(Registrieren)

Dieselskandal: Klage als Anspruchshäufung gegen VW eingereicht - Widerruf Autokredit und Schadensersatz

Geschrieben am 22-08-2018

Hamburg (ots) - HAHN Rechtsanwälte hat jetzt gegen Volkswagen eine
Klage als sogenannte Anspruchshäufung beim Landgericht Braunschweig
eingereicht. Dabei werden Ansprüche auf Rückabwicklung eines
Autokreditvertrages gegen die VW Bank GmbH mit
Schadensersatzansprüchen gegen Volkswagen AG als Hersteller
kombiniert. Dabei handelt es um eine sogenannte Anspruchshäufung,
deren Voraussetzungen in Paragraph 260 ZPO normiert sind. Vorliegend
klagt der Inhaber eines VW Tiguan TDI. "Die Anspruchshäufung in einem
Klagverfahren gegen zwei VW-Gesellschaften kann für einen
rechtsschutzversicherten Mandanten einen besonderen Charme haben",
sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Der
Kläger hemmt durch Einreichung der Klage neben dem Anspruch auf
Rückabwicklung des Autokredits auch die Verjährung bezüglich seiner
Schadensersatzansprüche gegen VW als Hersteller des
abgasmanipulierten Dieselfahrzeuges. Somit verbleibt dem Kläger eine
weitere Chance, falls seine Ansprüche auf Rückabwicklung des
Autokredits gerichtlich nicht durchgesetzt werden sollten", ergänzt
Hahn. Bei Schadensersatz gegen VW als Hersteller beim Einbau des EA
189-Motors droht der Eintritt der Verjährung bereits zum 31.12.2018.

"Die Anmeldung eines Schadensersatzanspruchs gegen VW über das
neue Musterfeststellungsverfahren halten wir in der Regel für nicht
zielführend", sagt Hahn weiter. "Das Musterfeststellungsverfahren
selbst dürfte sich bei zwei bis drei Instanzen allein über mindestens
fünf Jahren hinziehen. Bis dahin hätte das abgasmanipulierte
Dieselfahrzeug im Regelfall etwa 100.0000 km mehr auf der Uhr. Wegen
des Volkswagen zustehenden Wertersatzes für gefahrene Kilometer wäre
der Schadensersatzanspruch dann bereits "abgefahren" und nicht mehr
werthaltig Deswegen halten wir schon wegen der langen Zeitdauer das
Musterfeststellungsverfahren bei der Anmeldung von
Schadensersatzansprüchen von Dieselfahrern für eine gefährliche
Mogelpackung", meint Hahn.

"Bei Autokreditverträgen, die ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen
wurden, müssen sich Verbraucher wegen einer Gesetzesänderung nach
unserer Auffassung nicht einmal einen Wertersatz für gefahrene
Kilometer anrechnen lassen", sagt Hahn weiter. "Die Folge eines
wirksamen Widerrufs ist dann, dass Autobesitzer ihr mehrere Jahre
altes Fahrzeug faktisch kostenfrei gefahren sind. Ob ein
Schadensersatzanspruch gegen den Dieselhersteller oder eine
Rückabwicklung eines Autokredits nach Widerruf erfolgversprechender
ist oder möglicherweise eine Kombination beider Ansprüche, muss im
Einzelfall geprüft werden", sagt Hahn. HAHN Rechtsanwälte vertritt
beim Abgasskandal mehr als 2.000 Betroffene und verklagt bereits
diverse Autokreditbanken vor bundesdeutschen Gerichten. Laut Hahn
liegen bereits positive Urteile von sieben deutschen Landgerichten
vor. HAHN Rechtsanwälte haben jüngst beim Landgericht Hamburg ein für
den Verbraucher positives Versäumnisurteil erstritten. Durch den
Widerruf eines Autokredits können auch Besitzer von Benzinern ihr
Fahrzeug kostengünstig zurückgeben. HAHN Rechtsanwälte bietet allen
betroffenen Verbrauchern einen kostenfreien Erstcheck an. Weitere
Informationen können Sie unter
https://hahn-rechtsanwaelte.de/autokredit-widerrufen erhalten.

