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Eine Hecke am Hang / Welche erlaubte Pflanzenwuchshöhe gilt hier eigentlich? (FOTO)

Geschrieben am 03-09-2018

Berlin (ots) -

Es gibt in den Bundesländern genaue Vorschriften zur
Grenzbepflanzung von Grundstücken. Dabei geht es unter anderem um den
Abstand der Pflanzen zu den Nachbarn, aber auch um deren zulässige
Höhe. Das ist deswegen von Bedeutung, weil große Gewächse für eine
erhebliche Verschattung sorgen können. Mit einem Spezialfall hatte es
die Justiz beim Streit zweier Grundstücksnachbarn zu tun. Die
Besonderheit: Der eine Eigentümer hatte wegen der Lage am Hang ein
deutlich niedriger liegendes Grundstück. Es stellte sich laut
Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Frage,
welcher Maßstab hier für die zulässige Pflanzenhöhe gelte. Die
Rechtsprechung entschied, dass die Höhe der Gewächse bei einer
derartigen Hanglage nicht von der Austrittsstelle im Boden, sondern
vom Bodenniveau des höher gelegenen Grundstücks aus zu messen sei.
Denn nur das sei für den Nachbarn auch tatsächlich relevant.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 230/16)



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell


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