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VW-Abgasskandal: Sensationsentscheidung vor dem OLG Köln - Erstes deutsches Oberlandesgericht zwingt Händler zur Rücknahme eines Schummel-Diesels / VW und Händler geben Verteidigung auf

Geschrieben am 11-06-2018

Köln / Wolfsburg / Trier (ots) - Es ist der Dammbruch, den
Volkswagen im Abgasskandal unbedingt verhindern wollte: eine bindende
Entscheidung eines deutschen Oberlandesgerichts zugunsten eines
betrogenen Autokäufers.

Das OLG Köln hat als erstes deutsches Oberlandesgericht einen
ortsansässigen Autohändler in einem von der Kanzlei Dr. Lehnen &
Sinnig geführten Klageverfahren zur Rücknahme eines VW Eos 2,0 TDI
gezwungen. In dem Fahrzeug war eine verbotene Abschalteinrichtung
verbaut. Die Richter am Oberlandesgericht bestätigten das
erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln mit Beschluss vom
28.05.2018 (Az. 27 U 13/17). Die Berufung des verurteilten Händlers,
die von der Volkswagen AG unterstützt wurde, hat das OLG Köln sogar
ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Das ist nur ausnahmsweise
möglich, wenn die Richter übereinstimmend davon überzeugt sind, dass
die Berufung des Händlers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolgt
hat. Der Händler muss nun den Schummel-Diesel zurücknehmen und dem
betrogenen Käufer den Kaufpreis abzüglich einer geringen
Entschädigung für die bislang gefahrenen Kilometer erstatten.

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Es hat lange gedauert bis zu
dieser ersten obergerichtlichen Entscheidung, weil die VW-Anwälte
ähnliche Verfahren durch prozessuale Tricks ohne formelle
gerichtliche Entscheidung beenden konnten. Die von uns erstrittene
Entscheidung ist richtungsweisend und hat für viele geschädigte
Autokäufer auch in anderen Gerichtsverfahren bundesweit
Signalwirkung."

Viele deutsche Oberlandesgerichte hatten in Verhandlungen,
Hinweisen und sogar Pressemitteilungen bereits angekündigt, im
Abgasskandal zugunsten betrogener Autokäufer entscheiden zu wollen.
Weil der Konzern im Anschluss an eine solche Entscheidung und
insbesondere vor der Verjährung Ende 2018 eine Klageflut befürchtet,
hat Volkswagen bislang immer alles daran gesetzt, eine solche
obergerichtliche Entscheidung unbedingt zu verhindern.

Bisher haben die VW-Anwälte dieses Ziel mit verschiedenen Kniffen
auch erreicht: teilweise hat Volkswagen die eigene Berufung
zurückgenommen wie etwa vor dem OLG Braunschweig, teilweise hat
Volkswagen schlicht den vollen Kaufpreis und die vollen
Gerichtskosten gezahlt wie etwa vor dem OLG Naumburg und teilweise
wurden auch Einigungen mit den Klägern erreicht, wie sich einer
Pressemitteilung des OLG Koblenz entnehmen lässt. In all diesen
Fällen erledigen sich die Prozesse nämlich ohne richterliche
Entscheidung, auf die sich andere Geschädigte berufen könnten. Die
Oberlandesgerichte dürfen dann nicht mehr gegen Volkswagen
entscheiden, auch wenn sie es wollten.

In dem jetzigen Verfahren vor dem OLG Köln wurde die Berufung
überraschend nicht zurückgenommen. Mehr noch: Händler und Volkswagen
AG habe sich gegen Ende des Verfahrens nicht einmal mehr aktiv
verteidigt. Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Wir gehen davon aus,
dass Volkswagen diesen Prozess einfach aus den Augen verloren hat.
Kein Wunder, denn schließlich sind tausende Prozesse zum Abgasskandal
anhängig und nahezu alle entwickeln sich zugunsten der geschädigten
Autokäufer."

Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte PartG mbB aus Trier
ist eine der führenden Kanzleien im VW-Abgasskandal und berät und
vertritt bundesweit über 1.000 Geschädigte im VW-Abgasskandal. Die
Kanzlei bietet Autokäufern eine kostenlose und unverbindliche
Ersteinschätzung ihres Falles unter www.lehnen-sinnig.de



Pressekontakt:
Dr. Christof Lehnen
Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
Max-Planck-Straße 22
D - 54296 Trier
Tel.: (+49) 0651 - 200 66 77 0
Fax: (+49) 0651 - 200 66 77 1
E-Mail: post@lehnen-sinnig.de
Web: www.lehnen-sinnig.de

Original-Content von: Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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