haben wir einen voll mitbestimmten
Aufsichtsrat mit 10 Arbeitnehmervertretern sowohl bei real als auch
bei der Metro AG.

In diesem Zusammenhang verweisen wir bezogen auf
Handelsunternehmen, die sich in Familienbesitz befinden, auf eine
Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahre 2016.
https://www.boeckler.de/63056_66311.htm

Wir wissen zudem von vielen Mitarbeitern, die von Wettbewerbern zu
real gewechselt sind, dass auch in tarifgebundenen Unternehmen
teilweise wichtige Mitbestimmungsgremien fehlen, die eine korrekte
Eingruppierung der Mitarbeiter und die Vergütung von Überstunden
gewährleisten.

8. Besteht aus Sicht Ihres Unternehmens aktuell ein gültiger
Tarifvertrag zwischen der real GmbH und der Gewerkschaft DHV?

Es bestehen zwischen dem Arbeitgeberverband AHD und der
Gewerkschaft DHV ausgehandelte, wirksame Tarifverträge. Diese gelten
bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist und seit Anfang Juni
gelten sie auch in den Betrieben von real.

9. Wie viele real-Mitarbeiter vertritt die Gewerkschaft DHV? Auf
welcher Grundlage hält real die DHV in Bezug auf das eigene
Unternehmen für tariffähig?

Uns liegen naturgemäß keine Informationen zur Anzahl der real
Mitarbeiter vor, die Mitglieder bei der Gewerkschaft DHV sind.

Der erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat am Dienstag, 26.
Juni 2018, nicht über die Tariffähigkeit der DHV entschieden und
stattdessen die Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen, so
dass es bis dato keine rechtskräftige Entscheidung in diesem
Verfahren gibt. Die Grundlage für unsere Einschätzung der
Tariffähigkeit der DHV entspricht der amtlichen Begründung der
Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg.

10. Inwieweit hätte es Einfluss auf die neue Entgeltstruktur der
real GmbH, wenn eine Nachwirkung des Tarifvertrages mit der DHV oder
gar die Tariffähigkeit der DHV gerichtlich negiert würde?

Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen über eine etwaige
Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV. Eine Rückkehr in den heutigen
ver.di Flächentarifvertrag wird es jedenfalls nicht geben.

11. Wie stehen Ihr Unternehmen und die Metro AG zu der Forderung,
zu einer Allgemeinverbindlichkeit der mit der größten Gewerkschaft
ver.di ausgehandelten Tarifverträge zurück zu kehren, um eine
Wettbewerbsverzerrung im Einzelhandel zu verhindern? Ist es aus Ihrer
Sicht sinnvoll, die gesetzlichen Hürden zur Feststellung der
Allgemeinverbindlichkeit zu senken?

Die Allgemeinverbindlichkeit ist eine Idee, die zu mehr Fairness
im Wettbewerb führen würde. Die Allgemeinverbindlicherklärung von
Tarifverträgen ist jedoch an hohe Voraussetzungen geknüpft. Es ist
schon fraglich, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine
Allgemeinverbindlichkeit überhaupt vorliegen. In der aktuellen
Situation ist eine Allgemeinverbindlichkeit dann eine geeignete
Lösung, wenn die Sozialpartner im Handel dafür sorgen, dass es neue
Tarifverträge gibt, die für die breite Mehrheit der
Einzelhandelsbetriebe umsetzbare Mindestbedingungen festlegen. Leider
kommen der HDE und ver.di bei diesem Projekt - das wir stets voll
unterstützt haben - gar nicht bzw. nur sehr langsam voran.

Im Übrigen ist ver.di stets die Antwort auf die Frage schuldig
geblieben, was konkret denn überhaupt "allgemeinverbindlich" erklärt
werden soll. In der gesamten Diskussion wird zudem völlig
ausgeblendet, zu welchen Verwerfungen unter den aktuell gültigen
Tarifbedingungen eine Allgemeinverbindlichkeit führen würde. Denn
diese würde insbesondere den stationären Einzelhandel, zum Großteil
jedoch nicht den Online-Einzelhandel betreffen, der sich ja häufig
als Logistikunternehmen sieht. Vor dem Hintergrund all dieser
komplexen Fragen und dem offensichtlichen Mangel an
Umsetzungsimpulsen war es uns als Unternehmen nicht mehr möglich,
länger zu warten. Wir mussten jetzt - unter Inkaufnahme von
kurzfristigen finanziellen Nachteilen - die Weichen dafür stellen,
mittel- und langfristig wettbewerbsfähige Entgeltstrukturen für real
zu schaffen, um wettbewerbsfähig zu sein.

12. Inwieweit sieht sich Ihr Unternehmen auch in einer
gesellschaftspolitischen Verantwortung, insoweit durch die geplanten
Lohnkürzungen die soziale Spaltung des Landes mit vorangetrieben wird
und damit auch populistischen Parteien Auftrieb gegeben wird? Wie
wollen Sie dieser Verantwortung gegebenenfalls gerecht werden?

Die Unternehmensleitung hat die Verantwortung, die
Wettbewerbsfähigkeit von real sicherzustellen. Der wird sie gerecht.
Die Bilanz der letzten Jahre zeigt, dass das Unternehmen die
richtigen Voraussetzungen für Wachstum und Entwicklung geschaffen
hat. Auch mit dem neuen Tarifmodell liegt real im Lohnniveau immer
noch oberhalb dessen, was im nicht-tarifgebundenen
Lebensmitteleinzelhandel gezahlt wird, denn real zahlt keine
Mindestlöhne, sondern nach wie vor Tariflöhne. Der Verlust des
Arbeitsplatzes ist das größte soziale Risiko für Menschen. Der Erhalt
von rund 34.000 Arbeitsplätzen ist eine Aufgabe mit
gesellschaftspolitischer Qualität.



Pressekontakt:
real GmbH
Metro-Straße 1
40235 Düsseldorf

Telefon: +49 211 6886-2053
Telefax: +49 211 6886-1355
E-Mail: presse@real.de

Original-Content von: real GmbH, übermittelt durch news aktuell


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