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KÜS-Trend-Tacho 2/2018: Deutsche wollen schadenfreies Auto / Bei Karosserieschäden durchschnittliche Schadenshöhe 2.570 EUR / Einfluss der Versicherer auf Schadenregulierung steigt

Geschrieben am 09-05-2018

Losheim am See (ots) - 35 % der Autofahrer hatten bereits am
aktuellen Kfz einen Karosserieschaden. Davon waren 54 %
fremdverschuldet und 27 % eigenverschuldet. 5 % der Schäden sind
durch Sturm oder Hagel entstanden, weitere 5 % durch Wildunfälle.
Einen reinen Glasschaden hatten 3 % zu beklagen, 2 % Schäden
entstanden durch Vandalismus. Die durchschnittliche Schadenshöhe
liegt bei 2.570 EUR. Um sich abzusichern, haben 46 % der Autofahrer
eine Vollkaskoversicherung und 41 % eine Teilkaskopolice. Nur 13 %
haben lediglich eine Haftpflichtversicherung für ihr Fahrzeug.

Vor einer Instandsetzung holen sich nur 74 % einen
Kostenvoranschlag ein. 2016 taten dies noch 87 %. Unverändert bei 61
% bleibt die Zahl derer, die vor der Regulierung ein Schadengutachten
erstellen lassen. Davon vertrauen 29 % auf einen freien
Sachverständigen, ebenfalls so viele auf den
Versicherungssachverständigen und 3 % lassen sogar von beiden ein
Gutachten erstellen. Hinweis der KÜS: Beim unverschuldeten Unfall
haben Betroffene die freie Wahl des Sachverständigen und des
Rechtbeistands, die Empfehlung der Versicherung ist hier nicht
bindend. Bei Unfallinstandsetzungen sind für 79 % Originalersatzteile
des Fahrzeugherstellers erste Wahl.

Bei nicht fremdverschuldeten Unfällen werden aktuell 65 % der
Schäden über die Versicherung reguliert. Im Vergleich zu 2016 steigen
die Instandsetzungen, die die Versicherer übernehmen, um 3
Prozentpunkte. Damit einher geht aber auch ein stärkerer Einfluss der
Versicherer auf die Reparaturstätte. 22 % (2016: 18 %) wurde eine
Werkstatt vom Versicherer empfohlen, 19 % (2016: 12 %) wurde diese
sogar vorgeschrieben. 15 % der Befragten empfinden das als störend,
58 % halten das für akzeptabel, wobei dieser Wert in 2016 noch bei 70
% lag. Dennoch sind 97 % der betroffenen Autofahrer mit der
Schadenregulierung über die Versicherung zufrieden oder sehr
zufrieden.

44 % der Autofahrer kennen nicht die korrekte Bedeutung des
Begriffs Werkstattbindung, nämlich, dass Unfallschäden nur in den
Partnerwerkstätten der eigenen Versicherung repariert werden dürfen.
Nur 21 % geben an, überhaupt eine Klausel für Werkstattbindung im
Versicherungsvertrag zu haben.

Dem ab April 2018 verpflichtend eingeführten eCall-Notrufsystem
stehen die Befragten kritisch gegenüber. Zwar sind 59 % der Meinung,
dass mit dem automatischen Notruf nach dem Unfall die Zahl der
Verkehrstoten gesenkt wird. Doch 70 % glauben, dass das System
Datenschutzprobleme mit sich bringt, 63 % sind überzeugt, dass die
Fahrzeughersteller die Technik auch für kommerzielle Zusatzdienste
nutzen werden und 54 % haben die Befürchtung, dass eCall auch zur
Überwachung der Autofahrer genutzt werden könnte.

Informationen zur Umfrage:

Die Umfrage erfolgte im April 2018 durch das Institut BBE
Automotive GmbH im Auftrag der KÜS und des Fachmagazins kfz-betrieb.
Genutzt wurde die Mixed-Mode-Befragung, bestehend aus einer
telefonischen Befragung (CATI) und einer Onlinebefragung (CAWI).
Zielpersonen waren 1.000 Pkw-FahrerInnen, die im Haushalt für Fragen
rund um das Auto (Anschaffung, Wartung, Reparatur) mitverantwortlich
sind. Die Gewichtung der Befragungsergebnisse fand mit den
KBA-Bestandsdaten (Bestandsanteile Pkw, Alterssegmente) statt.



Pressekontakt:
KÜS
Hans-Georg Marmit
Tel.: 06872/9016-380
E-Mail: presse@kues.de

Original-Content von: KÜS-Bundesgeschäftsstelle, übermittelt durch news aktuell


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