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Sicher fliegen - Tipps für alle Drohnenpiloten: Was es zu beachten gilt (FOTO)

Geschrieben am 18-07-2018

Bonn (ots) -

Drohnen werden immer beliebter. Oft bleibt jedoch die
Versicherungspflicht für Drohnen und Multicopter unbeachtet. Ohne
Versicherung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro - das wissen
viele Drohnenpiloten nicht. Was bei einem Drohnenflug unbedingt noch
zu beachten ist:

1. Existiert eine Versicherungspflicht für Drohnen und
Multicopter?

Egal ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird: Das
deutsche Luftverkehrsgesetz (Versicherungspflicht nach § 43 Abs. 2
des Luftfahrtverkehrsgesetzes) verpflichtet dazu, eine Versicherung
abzuschließen. Ohne Versicherung drohen Bußgelder von bis zu 50.000
Euro. Nur wenn die Drohne ausschließlich in den geschlossenen Räumen
der privaten Wohnung genutzt wird, kann die Versicherung
vernachlässigt werden. "Für den privaten Gebrauch reicht die
Privat-Haftpflichtversicherung des Drohnenpiloten meist nicht aus."
so Zurich Luftfahrtversicherungs-Experte Sebastian Schneider. "Es
muss daher zusätzlich eine Halterhaftpflicht für Drohnen und
Multicopter abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz gilt dann
je nach Vertrag in Europa und in den Mittelmeeranrainerstaaten oder
weltweit ohne USA und Kanada." Eine eigenständige Multicopter
Kaskoversicherung deckt zudem die gewerbliche Nutzung ab. Der Einsatz
von Drohnen oder Multicopter ist somit auch im Urlaub außerhalb von
Deutschland abgesichert.

2. Wie schließe ich eine Drohnenversicherung ab?

"Eine Versicherung kann spontan, einfach und bequem online
abgeschlossen werden - hierzu sind nur drei Angaben notwendig: der
geplante Einsatzort, die erforderliche Deckungssumme und die
gewünschte Selbstbeteiligung", sagt der Zurich Experte. "Bei Zurich
ist der Versicherungsschutz direkt nach Abschluss gültig. Und die
Daten zur Versicherungspolice erhält der Kunde innerhalb weniger
Minuten via E-Mail zu gesendet." Bei Zurich können sowohl Privat- als
auch Gewerbekunden online über einen Tarifrechner Versicherungen für
Drohnen und Multicopter abschließen.

3. Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Kosten für eine Drohnenversicherung variieren und sind
abhängig von verschiedenen Parametern. "Der jährliche Beitrag einer
Drohnenversicherung orientiert sich an der Verwendungsart, der
gewünschten Versicherungssumme und nicht zuletzt an dem
Einsatzbereich, in dem geflogen werden möchte", so Sebastian
Schneider weiter. Mit einem Tarifrechner kann auf der Website der
Zurich Versicherung Deutschland ermittelt werden, wie hoch der
Jahresbeitrag für die entsprechende Versicherung ausfällt. Für rund
70 EUR pro Jahr lässt sich beispielsweise die Haftpflicht für eine
privat genutzte Drohne, mit einem Gewicht von bis zu 25 Kilogramm,
abschließen. Der Rechner ist zu finden unter:
www.zurich.de/drohnenversicherung

4. Wo darf ich eine Drohne oder einen Multicopter fliegen lassen?

"Grundsätzlich gilt: Der Pilot darf seine Drohne nur in Blickweite
führen.", erklärt Schneider. "Verboten ist das Fliegen unter anderem
über Industrie- und Bahnanlagen, Menschenansammlungen,
Naturschutzgebieten und in Kontrollzonen von Flughäfen. Natürlich
sollte auch jederzeit auf Wettereinflüsse und Hindernisse in der
Flugbahn geachtet werden." Mit Versicherungsschutz ist der Aufstieg
der Drohne bis zu einer Höher von 100 Metern erlaubt. Wenn die Drohne
schwerer als 5 Kilogramm ist, wird neben der Versicherung auch eine
Aufstiegsgenehmigung des Luftfahrtbundesamtes benötigt.



Pressekontakt:
Zurich Gruppe Deutschland
Unternehmenskommunikation
Bernd O. Engelien
Poppelsdorfer Allee 25-33
53115 Bonn
Deutschland

Telefon +49 (0) 228 268 2725
Telefax +49 (0) 228 268 2809
bernd.engelien@zurich.com
www.zurich.de
www.zurich-blog.de
twitter @zurich_de

Original-Content von: Zurich Gruppe Deutschland, übermittelt durch news aktuell


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