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Versicherungstipp: forsa-Umfrage - jeder Achte saß bereits mit Flip-Flops am Steuer

Geschrieben am 03-07-2018

Saarbrücken (ots) - Heiß, heißer, am heißesten: Bei schönem
Sommerwetter sind kühle Getränke, T-Shirts und luftiges Schuhwerk
angesagt - und zwar nicht nur am Badesee: Laut aktueller
forsa-Umfrage (1) im Auftrag von CosmosDirekt saß jeder achte
Autofahrer (15 Prozent) schon mal mit Flip-Flops am Steuer.

- CosmosDirekt erklärt, ob es erlaubt ist, mit leichten Schlappen
zu fahren, in welchen Fällen ein Bußgeld droht und wann der
Versicherungsschutz gefährdet ist.

"Summertime and the livin' is easy" - da dürfen Riemchensandalen
und Flip-Flops natürlich nicht fehlen. Nicht jeder denkt jedoch
daran, vor dem Autofahren das Schuhwerk zu wechseln. Eine
forsa-Umfrage für CosmosDirekt, den Direktversicherer der Generali in
Deutschland, zeigt: 15 Prozent aller Autofahrer waren schon mal mit
Flip-Flops am Steuer unterwegs, 16 Prozent sogar barfuß. Ist das
erlaubt oder nicht? Was, wenn ein Unfall passiert? Frank Bärnhof,
Jurist und Versicherungsexperte von CosmosDirekt, beantwortet die
wichtigsten Fragen zum Thema:

IST ES VERBOTEN, AM STEUER BADESCHLAPPEN ODER FLIP-FLOPS ZU
TRAGEN?

"Nein, in der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es keine klare
Vorgabe zur Wahl des Schuhwerks beim Autofahren. Lediglich
Berufskraftfahrer müssen von Rechts wegen feste und geschlossene
Schuhe tragen. Die Gefahr, abzurutschen oder sich zu verhaken, ist
mit Flip-Flops jedoch groß. Deshalb besser auf Nummer sicher gehen
und geeignetes Schuhwerk tragen."

WAS PASSIERT, WENN FLIP-FLOP-TRÄGER AM STEUER EINEN UNFALL
VERURSACHEN?

"Kommt es zu einem Unfall, kann der Fahrer trotzdem
Schwierigkeiten bekommen. Gerichte haben in ähnlichen Fällen bereits
Bußgelder verhängt, da die Sorgfaltspflicht verletzt wurde (2).
Autofahrer, die keine festen Schuhe tragen, nehmen das Risiko in
Kauf, im Fall eines Bremsmanövers wertvolle Sekunden zu verlieren.
Kommen bei einem Unfall Personen zu Schaden, muss der Fahrer sogar
mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen."

IST MEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ BEI EINEM UNFALL GEFÄHRDET?

"Verursacht ein Autofahrer Schäden an einem anderen Fahrzeug oder
verletzt Personen, greift die Kfz-Haftpflicht in jedem Fall. Anders
sieht es bei der Vollkasko-Police aus: Sie kommt für Beschädigungen
des eigenen Fahrzeugs auf, bei grober Fahrlässigkeit kann der
Versicherer die Leistungen kürzen."

ERSATZSCHUHE IM KOFFERRAUM?

"Autofahrer sollten daher im eigenen Interesse und zum Wohl aller
Verkehrsteilnehmer auf rutschiges oder offenes Schuhwerk verzichten.
Auch barfuß zu fahren, ist keine sichere Alternative. Für den Fall
der Fälle empfiehlt es sich, ein Paar geschlossene Ersatzschuhe im
Kofferraum parat zu haben, die festen Halt geben. Diese lassen sich
vor Fahrtantritt schnell wechseln."

(1)Repräsentative Trendumfrage "Sommerreisezeit 2018" des
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im
April und Mai 2018 wurden in Deutschland 1.510 Bundesbürger ab 18
Jahren befragt, darunter 1.331 Autofahrer. (2) Oberlandesgericht
Bamberg, AZ: 2 SsOWi 577/06

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-flipflops-2018

Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen
finden Sie hier: www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen



Ihre Ansprechpartner:

Sabine Gemballa
Business Partner
CosmosDirekt
Telefon: 0681 966-7560
E-Mail: sabine.gemballa@generali.com

Stefan Göbel
Unternehmenskommunikation
Leiter Externe Kommunikation
Telefon: 089 5121-6100
E-Mail: presse.de@generali.com

Original-Content von: CosmosDirekt, übermittelt durch news aktuell


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