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Burn-out? Welche Warnsignale man ernst nehmen sollte / Neuer BGW-Ratgeber für Führungskräfte (FOTO)

Geschrieben am 06-06-2018

Hamburg (ots) -

Überlastet, erschöpft, ausgebrannt: Immer wieder hört man, dass
sich jemand so fühlt - häufig im beruflichen Kontext. Burn-out ist da
ein gängiges Schlagwort und bleibt doch oft diffus. Die
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
gibt Tipps, welche Warnsignale man ernst nehmen sollte und wie
Führungskräfte mit psychisch beanspruchten Beschäftigten
professionell umgehen.

Ein schleichender Prozess

"Eine allgemeingültige Definition für Burn-out gibt es nicht",
erklärt Dr. Sabine Gregersen, Psychologin bei der BGW.
"Ausgebranntsein ist eher ein Oberbegriff für meist beruflich
bedingte Erschöpfung." Herausforderungen werden zur Überlastung,
dauerhafter Stress und Anspannung können nicht mehr bewältigt werden.

Das sogenannte Burn-out-Syndrom ist somit kein Zustand, sondern
ein schleichender Prozess, wie die Expertin erläutert: "Die
Verausgabung hält über eine längere Zeit an - und irgendwann ist die
so ausgeprägt, dass der 'Akku' leer ist und nicht mehr aufgeladen
werden kann."

Typische Anzeichen

Symptome, die auf ein Burn-out-Syndrom hinweisen, können auf
verschiedenen Ebenen auftreten:

- körperlich: chronische Müdigkeit, Mangel an Energie,
Schlafstörungen, ...
- emotional: Überdruss, Niedergeschlagenheit, Gefühl von innerer
Leere, ...
- geistig-mental: Konzentrationsschwäche, Vergesslichkeit, Verlust
an Kreativität, Gedanken der Sinnlosigkeit, ...
- sozial: sozialer Rückzug, Verständnislosigkeit für andere,
Unfähigkeit zuzuhören, ...

Wann Vorgesetzte handeln sollten

Auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten haben zahlreiche
Faktoren Einfluss, auch der oder die Beschäftigte selbst. Jedoch
gehört es ebenfalls zu den Aufgaben von Führungskräften,
professionell mit psychisch beanspruchten Beschäftigten umzugehen.

Nicht immer gelingt es, psychische Überlastung frühzeitig zu
erkennen. Es gibt Menschen, die seelische Not und psychische
Erschöpfung sehr lange verbergen. "Zudem bewegt man sich häufig in
einer Grauzone", fügt Gregersen hinzu. "Oft ist schwer zu sagen, ob
gewisse Anzeichen auf Ausnahmesituationen zurückzuführen sind oder ob
sie eine andauernde Veränderung der betreffenden Person zum Ausdruck
bringen."

Handlungsbedarf besteht für Führungskräfte in folgenden Fällen:

- Wenn sie Verhaltensänderungen bei ihren Beschäftigten bemerken,
die untypisch, irritierend oder nicht nachvollziehbar sind.
- Wenn Verhaltensänderungen dauerhaft sind und/oder ein einzelner
Aspekt stark ausgeprägt ist.
- Wenn sich das Verhalten der betroffenen Person negativ auf das
soziale Miteinander, die Arbeitsmotivation und die kollegiale
Zusammenarbeit auswirkt.
- Wenn das Verhalten gegenüber Dritten, etwa der Kundschaft oder
Klientinnen und Klienten, kritisch wird.

Was Vorgesetzte tun können

"Zeigen sich Warnsignale, sollten Führungskräfte frühzeitig das
Gespräch suchen", rät Gregersen. "Sie stellen aber keine Diagnose und
leisten auch keine psychologische Beratung. Vielmehr geht es in dem
Gespräch darum, die eigene Wahrnehmung von Auffälligkeiten zu
beschreiben, ohne diese zu bewerten." Ziel sollte sein,
herauszufinden, was bei Bedarf für die betroffene Person getan werden
kann und wie sich die Situation gemeinsam verbessern lässt. Bei
Bedarf empfiehlt es sich, professionelle Hilfe zu vermitteln.

Ratgeber für Führungskräfte und Unternehmensleitungen

Checklisten und weitere Arbeitshilfen sowie vertiefende
Informationen zum Thema bietet ein neuer BGW-Ratgeber für
Führungskräfte und Unternehmensleitungen. Die Broschüre "Erschöpfung
erkennen - sicher handeln" findet sich unter www.bgw-online.de,
Suchbegriff: 08-00-115. Sie lässt sich dort als PDF herunterladen und
kann von Mitgliedsbetrieben der BGW auch kostenlos als gedrucktes
Heft bestellt werden.

Gesundheitsförderndes Führen stärkt die Sicherheit und Gesundheit
im Berufsleben. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in
Deutschland werben mit ihrer aktuellen Kampagne "kommmitmensch" für
eine gute Kultur der Prävention in den Unternehmen:
www.bgw-online.de/kommmitmensch.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im BGW-Pressezentrum unter
http://www.bgw-online.de/presse. Dort finden Sie zudem weitere
aktuelle Meldungen und die Möglichkeit, diese per E-Mail-Service zu
abonnieren.

Über die BGW

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für
nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der
Wohlfahrtspflege. Sie ist für über 8,4 Millionen Versicherte in rund
640.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre
Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen
Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei
einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische
Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre
Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben
teilhaben können.



Pressekontakt:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Torsten Beckel / Sandra Bieler
Kommunikation
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07-27 14
E-Mail: presse@bgw-online.de

Original-Content von: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, übermittelt durch news aktuell


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