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Deutsche Umwelthilfe begrüßt erneute Überprüfung der Renditen für Stromnetzbetreiber

Geschrieben am 25-04-2018

Berlin (ots) - Bundesnetzagentur fordert Grundsatzentscheidung des
Bundesgerichtshofes ein

Die Bundesnetzagentur hat heute verkündet, gegen die Entscheidung
des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22.3.2018 zu den Höhen von
Eigenkapitalzinssätzen Rechtsbeschwerde einzulegen. Die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) begrüßt diese Absicht ausdrücklich. Die Berechnung
der Eigenkapitalrendite der Energienetzbetreiber wird nun durch den
Bundesgerichtshof überprüft.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen
Umwelthilfe:

"Mit der Entscheidung, Rechtsbeschwerde gegen den Entschluss des
OLG Düsseldorf einzureichen, setzt die Bundesnetzagentur ein
deutliches Zeichen für den Verbraucherschutz. Seit langem ist es
Stromkunden nicht vermittelbar, dass sie mit den Entgelten für das
Stromnetz den Netzbetreibern eine etwa neunprozentige Rendite
finanzieren. Geld, das in Leitungen investiert wird, verzinst sich
heute im Verhältnis zum allgemeinen Kapitalmarkt sogar noch besser
als vor zehn Jahren. Am unternehmerischen Risiko hat sich jedoch
nichts geändert."

Hintergrund:

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 22.3.2018 über eine Klage
von 1100 Netzbetreibern gegen den Vorschlag der Bundesnetzagentur zur
Senkung der Eigenkapitalzinssätze entschieden. Die Bundesnetzagentur
hatte die Eigenkapitalrendite der Energienetzbetreiber turnusmäßig
geprüft und für die Periode von 2019-2023 eine Senkung von 9,05 auf
6,91 Prozent vorgeschlagen. Ein Grund für die Senkung sind die
derzeit sehr geringen Renditen am Kapitalmarkt, die zum Vergleich
herangezogen werden. Das Gericht hielt diesen Satz für unzureichend,
da er das Risiko der Netzbetreiber zu gering bewerte. Es hat die
Bundesnetzagentur zu einer Neuberechnung verpflichtet.

Die Höhe der Eigenkapitalrendite von Strom- und Gasnetzbetreibern
wird in Deutschland von der Bundesnetzagentur festgelegt und
überwacht. Energienetze sind Monopole, ein Wettbewerb findet nicht
statt.

Vor zehn Jahren betrug die Rendite am Kapitalmarkt etwa 4 Prozent.
Die Netzbetreiber haben 9,05 Prozent bekommen. Die Differenz lag also
bei 5,05 Prozent. Heute beträgt die Rendite am Kapitalmarkt 0,3
Prozent, die Netzbetreiber sollen nach Vorschlag der
Bundesnetzagentur 6,91 Prozent bekommen. Die Differenz würde nun 6,61
Prozent betragen, das sind rund 1,6 Prozent mehr als vor 10 Jahren.



Kontakt:

Dr. Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz
030 2400867-91, ahmels@duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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