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Zu Unrecht abgeschobener Afghane auf dem Weg nach Deutschland

Geschrieben am 08-08-2018

Hamburg (ots) - Nasibullah S. hat nach Informationen von NDR und
Süddeutscher Zeitung heute (Mittwoch, 8. August) Afghanistan
verlassen und befindet sich auf dem Weg zurück nach Deutschland. Der
20-jährige Afghane war am 3. Juli zusammen mit 68 weiteren Personen
nach Afghanistan abgeschoben worden, obwohl sein Asylverfahren in
Deutschland noch nicht beendet war. Die illegale Abschiebung war nach
Recherchen des NDR bekannt geworden.

Am frühen Nachmittag bestieg Nasibullah S. ein Flugzeug in Kabul.
Zunächst fliegt er in die pakistanische Hauptstadt Islamabad. Dort
bekommt er in der Deutschen Botschaft ein Visum, denn die deutsche
Vertretung in Kabul ist seit dem schweren Anschlag im Mai 2017 immer
noch kaum arbeitsfähig. Danach reist er weiter nach Deutschland, wo
er am Donnerstag erwartet wird. Er soll zunächst nach Neubrandenburg
reisen, wo er vor seiner Abschiebung untergebracht war. Dann wird
auch sein Asylverfahren vor dem Verwaltungsgericht Greifswald
fortgesetzt.

Die Anwältin von Nasibullah S, Sonja Steffen, sagte NDR und
Süddeutscher Zeitung, die Chancen durch die illegale Abschiebung
seien weder besser noch schlechter geworden. Sie fordert aber mehr
Sorgfalt der Behörden: "Es geht um Menschen und es geht um
Schicksale. Da wird konkret deren Leben komplett verändert durch eine
Abschiebung. Deswegen ist meine Forderung, dass vor jeder Abschiebung
noch einmal sehr sorgfältig geprüft wird, ob die Abschiebung
rechtmäßig ist."

Nasibullah S. schildert den Tag seiner Abschiebung aus Deutschland
so: "Die Polizei kam in mein Zimmer. Ich sagte denen: 'Ich habe aber
demnächst einen Termin vor Gericht. Ich muss mit meiner Anwältin
sprechen.' Aber die Polizisten meinten: 'Deine Anwältin kann dir in
dem Fall auch nicht helfen'."

Der 20-Jährige war am 11. November 2015 nach Deutschland gekommen
und hatte im Dezember 2015 Asyl beantragt. Er gab an, von den Taliban
bedroht worden zu sein. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) lehnte seinen Antrag im Februar 2017 ab. In der Begründung
hieß es aber, er müsse nicht in den gefährlichen Süden des Landes
zurückkehren, sondern könne auch in anderen Regionen Afghanistans
leben, die ausreichend sicher seien. Gegen den ablehnenden Bescheid
klagte Nasibullah S. vor dem Verwaltungsgericht Greifswald. Doch
obwohl das Verfahren noch nicht abgeschlossen war und das Gericht ihn
für den 11. Juli 2018 vorgeladen hatte, wurde er bereits am 3. Juli
nach Afghanistan abgeschoben. Das Innenministerium räumte nach der
Enthüllung des NDR ein, Nasibullah S. sei zu Unrecht abgeschoben
worden. Der Vorfall werde im BAMF zum Anlass genommen, bestehende
Prozesse nochmals zu überprüfen.

Nasibullah S. war nach seiner Abschiebung von Kabul weiter in den
gefährlichen Süden des Landes gereist, wo seine Familie lebt. Dort
erreichte ihn die Nachricht; dass er nach Deutschland zurückkehren
darf, um sein Asylverfahren zu beenden. Vor etwa zwei Wochen kehrte
er dann zurück in die afghanische Hauptstadt, um auf nötige Dokumente
für seine Rückreise zu warten. Das Auswärtige Amt hatte seine
Unterkunft in einem Hotel in Kabul organisiert. Dort wagte sich
Nasibullah S. kaum vor die Tür. "Ich habe große Angst, immer wenn ich
auf die Straße gehe. So wie jeder in Kabul. Denn die Stadt ist
überall unsicher, ständig gibt es Explosionen, Selbstmordanschläge."

Ob Nasibullah S. in Deutschland bleiben darf, wird das
Verwaltungsgericht in Greifswald entscheiden. "Wir erwarten die
Gerichtsverhandlung Anfang September", so seine Anwältin Sonia
Steffen. Nasibullah S. befürchtet, dass sein Asylantrag erneut
abgelehnt werden könnte und er dann wieder nach Afghanistan
abgeschoben wird. Darüber will er aber im Moment nicht nachdenken.
"Mein Plan ist: Ich will studieren und arbeiten und in Deutschland
zur Ruhe kommen."



Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Ralf Plessmann
Tel. 040/4156 2333




http://www.ndr.de
https://twitter.com/NDRpresse

Original-Content von: NDR Norddeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell


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