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Hitzewelle verstärkt die Unfallgefahr - Stiftung Gesundheitswissen informiert zu Erste Hilfe

Geschrieben am 15-08-2018

Berlin (ots) - Mit der andauernden Hitzewelle steigt auch die
Unfallgefahr. Dehydrierung, Hitzschläge und eine starke Belastung des
Kreislaufes - die Gründe sind vielfältig. So waren Unfälle, akute
Herzerkrankungen und Schlaganfälle auch die häufigsten
Alarmierungsgründe für einen Luftrettungseinsatz im ersten Halbjahr
2018, wie eine aktuelle Statistik der Deutschen Rettungsflugwacht
zeigt. Schnelle Hilfe ist dabei das A und O. Die Stiftung
Gesundheitswissen gibt daher Tipps, wie man helfen kann, Leben zu
retten.

1. Jede Sekunde zählt

Ob in der Freizeit, am Arbeitsplatz oder im Straßenverkehr - wenn
Menschen in Not geraten, ist schnelle Hilfe oft lebenswichtig. Etwa
bei einem Herzstillstand: Ohne Reanimation sinkt nach Angaben der
Stiftung Anästhesiologie die Überlebenschance pro Minute um ca. zehn
Prozent. Bereits nach fünf Minuten ist es unwahrscheinlich, dass der
Betroffene überlebt.

Selbst wenn im Ernstfall umgehend ein Notruf erfolgt, bis die
Rettungskräfte eintreffen und eingreifen, vergeht meist wertvolle
Zeit. Auch einfache Maßnahmen können lebensrettend sein. Daher sollte
man zügig mit den Erste-Hilfe-Maßnahmen beginnen, die eigene
Sicherheit dabei aber nicht vergessen.

Notfall - die wichtigsten Schritte im Überblick
- Notfallort sichern: Gefahren für sich und andere ausschließen
- Notruf absetzen
- Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten

2. Gefahren für sich und andere ausschließen

Wer im Notfall unüberlegt handelt, bringt möglicherweise sich und
andere in Gefahr. Schlimmstenfalls entsteht zusätzlicher Schaden.
Darum beginnt Erste Hilfe nicht mit Wiederbelebungs-Maßnahmen,
sondern mit der eigenen Sicherheit. Sie erkennen einen Notfall?
Bewahren Sie Ruhe und verschaffen sich einen Überblick: Was ist
geschehen und welche Gefahren drohen? Der Selbstschutz hat Priorität.
Nähern Sie sich Betroffenen erst, wenn es Ihnen gefahrlos möglich
ist. So gilt zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall mit Verunglückten:
Sichern und kennzeichnen Sie zunächst die Unfallstelle, warnen Sie
andere Verkehrsteilnehmer, damit keine Folgeunfälle passieren.

3. Einen Notruf absetzen

Unter der europaweiten Notrufnummer 112 erreichen Sie die
Rettungsleitstellen. Dort werden die Einsätze koordiniert. Damit die
Rettungskräfte vorab alle relevanten Informationen erhalten, den
Umfang der benötigten Maßnahmen einschätzen können und wissen, was
sie am Unfallort erwartet, beantworten Sie am Telefon folgende
Fragen:

Wo ist etwas passiert?
Was ist geschehen? Wie viele Verletzte gibt es?
Welche Verletzungen liegen vor?
Wer meldet den Unfall?

Warten Sie anschließend auf Rückfragen. Das Personal der
Leitstellen ist geschult und wird Sie nicht allein lassen, bis
Rettungskräfte eintreffen.

4. Erste Hilfe leisten - körperlich und seelisch

Im Notfall ist die Hilfsbereitschaft wichtiger als das Wissen um
spezielle Hilfsmaßnahmen. Selbstverständlich bewirken Sie mehr mit
höherer Kompetenz. Doch schon mit einfachen Mitteln können Sie
feststellen, ob Lebensgefahr besteht und welche Hilfe benötigt wird.
Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin in der Leitstelle der
Notrufzentrale wird Ihnen am Telefon mit Instruktionen zur Seite
stehen.

Ist das Opfer bewusstlos, reagiert also nicht auf lautes
Ansprechen, atmet aber normal? Dann bringen Sie es in die stabile
Seitenlage. Damit verhindern Sie, dass Flüssigkeiten wie Blut oder
Erbrochenes in die Atemwege gelangen, an denen der Betroffene
ersticken könnte. Überprüfen Sie anschließend regelmäßig die Atmung,
bis Rettungskräfte eintreffen.

Können Sie hingegen keine oder nur eine unregelmäßige Atmung
(Schnappatmung) feststellen, deutet das auf einen Herzstillstand hin.
Ein Versagen der Pumpfunktion des Herzens führt unbehandelt
unweigerlich auch zum Kreislaufstillstand. Es wird kein Blut mehr
durch den Körper gepumpt - das Opfer schwebt in akuter Lebensgefahr.
Dieser Zustand ist nur für sehr kurze Zeit umkehrbar. Beginnen Sie
daher sofort mit den Wiederbelebungsmaßnahmen. Diese umfassen
Herzdruckmassage und Beatmung. Ungeschulte Laien, die sich keine
Beatmung zutrauen, können auch helfen, indem sie ausschließlich die
Herzdruckmassage durchführen.