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der
führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und
Versicherungsrecht tätige Kanzlei, die die Anleger- und
Verbraucherseite vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, seine Partner, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann und der assoziierte Partner Lars Murken-Flato sind
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die
Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte, davon sind sechs Fachanwälte
für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in
Bremen, Hamburg und Stuttgart.



Kanzleikontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

650794

weitere Artikel:
  • Für Heidi Klum ist Gwen Stefani ein Vorbild (FOTO) Hamburg (ots) - Auch Megastars haben Ikonen: "Ich denke bei vielen Frauen, die ich treffe - wow, die zieht sich super an!", sagt Heidi Klum, 45, im Interview mit GALA (Heft 35/2018, ab morgen im Handel). "Gwen Stefani zum Beispiel. Gwen ist eine Trendsetterin. Eine starke Frau, die ich super toll finde." In Sachen Alltagstauglichkeit macht Heidi Klum bei der Mode der 48-jährigen US-Sängerin allerdings Einschränkungen. "Es ist natürlich schwierig, rumzulaufen wie Gwen Stefani. Nicht jede Frau kann so ins Office gehen." Diese mehr...

  • "Armes Deutschland" und "Hartz und herzlich" weiterhin erfolgreich bei RTL II München (ots) - - Armes Deutschland" in der Primetime mit 9,5 % MA (14-49) und 10,7 % MA (14-29) - "Hartz und herzlich" holt in der Late Prime 10,7 % MA (14-49) und 11,0 % MA (14-29) - RTL II-Tagesmarktanteil: 7,1 % (14-49) Am gestrigen Dienstagabend bewegte das Schicksal des 18-Jährigens Philipp aus "Armes Deutschland - Stempeln oder abrackern" das Fernsehpublikum. Zur Primetime holte die Sozialdokumentation starke 9,5 % MA (14-49) sowie 10,7 % MA in der jungen Zielgruppe (14-29. Bis zu 1,67 Mio. Zuschauer mehr...

  • SAT.1 gehört die Late Prime: "Promi Big Brother" legt auf 16,6 Prozent Marktanteil zu // Bester Wert seit 2015 für "akte SPEZIAL" Unterföhring (ots) - SAT.1 dominiert mit weitem Vorsprung die Late Prime am Montag: Die fünfte Ausgabe von "Promi Big Brother" legt auf einen Spitzen-Marktanteil von 16,6 Prozent (Zuschauer 14-49 Jahre) zu. Im Anschluss feiert die "akte SPEZIAL" mit sensationellen 16,7 Prozent Marktanteil den besten Wert seit August 2015 (17,5 Prozent). Das passierte an Tag 4 bei "Promi Big Brother" Mike Shivas Tarot-Karten verheißen Chethrin und Alphonso eine rosige Zukunft und sexy Badenixe Katja Krasavice macht mit ihrem Badezimmer-Solo mehr...

  • Vereinbarkeit in Feierlaune: berufundfamilie auf der Zukunft Personal Europe Köln (ots) - Zum 20-jährigen Jubiläum des audit berufundfamilie präsentiert sich die berufundfamilie Service GmbH auf der Zukunft Personal Europe (11. - 13. September 2018, Messe Köln). Unter dem Jahresmotto "Es bleibt alles anders" informiert und berät das berufundfamilie-Team an Stand F.32 in Halle 3.1 u. a. über: - den Umgang mit sich verändernden personalpolitischen Herausforderungen - z. B. zu Fragen der zunehmenden Individualisierung, der Digitalisierung, der steigenden Zahlen an Beschäftigten mit Pflegeaufgaben, mehr...

  • In Vorsorgevollmacht mehr als eine Person nennen Baierbrunn (ots) - In einer Vorsorgevollmacht kann jeder festlegen, wer im Ernstfall für einen entscheiden soll, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. "Sie kann alle Lebensbereiche umfassen, auch medizinische Angelegenheiten", sagt Kristjan Diehl, Vorsorgeberater bei der Deutschen Stiftung Patientenschutz, im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau". Der Bevollmächtigte darf selbstständig und unkompliziert alle wesentlichen Angelegenheiten regeln - falls notwendig auch den Umzug in ein Pflegeheim. In der Vollmacht sollte mehr...

Mehr zu dem Thema Sonstiges

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht