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Fragen und Antworten zum neuen Verpackungsgesetz

Geschrieben am 30-08-2018

Köln (ots) - Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG), das am
1.1.2019 in Kraft treten wird, sorgt schon jetzt für große
Unsicherheit bei Unternehmern. Hier die meistgestellten Fragen und
die Antworten dazu.

Gilt das Gesetz auch für Versandverpackungen?

Händler müssen sich registrieren, wenn sie in Deutschland Waren
verkaufen oder zumindest nach Deutschland bringen, die über eine
Verkaufs- oder Umverpackung verfügen, die der Endkunde später
wegwerfen wird.

Was ist, wenn ich meine Produkte schon verpackt erhalte?

Die Pflicht gilt nur, wenn sie diese Verpackungen erstmals und
gewerbsmäßig in Verkehr bringen. Verpackungen, die Händler in
Deutschland bereits in dieser Form von einem registrierten und
lizensierten (Groß-)Händler erhalten haben, werden nicht erstmals in
Verkehr gebracht und sind daher ihrerseits nicht mehr
registrierungspflichtig.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird die Zentrale Stelle
Verpackungsregister eine öffentlich zugängliche Liste mit den
Markennamen der registrierten Unternehmen auf ihrer Internetseite zur
Verfügung stellen. Dort kann man überprüfen, ob die Verpackungen
bereits registriert sind.

Was ist mit Auslandslieferungen?

Die Registrierungspflicht gilt für solche Händler, die
gewerbsmäßig Verpackungen in den Geltungsbereich des VerpackG (also
Deutschland) einführen. Der Verkauf an Verbraucher im Inland ist
dabei keine Voraussetzung für den Anwendungsbereich.

Sind auch kleine Händler betroffen?

Das Verpackungsgesetz trifft zwar Einschränkungen bezüglich der
Pflichten für Händler, gemessen am Verkaufsvolumen pro Jahr. Diese
Einschränkungen erstrecken sich allerdings nicht auf die
Registrierungspflicht.

Deshalb sind Händler, unabhängig von ihrem jährlichen Umsatz oder
der Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen, zur Registrierung
verpflichtet.

Als einzige weitere Einschränkung existiert die Gewerbsmäßigkeit
als Kriterium. Allerdings wird diese "auf regelmäßigen Erwerb
gerichtete Tätigkeit" auf die allermeisten Händler (und auch manche
Vereine) zutreffen.

Wo kann ich mich registrieren?

Für die Registrierung und generelle Übernahme von
Verwaltungsaufgaben bezüglich des Gesetzes wird die sog. "Zentrale
Stelle Verpackungsregister" mit der Internetseite
www.verpackungsregister.org eingerichtet werden. Duale Systeme wie
Landbell u.a. werden zwar weiter bestehen bleiben. Eine Beteiligung
an diesen Systemen wird aber auch nur noch als registrierter Händler
möglich sein.

Ab wann kann ich mich registrieren?

Aktuell ist die Registrierung noch nicht möglich. Auf der eigenen
Webseite gibt die Zentrale Stelle an, dass sich Händler ab Q3/2018
registrieren können.

Im August soll eine sog. "Vor-Registrierung" möglich sein.
Vor-registrierte Händler sollen ihre Stammdaten hinterlegen können
und dann eine entsprechende Vor-Registrierungsnummer erhalten. Diese
können sie dann auch gegenüber ihren dualen Systemen angeben. Nach
Inkrafttreten des Gesetzes erhalten vor-registrierte Händler dann
automatisch eine Registrierungsbestätigung.

Bis wann muss ich registriert sein?

Händler, die von der Registrierungspflicht betroffen sind, müssen
sich bis zum 1.1.2019 registrieren. Geschieht dies nicht, ist es den
Händlern verboten, systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den
Verkehr zu bringen. Bei Verstößen gegen dieses Verbot drohen
Bußgelder von bis zu 200.000 Euro.

Was kostet mich das?

Eine viel gestellte Frage. Für einige wohl das Sahnehäubchen auf
einem Gesetz, das vielerseits als Ärgernis aufgefasst wird.
Allerdings: Die Registrierung ist mit keiner Gebühr an das Register
verbunden.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister finanziert sich nicht aus
den Beiträgen genervter Händler, sondern bezieht ihre Einnahmen aus
den dualen Systemen und aus Branchenlösungen. Das bedeutet, dass der
Eintrag ins Register nicht extra kostet.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister stellt auf ihrer Webseite
umfassendes Informationsmaterial zur Verfügung. Zusätzlich besteht
für Händler die Möglichkeit, schriftliche Anfragen per E-Mail an
anfrage@verpackungsregister.org zu richten.



Pressekontakt:
Trusted Shops GmbH
Mustafa Ucar
Colonius Carré
Subbelrather Straße 15c
50823 Köln
049 221 775 367 531
mustafa.ucar@trustedshops.de

achtung! GmbH
Katharina Bittner
Straßenbahnring 3
20251 Hamburg
049 40 450 210 680
katharina.bittner@achtung.de

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