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Abgasskandal: Mercedes-Fahrer erstreiten erste Urteile jetzt auch gegen Daimler - Hersteller muss manipulierte C-Klasse und Vito zurücknehmen und Kaufpreis erstatten

Geschrieben am 14-06-2018

Stuttgart / Hanau / Karlsruhe (ots) - Im Abgasskandal muss jetzt
auch Daimler erste gerichtliche Niederlagen gegen betrogene Kunden
einstecken, die für Volkswagen bereits seit Langem Alltag geworden
sind: Das Landgericht Hanau (Az. 9 O 76/18) hat der Klage eines
Vito-Fahrers auf Schadenersatz stattgegeben. Das Gericht entschied:
Daimler muss das manipulierte Fahrzeug wegen vorsätzlicher
sittenwidriger Schädigung zurücknehmen und den Kaufpreis in Höhe von
59.500 EUR abzüglich einer Nutzungsentschädigung für bereits
gefahrene Kilometer erstatten. Auch das Landgericht Karlsruhe (Az. 18
O 24/18) hat Daimler bereits verurteilt, einen manipulierten
Mercedes-Benz C200 d T-Modell zurückzunehmen.

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen aus der Kanzlei Dr. Lehnen &
Sinnig, die bereits Dutzende betrogene Mercedes-Fahrer vertritt:
"Urteile gegen Daimler wie die aus Hanau und Karlsruhe waren
absehbar. Daimler steht vor einer Klagewelle, die Volkswagen längst
überrollt hat."

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bislang im Transporter Vito mit
1,6-Liter-Diesel, der C-Klasse mit 220d-Motor und dem GLC (ebenfalls
220d) verbotene Abschalteinrichtungen entdeckt und amtliche Rückrufe
angeordnet. Darüber hinaus stehen noch weitere Modelle im Verdacht,
manipuliert zu sein. Das KBA untersucht gegenwärtig noch die
G-Klasse, E-Coupé, S-Klasse, GLE und die C-Klasse mit Renault-Motor.

Die rechtliche Ausgangsposition ist für Daimler-Kunden sogar
besser als sie es anfänglich für Volkswagen-Kunden war. Als der
VW-Abgasskandal Ende 2015 bekannt wurde, mussten Geschädigte erst
mühsam eine Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung erkämpfen.
Allein diese Hürde hat bereits Tausende Autofahrer von einer
erfolgversprechenden Klage gegen VW abgehalten. Anschließend mussten
noch die Gerichte davon überzeugt werden, dass Volkswagen in der
Pflicht ist, die Schummel-Diesel zurückzunehmen. Heute gewähren alle
Verkehrsrechtsschutzversicherungen in Abgasstreitigkeiten
unproblematisch Deckung. Und auch vor Gericht gewinnt Volkswagen
heute kaum noch Prozesse. Weiteren Rückenwind haben zahlreiche
Oberlandesgerichte bereits signalisiert und nachdem Volkswagen jetzt
auch in Deutschland ein Milliarden-Bußgeld akzeptiert hat, steigen
die Erfolgsaussichten geschädigter VW-Kunden nahezu auf 100%.

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Die VW-Fahrer haben den
Mercedes-Fahrern den Klageweg geebnet und praktisch alle Ampeln auf
Grün gestellt. Auch für Mercedes-Fahrer gibt es keinen Grund, sich
betrügen zu lassen. Und erst recht gibt es keinen Grund, sich unter
staatlicher Androhung von Zwangsstilllegungen fragwürdige
Software-Updates aus der Hand des betrügenden Herstellers aufdrängen
zu lassen. Ob diese eilig entwickelten Updates überhaupt
funktionieren, ist fraglich und dass sie erhebliche Folgeschäden an
den teuren Autos verursachen können, ist aus den VW-Fällen
hinlänglich bekannt."

Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte PartG mbB aus Trier
ist eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Sie berät und
vertritt bundesweit bereits über 1.000 Geschädigte im
VW-Abgasskandal. Die Kanzlei hat am 28.05.2018 vor dem OLG Köln (Az.
27 U 13/17) die bundesweit erste Entscheidung eines
Oberlandesgerichts zugunsten eines VW-Fahrers erstritten, die
Signalwirkung hat, und zwar auch für Mercedes-Fahrer. Die Kanzlei
bietet Autokäufern eine kostenlose und unverbindliche
Ersteinschätzung ihres Falles unter www.lehnen-sinnig.de



Pressekontakt:
Dr. Christof Lehnen
Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
Max-Planck-Straße 22
D - 54296 Trier
Tel.: (+49) 0651 - 200 66 77 0
Fax: (+49) 0651 - 200 66 77 1
E-Mail: post@lehnen-sinnig.de
Web: www.lehnen-sinnig.de

Original-Content von: Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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