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DSGVO: NIFIS befürchtet juristischen Engpass

Geschrieben am 05-06-2018

Frankfurt/Main (ots) - Nationale Initiative für Informations- und
Internet-Sicherheit e.V. rät Unternehmen, schnellstmöglich die
Voraussetzungen für eine lückenlose digitale Beweiskette zu schaffen,
sofern noch nicht erfolgt

Die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit
e.V. (NIFIS) befürchtet einen juristischen Engpass nun, nach dem
Inkrafttreten der DSGVO. "Die DSGVO wird vermutlich eine anhaltende
Welle an Abmahnklagen, Schmerzensgeldforderungen und Geldbußen mit
sich bringen. Das wird nicht nur personell in den Gerichten eng. Auch
ist die Unsicherheit groß, da es an Erfahrungen bezüglich Prozedere
und Strafmaß noch fehlt. Unternehmen sollten schon alleine im eigenen
Interesse einem möglichen Gerichtsauftritt vorbeugen und die
praktischen Voraussetzungen für den Einsatz IT-forensischer Maßnahmen
schaffen", so der stellvertretende NIFIS-Vorsitzende Mathias Gärtner.

Unternehmen sind zur Vorbeugung verpflichtet

Die große Herausforderung für die kommenden Gerichtsurteile liegt
darin, jedem Urteil eine vollständig sichere digitale Beweiskette
zugrunde zu legen. Der leiseste Verdacht einer Manipulation, die
kleinste Lücke im digitalen Nachweis kann ganze Klagen abschmettern.
Für ein Unternehmen könnte das tragische Folgen haben: Wird ihm
beispielsweise ein Missbrauch personenbezogener Daten vorgeworfen,
kann es diesen nur durch den Einsatz der digitalen Forensik
entkräften. Doch ein IT-Forensiker darf beispielsweise keine
Mail-Konten in die digitale Beweiskette übernehmen, über die auch
private Mails theoretisch verschickt werden dürfen. Diese werden
schließlich durch das Telekommunikationsgeheimnis geschützt.

Eine Lösung dieser einen spezifischen Anforderung ist es,
unternehmensinterne Kommunikationsstandards zu prüfen. "Wenn ein
mittelständisches Unternehmen enorm hohe Strafzahlungen begleichen
muss, weil es den Mitarbeitern erlaubt hatte, private E-Mails über
den Geschäfts-Account zu senden und ein digitaler Nachweis der
Unschuld damit nicht möglich war, ist es Zeit, über die anscheinend
sehr offene Unternehmenskultur nachzudenken", so Gärtner. In
Konzernen und größeren Unternehmen übernimmt der Betriebsrat in einem
solchen Fall die Kommunikation zwischen Mitarbeiter und
Firmenleitung. Wird über diesen der mögliche Zugriff auf E-Mails
festgelegt können drohende jahrelange Rechtsstreitigkeiten verkürzt
und teure Anwaltskosten weitgehend vermieden werden.

Über weitere mögliche juristische Folgen durch die DSGVO und über
Chancen, diesen vorzubeugen, informiert die NIFIS unter Tel.: 069
2444 4757, Fax: 069 2444 4746, E-Mail: nifis@nifis.de.

NIFIS Nationale Initiative für Informations- und
Internet-Sicherheit e.V. ist eine neutrale Selbsthilfeorganisation,
die die deutsche Wirtschaft im Kampf gegen die täglich wachsenden
Bedrohungen aus dem Netz technisch, organisatorisch und rechtlich
unterstützen möchte. Vornehmliches Ziel der Arbeit der unter dem Dach
der NIFIS organisierten Gremien ist es, Vertraulichkeit,
Verfügbarkeit und Integrität sowie den sicheren Transport von Daten
in digitalen Netzwerken sicherzustellen. Dazu entwickelt die NIFIS
seit ihrer Gründung im Jahr 2005 unterschied¬liche Konzepte und setzt
diese in pragmatische Lösungen um. Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit
zählen die aktive Kommunikation und die Bereitstellung von
Handlungsempfehlungen und Dienstleistungen.



Pressekontakt:
Weitere Informationen: NIFIS Nationale Initiative für Informations-
und Internet-Sicherheit e.V., Berkersheimer Bahnstraße 5, 60435
Frankfurt, Tel.: 069 2444 4757, Fax: 069 2444 4746, E-Mail:
nifis@nifis.de, Web: www.nifis.de

euromarcom public relations GmbH, Tel. +49 611 97315-0, E-Mail:
team@euromarcom.de, Web: www.euromarcom.de

Original-Content von: NIFIS Nationale Initiative für Internet-Sicherheit, übermittelt durch news aktuell


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