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EANS-Hauptversammlung: Kapsch TrafficCom AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG

Geschrieben am 03-08-2018

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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03.08.2018


Kapsch TrafficCom AG
Wien, FN 223805 a
ISIN AT000KAPSCH9
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung


Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Donnerstag, dem
6. September 2018, um 10:00 Uhr, an der Adresse Am Europlatz 2, 1120 Wien
(Konferenzzentrum bei Kapsch TrafficCom AG) stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein.


T a g e s o r d n u n g :

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des konsolidierten Corporate-Governance-Berichts, des
konsolidierten nichtfinanziellen Berichts, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2017/18
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017/18
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2017/18
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018/19
6. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat


UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 16. August 2018 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.net/ktc/ir [http://
www.kapsch.net/ktc/ir] bzw. http://www.kapsch.net/ktc/ir/Shareholders-Meeting
[http://www.kapsch.net/ktc/ir/Shareholders-Meeting] zugänglich und werden auch
in der Hauptversammlung aufliegen:


* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* konsolidierter Corporate Governance-Bericht,
* konsolidierter nicht-finanzieller Bericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats,


jeweils für das Geschäftsjahr 2017/18;


* Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2-6,
* Erklärung gem § 87 Abs 2 AktG einer Kandidatin für die Wahl in den
Aufsichtsrat zu TOP 6
* Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.


HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 16. August 2018 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse Kapsch TrafficCom AG, zu Handen Mag. Hans Lang, Investor Relations, Am
Europlatz 2, 1120 Wien, Österreich, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 28. August 2018 der Gesellschaft entweder
per Telefax an +43 (0)50 811 2809, oder per Post/Boten an Kapsch TrafficCom AG,
zu Handen Mag. Hans Lang, Investor Relations, Am Europlatz 2, 1120 Wien,
Österreich, oder per E-Mail an ir.kapschtraffic@kapsch.net
[ir.kapschtraffic@kapsch.net], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl
eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung
der vorgeschlagenen Person gem § 87 Abs 2 AktG.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an
Herrn Mag. Hans Lang (siehe o. a. Adresse) übermittelt werden. Die Fragen können
an die Gesellschaft auch per E-Mail an ir.kapschtraffic@kapsch.net
[ir.kapschtraffic@kapsch.net], oder per Telefax an +43 (0)50 811 2809,
übermittelt wer­den.

Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesord­nung Anträge zu stellen. Ein Aktionärsauftrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines
Beschlussvorschlags gem § 110 AktG voraus. Eine Person zur Wahl in den
Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) kann nur von Aktionären, deren Anteile
zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 28. August 2018 in der oben angeführten
Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gem § 87
Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.kapsch.net/ktc/ir [http://www.kapsch.net/ktc/ir] bzw. http://www.kapsch.net/
ktc/ir/Shareholders-Meeting zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 27.
August 2018 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 3.
September 2018 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen
am Wechsel, Österreich
Per SWIFT: GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599; unbedingt bei Aktien ISIN
AT000KAPSCH9 im Text angeben.

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem
§ 12 Abs 3 genügen lässt
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 68
Per E-Mail: anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at
[anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at] (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden
und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Die
Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT000KAPSCH9,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.


Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 27. August 2018 beziehen. Der Nachweisstichtag hat
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung
für die Dividendenberechtigung.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 5. September 2018, 16:00 Uhr,
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post oder Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen
am Wechsel, Österreich
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 68
Per E-Mail:anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at
[anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at], wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem Mail anzuschließen ist

Danach ist die Vollmacht oder der Widerruf der Vollmacht persönlich am Tag der
Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.kapsch.net/ktc/ir [http://www.kapsch.net/ktc/ir] bzw. http://www.kapsch.net/
ktc/ir/Shareholders-Meeting [http://www.kapsch.net/ktc/ir/Shareholders-Meeting]
abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.kapsch.net/ktc/ir [http://www.kapsch.net/ktc/ir] bzw.
http://www.kapsch.net/ktc/ir/Shareholders-Meeting [http://www.kapsch.net/ktc/ir/
Shareholders-Meeting] ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael
Knap vom IVA unter Tel. +43-1-8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 oder E-mail
michael.knap@iva.or.at [michael.knap@iva.or.at].

INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ

Personenbezogene Daten der Aktionäre werden aus Anlass der Teilnahme der
Hauptversammlung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet, und
Informationen zum Umfang der Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung
unter www.kapsch.net/ktc/ir [http://www.kapsch.net/ktc/ir] bzw. http://
www.kapsch.net/ktc/ir/Shareholders-Meeting [http://www.kapsch.net/ktc/ir/
Shareholders-Meeting] abrufbar.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 13.000.000,00 eingeteilt in 13.000.000 auf den Inhaber lautende
Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar
eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 13.000.000 Stück.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr.
Wien, im August 2018
Der Vorstand



Rückfragehinweis:
Investorenkontakt:
Mag. Hans Lang
Investor Relations Officer
Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2, 1120 Wien, Österreich
Tel.: +43 50 811 1122
E-Mail: ir.kapschtraffic@kapsch.net

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/documents/2235/12/10194240/0/Einberufung_KTC_HV_DE_20180803.pdf

Emittent: Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2
A-1120 Wien
Telefon: +43 1 50811 1122
FAX: +43 1 50811 99 1122
Email: ir.kapschtraffic@kapsch.net
WWW: www.kapschtraffic.com
ISIN: AT000KAPSCH9
Indizes:
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch

Original-Content von: Kapsch TrafficCom AG, übermittelt durch news aktuell


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