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Kraftfahrzeugsteuer Neue Steuerbescheide für Wohnwagen

Geschrieben am 08-08-2018

Bonn (ots) -

Bei der Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für Wohnwagenanhänger
ist es bei einer technischen Umstellung bedauerlicherweise zu einem
Fehler gekommen. In der Folge wurden neue
Kraftfahrzeugsteuerbescheide für Wohnwagenanhänger versandt.

In den meisten Fällen wurde dabei nur ein neuer
Entrichtungszeitraum (Steuerjahr), beginnend jeweils zum 22. Juni
eines Jahres, festgelegt. Die Höhe der zu zahlenden Jahressteuer
wurde nicht verändert. Diese Steuerbescheide haben grundsätzlich
weiterhin Bestand.

In einem geringeren Teil der betroffenen Steuerfälle kam es in der
Folge - neben der Festsetzung eines neuen Entrichtungszeitraums - zu
einer fehlerhaften Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer. Hier wurde die
im vorhergehenden Steuerbescheid berücksichtigte Aufliege- bzw.
Stützlast nicht mehr gemäß § 8 Nr. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz vom
verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht abgezogen und die
gewichtsbezogene Kraftfahrzeugsteuer zu hoch festgesetzt. Die
Zollverwaltung wird in diesen Fällen eine Berichtigung von Amts wegen
veranlassen. Die von der falschen Steuerhöhe betroffenen
Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter erhalten - voraussichtlich bis
Ende August 2018 - einen geänderten Steuerbescheid, der die korrekte
Steuerhöhe ausweist.

Soweit eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren gegeben ist,
erfolgt die Erstattung der zu viel erhobenen Kraftfahrzeugsteuer auf
das bekannte Bankkonto.

Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat besteht, ist zur Erstattung der
zu viel erhobenen Kraftfahrzeugsteuer die Mitteilung einer
Bankverbindung erforderlich. Eine diesbezügliche Aufforderung erfolgt
mit Zustellung des korrigierten Kraftfahrzeugsteuerbescheids.

Nähre Informationen zu diesem Thema sind im Internet unter
www.zoll.de abrufbar.



Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Pressestelle

Florian Richter
Telefon: 0228/303-11610
pressestelle.gzd@zoll.bund.de

Original-Content von: Generalzolldirektion, übermittelt durch news aktuell


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