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Volkswagen. Das Urteil. / VW-Bank erleidet durch fehlerhafte Autokreditverträge Totalschaden vor Gericht: Verbraucher fährt 70.000 km kostenlos Auto

Geschrieben am 14-08-2018

Ravensburg / Wolfsburg / Trier (ots) - Das Landgericht Ravensburg
schreibt Rechtsgeschichte für Millionen Autofahrer. Nachdem bereits
mehrere Gerichte entschieden haben, dass zahlreiche
Autokreditverträge widerrufen werden können, hat das Landgericht
Ravensburg nun als erstes deutsches Gericht entschieden: ein
Verbraucher erhält alle gezahlten Raten zurück und muss der VW-Bank
weder Wertersatz noch Nutzungsentschädigung für die gefahrenen
Kilometer zahlen. Im konkreten Fall ist der Kläger damit 70.000
Kilometer kostenlos Auto gefahren. Insgesamt betroffen sind rund 1,5
Millionen Autokreditverträge der VW-Bank und deren
Zweigniederlassungen Audi Bank, Seat Bank und Skoda Bank.

Der von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig vertretene Kläger kaufte
im Juni 2015 einen gebrauchten Skoda Roomster 1.2 TSI für 10.960
Euro, den er bei der Volkswagen Bank finanzierte und mit dem er
zwischenzeitlich rund 70.000 Kilometer gefahren ist. Motiviert von
der Berichterstattung der Stiftung Warentest über ein ebenfalls von
der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig vor dem Landgericht Berlin geführtes
Verfahren widerrief der Skoda-Fahrer seinen Darlehensvertrag noch im
Mai 2017. Dabei berief er sich darauf, von der VW-Bank bei
Vertragsschluss fehlerhaft belehrt worden zu sein. Er verlangte von
seiner Bank die Rückzahlung aller von ihm bislang gezahlten Raten,
und zwar ohne Abzug für Schäden am Fahrzeug oder Ersatz für die
zwischenzeitlich zurückgelegten rund 70.000 Kilometer. Zu Recht wie
das Landgericht Ravensburg jetzt mit Urteil vom 07.08.2018 (Az. 2 O
259/17) entschied.

Klägervertreter Dr. Christof Lehnen: "Dieses Urteil ist ein
Meilenstein im Verbraucherschutzrecht. Auf den ersten Blick erscheint
das Urteil aus Verbrauchersicht geradezu übertrieben günstig, während
es für Autobanken extrem hart ausfällt. Dennoch ist das Urteil
richtig. Denn nur durch diese strenge Rechtsfolge kann erreicht
werden, was das Gesetz unbedingt gewährleisten will: eine
ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers über seine Rechte beim
Abschluss von Kreditverträgen. Banken, die ihre Kunden falsch
belehren, können sich über die Härte des Gesetzes nicht beschweren."

Nach dem wirksamen Widerruf müssen Kauf- und Kreditvertrag
rückabgewickelt werden. Die Verbraucher müssen keinen Käufer für ihr
Fahrzeug finden, sondern geben es einfach an die Bank zurück. Den
Kredit müssen sie nicht mehr abzahlen. Im Gegenteil: Die Bank muss
die bisher gezahlten Kreditraten erstatten, ebenso die gesamte
Anzahlung. Wertersatz für die Verschlechterung des Fahrzeugs oder
Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer muss der Verbraucher
nicht zahlen, wie das Landgericht Ravensburg jetzt entschieden hat.
Der Widerruf ist zeitlich unbeschränkt möglich, auch Jahre nach
Vertragsabschluss und sogar nach Rückzahlung des Kredits. Bei
Streitigkeiten dieser Art werden die Autofahrer meist von ihrer
Verkehrsrechtsschutzversicherung unterstützt. Verbraucherschützer
raten allerdings zu einer anwaltlichen Prüfung bevor der Widerruf
erklärt wird.

Der Autokreditwiderruf als Ausweg aus der Dieselfalle

Speziell für Diesel-Fahrer, die vom Abgasskandal, von drohenden
Fahrverboten oder ganz allgemein vom Wertverlust ihres Fahrzeugs
betroffen sind, stellt der Autokreditwiderruf einen interessanten
Ausweg dar.

Widerruf auch bei zahlreichen anderen Autobanken möglich

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen aus Trier erklärt: "Nicht nur die
VW-Bank belehrt unzureichend. Praktisch alle Autobanken und
Leasinggesellschaften belehren in ihren Verträgen nicht ordnungsgemäß
über das sogenannte Widerrufsrecht. Daher können Verbraucher ihren
Finanzierungsvertrag auch noch nach Jahren widerrufen."

Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig ist die bundesweit führende
Kanzlei zum Thema Widerruf von Autokreditverträgen. Speziell gegen
die VW-Bank hat die auf Verbraucherschutz spezialisierte Kanzlei
nahezu alle bekanntgewordenen Urteile erstritten. Das Urteil aus
Ravensburg ist das bundesweit erste, das der Autobank Wertersatz
komplett versagt. Soweit in den letzten Tagen auch durch Leitmedien
wie der FAZ und dem Handelsblatt die Nachricht verbreitet wurde, dass
das Landgericht Hamburg bereits am 29. Juni 2018 (Az. 330 O 145/18)
ähnlich geurteilt habe, beruht dies auf einem Missverständnis. Das
Hamburger Urteil ist ein Versäumnisurteil. Als solches bringt es zwar
zum Ausdruck, dass der dortige Widerruf wirksam ist. Zur Frage des
Wertersatzes trifft es hingegen keine Aussage.

Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig bietet Verbrauchern eine
kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zur Widerrufbarkeit
von Autokreditverträgen aller Banken unter www.lehnen-sinnig.de



Pressekontakt:
Dr. Christof Lehnen
Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
Max-Planck-Straße 22
D - 54296 Trier
Tel.: (+49) 0651 - 200 66 77 0
Fax: (+49) 0651 - 200 66 77 1
E-Mail: post@lehnen-sinnig.de
Web: www.lehnen-sinnig.de

Original-Content von: Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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