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Kostspielige Vergnügungsfahrt auf dem Hockenheimring/Illegale Einfuhr von Motorrädern aus der Schweiz (FOTO)

Geschrieben am 06-06-2018

Karlsruhe (ots) -

Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Karlsruhe hat
am 29.05.2018 bei einer zollrechtlichen Kontrolle auf der BAB 5
(Gemarkung Karlsruhe) die widerrechtliche Einfuhr von zwei
Motorrädern aus der Schweiz festgestellt. Zwei Schweizer Staatsbürger
waren mit einem in der Schweiz zugelassenen Kleintransporter auf dem
Weg von der Schweiz zum Hockenheimring. Dort wollten sie eigenen
Angaben zufolge ihre Rennmaschinen "mal richtig ausfahren". Für die
auf der Ladefläche transportierten Motorräder konnten keine Belege
für eine zollrechtliche Abfertigung an der Grenze vorgelegt werden.
Die gebrauchten Rennmaschinen haben einen Wert von ca. 12.000 Euro,
woraus sich ein Steuerschaden von knapp 3.200 Euro ergab. Außerdem
wurde gegen die beiden Männer ein Steuerstrafverfahren wegen
Steuerhinterziehung eingeleitet. Sie müssen somit zu den entrichteten
Abgaben noch mit einer Geldstrafe rechnen.

Dies hätte vermieden werden können, wenn die Motorräder an der
Grenze zur vorübergehenden Verwendung angemeldet worden wären. Dieses
Zollverfahren sieht eine vollständige oder teilweise
Einfuhrabgabenbefreiung für Nicht-Unionswaren vor, die zu einem
bestimmten Zweck vorübergehend im Zoll-gebiet der Union verwendet
werden sollen und von vornherein zur Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet
bestimmt sind.

Hintergrundwissen:

Die Schweiz ist nicht Teil der EU und damit zollrechtlich als
Drittland eingestuft. Waren, die von dort in das Bundesgebiet
eingeführt werden bzw. Schweizer Ursprung sind, sind grundsätzlich
beim Zoll anzumelden und ggf. zu verzollen und zu versteuern.



Pressekontakt:
Hauptzollamt Karlsruhe
Anne Deubel
Telefon: 0721-3710-338
anne.deubel@zoll.bund.de

Original-Content von: Generalzolldirektion, übermittelt durch news aktuell


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