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Gesetzesverstöße bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten: Deutsche Umwelthilfe geht gegen Onlinehändler wie Saturn, Media Markt und Globus vor

Geschrieben am 17-05-2018

Berlin (ots) - Verdeckte Tests der DUH zur Überprüfung der
Rücknahmeverpflichtung von Elektroaltgeräten bei Onlinehändlern
belegen systematische Gesetzesverstöße - DUH kritisiert das Fehlen
behördlicher Kontrollen und den Verzicht auf Ordnungsstrafen -
Insgesamt sechzehn Handelsketten wegen erheblicher Rechtsverstöße
durch die DUH abgemahnt - DUH-Geschäftsführer Resch fordert: "Auch
Onlinehändler müssen Gesetze ernst nehmen und verbraucherfreundliche
Rücknahme von Elektroschrott sicherstellen"

Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher ausgediente
Elektrogeräte auch bei Händlern abgeben. Damit will die
Bundesregierung die aktuell viel zu niedrige Sammelmenge für
Elektroschrott von etwa 40 Prozent erhöhen und mehr Elektrogeräte in
die Wiederverwendung und das Recycling bringen. Aktuell durchgeführte
Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bei Onlinehändlern zeigen
jedoch, dass die Mehrzahl der untersuchten Handelsfirmen, darunter
große Unternehmen wie Saturn, Media Markt, Hornbach oder Globus
Baumarkt, gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. Die DUH geht nun
rechtlich gegen insgesamt sechzehn Handelsunternehmen vor und setzt
durch die von ihr geforderten Unterlassungserklärungen die Einhaltung
der gesetzlichen Rücknahmepflicht von Elektroschrott durch.

Neben der kompletten Rücknahmeverweigerung wurden bei den Tests
der DUH unzulässige Einschränkungen hinsichtlich des Zustands der
abgegebenen Elektrogeräte, der Zumutbarkeit der Entfernung zur
nächsten Sammelstelle oder fehlende ordnungsgemäße beziehungsweise
funktionierende Angebote zur Rückgabe von LED- und Energiesparlampen
festgestellt.

"Der Onlinehandel boomt. Allerdings scheinen viele dieser Händler,
ihre immer größer werdende Markbedeutung und die gesetzlichen
Pflichten nicht ernst zu nehmen. Auch Onlinehändler müssen, genauso
wie stationäre Verkäufer, eine verbraucherfreundliche Rücknahme von
ausgedienten Elektrogeräten sicherstellen. Es gehört ein hohes Maß an
Verantwortungslosigkeit dazu, Umweltgesetze, die seit knapp zwei
Jahren gelten, zur Profitmaximierung zu ignorieren und Verbraucher
mit ihrem Elektroschrott allein zu lassen", kritisiert der
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

"Solange die für die Kontrolle des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes zuständigen Landesbehörden untätig bleiben
und Händler unbehelligt gegen Umweltvorschriften verstoßen können,
wird die DUH deren Einhaltung notfalls auf dem Rechtsweg
durchsetzen", sagt die DUH-Leiterin für ökologische Marktüberwachung
Agnes Sauter. Der Vollzug der Informations- und Rücknahmepflichten
durch die Bundesländer muss zwei Jahre nach Inkrafttreten endlich
konsequent umgesetzt werden. Ohne einen funktionierenden Vollzug
können die gesetzlichen Mindestsammelquoten für Elektroaltgeräte
nicht erreicht werden.

Verbraucher, die ihre ausgedienten LED- und Energiesparlampen bei
den Online-Shops der Unternehmen Saturn, Globus Baumarkt, Netto
Online, Conrad, Redcoon, Cyberport und Easynotebooks für eine
ordnungsgemäße Entsorgung zurückgeben möchten, haben hierzu keine
gesetzeskonforme Möglichkeit. Zum Versand quecksilberhaltiger
Energiesparlampen werden DHL-Rücksendeetiketten angeboten, obwohl DHL
diesen Versand aus gefahrgutrechtlichen Gründen ausschließt.
Energiesparlampen eignen sich nicht für den Paketversand, da sie
Quecksilber beinhalten und Bruchgefahr besteht. Eine Rückgabe
lediglich in den Filialen der Händler ist jedoch nicht ausreichend,
da diese oftmals in nicht zumutbarer Entfernung zum Verbraucher
liegen.

Bei Medion werden nur "vollständige elektronische Produkte"
zurückgenommen, was eine gesetzeswidrige Einschränkung darstellt. "Es
kann nicht sein, dass Medion unvollständige oder zerlegte
Elektroaltgeräte von der Rücknahme ausschließt, obwohl viele
Altgeräte ja gerade zurückgegeben werden, weil dazugehörende Teile
abhandengekommen sind und das Gerät nun nicht mehr funktioniert. Aus
gutem Grund müssen auch solche Geräte von Gesetzes wegen
zurückgenommen werden", sagt der stellvertretende DUH-Leiter für
Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer.

Bei den Online-Handelsunternehmen Hornbach, Media Markt, Tchibo,
Notebooksbilliger, Pearl, Alternate und Lampenwelt kann
Elektroschrott von Verbrauchern zumeist nicht in einer zumutbaren
Entfernung abgegeben werden. "Für Elektrokleingeräte oder
Energiesparlampen werden Verbraucher an die eigenen Filialen oder
Rücknahmesysteme verwiesen, die in ganz Deutschland beispielsweise
nur über etwa 350 Sammelstellen verfügen. Von einer Flächendeckung
kann bei diesen Sammelangeboten keine Rede sein. Das ist mit den
Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes nicht vereinbar
und führt schnell zu einer unsachgemäßen Entsorgung in der
Restmülltonne", sagt Sommer.

"Der in seinem Produktangebot ansonsten vorbildliche Onlinehändler
Waschbär bietet Verbrauchern überhaupt keine Rückgabemöglichkeit für
ausgediente Elektrogeräte an. Das passt nicht zum ökologischen Image
der auf der Plattform vertriebenen Produkte. Hier muss
schnellstmöglich nachgebessert werden", fordert Sommer.

Hintergrund:

Seit dem 24.7.2016 können Verbraucher alte Elektrokleingeräte
kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer
Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen - bei
Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die Zahlen der
Stiftung Elektro-Altgeräte Register zeigen, dass die gesetzliche
Sammelquote für Elektroaltgeräte von 45 Prozent für das Jahr 2016
voraussichtlich nicht erreicht wird. Auch das für 2019 festgelegte
Sammelziel von 65 Prozent, scheint unter den jetzigen Umständen nicht
realisierbar zu sein. Dies liegt unter anderem an den nicht
ausreichenden Rücknahmebemühungen des Onlinehandels. Insgesamt fallen
in Deutschland etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr an.

Links:

DUH-Testergebnisse zur Rücknahme von Elektroaltgeräten im
Onlinehandel: http://l.duh.de/p180323

Positionspapier der DUH zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/

Flyer für Händler und Verbraucher sowie weitere Informationen zur
Rückgabe ausgedienter Elektrogeräte:
https://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Philipp Sommer, Stellv. Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400 867 462, sommer@duh.de

Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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