Beginnen Sie mit der Herzdruckmassage. Die richtige Frequenz liegt
bei 100- bis 120-mal Drücken pro Minute. Um sie einzuhalten hilft es,
wenn Sie im Kopf still den Pop-Hit "La Macarena" oder "Stayin' Alive"
mitsingen. Das hat eine Studie der Europäischen Gesellschaft für
Anästhesiologie an der Universität Barcelona ergeben. Die
Herzdruckmassage erfolgt im stetigen Wechsel mit der Beatmung: 30x
Drücken, 2x Beatmen. In der Praxis zeigt sich aber, dass einige
Menschen insbesondere bei der Beatmung unsicher sind. Noch einmal:
Ehe Sie gar nicht helfen, können Sie auch nur die Herzdruckmassage
durchführen. Beenden Sie die Reanimation erst, wenn Sie eindeutige
Lebenszeichen feststellen oder Rettungskräfte übernehmen.

Zur Ersten Hilfe gehören auch psychologische Maßnahmen. Personen,
die nach einem Unfall unverletzt wirken, stehen häufig unter Schock
und gefährden sich durch unreflektiertes Verhalten womöglich selbst.
Sie können viel bewirken, indem Sie Betroffene ansprechen und
beruhigen, sie außerhalb des Gefahrenbereichs bringen und ihren
Zustand überwachen bis professionelle Helfer vor Ort sind.

5. Fähigkeiten regelmäßig auffrischen

Ein Notfall kann jederzeit eintreten. Wer darauf vorbereitet ist,
kann wirksam helfen. Doch viele Menschen in Deutschland besitzen nur
lückenhafte Erste-Hilfe-Kenntnisse. In einer repräsentativen Umfrage
im Auftrag der Asklepios Kliniken schätzte weniger als jeder Vierte
(23 Prozent) seine Fähigkeiten als "gut" ein. Bei der Hälfte der
Befragten lag der letzte Kurs mindestens zehn Jahre zurück. Falls
dies auch auf Sie zutrifft und Sie Ihre Kenntnisse erweitern oder
auffrischen möchten: Rettungsdienste wie das Deutsche Rote Kreuz, die
Johanniter oder der Malteser Hilfsdienst bieten regelmäßig Kurse an
und empfehlen, diese alle zwei bis drei Jahre zu wiederholen.

Wichtige Rechtsfragen zur Ersthilfe

Muss ich helfen?

Ja. Wer im Notfall keine Hilfe leistet, obwohl es erforderlich und
gefahrlos möglich wäre, macht sich laut §323c Strafgesetzbuch wegen
unterlassener Hilfeleistung strafbar. Es drohen Geld- und sogar
Freiheitsstrafen. Allerdings: Falls sich Laien für die Hilfeleistung
in erhebliche Gefahr begeben müssten, ist die Pflicht zu helfen mit
dem Absetzen eines Notrufs erfüllt.

Drohen mir bei Fehlern rechtliche Konsequenzen?

Wer Erste Hilfe leistet und dabei nicht grob fahrlässig handelt
oder Betroffene vorsätzlich verletzt, haftet nicht für dadurch
entstandene Schäden. Ein gerettetes Leben ist wichtiger als eine
gebrochene Rippe, zerschnittene Kleidung oder eine eingeschlagene
Scheibe. Deshalb werden Ersthelfer nicht für Verletzungen oder
Sachschäden haftbar gemacht, die durch Hilfeleistung entstehen.

Wer haftet, wenn mir etwas passiert?

Ersthelfer, denen durch die Hilfeleistung Eigenschaden entsteht,
haben Anspruch auf Schadensersatz. Unvermeidbare Sachschäden, z.B.
Schäden an der Kleidung infolge der Ersten-Hilfe-Leistung, können bei
der Haftpflichtversicherung des Verunglückten geltend gemacht werden.
Bei körperlichen Schäden des Ersthelfers, die durch die
Erste-Hilfe-Maßnahmen verursacht werden, ist die gesetzliche
Unfallversicherung zuständig. Ansprechpartner sind in aller Regel die
Unfallkassen der Bundesländer. Bei Arbeits- oder Wegeunfällen kann
dies auch der Unfallversicherungsträger des Arbeitgebers sein.

Wo kann ich mich zur Rechtslage erkundigen?

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet eine
Broschüre mit ausführlichen Informationen zu Rechtsfragen bei
Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer an, die
auch online heruntergeladen werden kann:
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/10852-ehl.pdf

Über die Stiftung Gesundheitswissen:

Die gemeinnützige, operative Stiftung Gesundheitswissen mit Sitz
in Berlin will die Kompetenz von Menschen in Deutschland im Hinblick
auf Gesundheit und Prävention stärken und die Informationsasymmetrien
zwischen Arzt und Patient abbauen. Dazu erstellt sie u.a.
laienverständliche Gesundheitsinformationen auf Grundlage aktueller
wissenschaftlicher Erkenntnisse, zeigt Präventionsmöglichkeiten sowie
Behandlungsalternativen auf und fördert das Gesundheitswissen im
Allgemeinen. Stifter ist der Verband der Privaten Krankenversicherung
e.V. Die Stiftung befindet sich noch im Aufbau.



Pressekontakt:
Una Großmann
Leiterin Kommunikation

una.grossmann@stiftung-gesundheitswissen.de

T +49 30 4195492-20
F +49 30 4195492-99

Original-Content von: Stiftung Gesundheitswissen, übermittelt durch news aktuell


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