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Neue zahnmedizinisch Pflegeleistungen konkretisiert / Verhandlungserfolg der KZBV im Bewertungsausschuss

Geschrieben am 23-04-2018

Berlin (ots) - Für die zahnärztliche Versorgung von
Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen stehen ab sofort
neue präventive Leistungen nach § 22a SGB V zur Verfügung. Nach
intensiven Verhandlungen im zuständigen Bewertungsausschuss haben
sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der
Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen
(GKV-Spitzenverband) auf entsprechende Leistungspositionen für
Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte geeinigt. Die Regelung
tritt zum 1. Juli in Kraft.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: "Auf
Grundlage dieses Verhandlungserfolges können wir Pflegebedürftige und
Menschen mit Behinderung künftig nicht nur kurativ, sondern auch
präventiv behandeln. Diese Patienten benötigen unsere besondere
Zuwendung und Betreuung, da sie vielfach nicht oder nicht mehr in der
Lage sind, für ihre Mundgesundheit selbständig und
eigenverantwortlich zu sorgen. Wir Zahnärzte tragen damit unseren
Teil dazu bei, allen Menschen eine bedarfsgerechte Versorgung
zukommen zu lassen und möglichst gleichwertige Lebensverhältnisse in
sämtlichen Bereichen der Gesellschaft zu schaffen - ein Anspruch, der
ja auch von der Politik immer wieder ausdrücklich betont wird."

Hintergrund: § 22a SGB V - Vom Konzept in die Versorgung

Aufgrund des besonderen Versorgungsbedarfes von Pflegebedürftigen
und Menschen mit Behinderungen hatte die Zahnärzteschaft im Jahr 2010
ihr Konzept "Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter" vorgestellt.
Seitdem hat die KZBV bei politischen Entscheidungsträgern für die
Umsetzung der Inhalte geworben und die Notwendigkeit einer
gesetzlichen Implementierung betont - mit Erfolg: Der Gesetzgeber hat
mit § 87 Abs. 2i, Abs. 2j und schließlich mit § 22a SGB V wichtige
Teile des Konzepts aufgegriffen. Die KZBV hatte sich in der Folge
dafür stark gemacht, dass die Leistungen möglichst zeitnah in die
Versorgung kommen und zugleich auf ein schlankes Verfahren im
Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und jetzt anschließend im
Bewertungsausschuss gedrängt.

Nachdem die KZBV als stimmberechtigte Trägerorganisation im G-BA
im Oktober 2017 die Umsetzung der Erstfassung der Richtlinie über
Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen
und Menschen mit Behinderungen maßgeblich vorangetrieben hatte,
folgte nun das Verfahren im Bewertungsausschuss. Die in dem Gremium
erzielten Bewertungen gewährleisten, dass die neuen Leistungen in der
Praxis und im Rahmen der aufsuchenden Betreuung wirtschaftlich
erbracht werden können.

Bei den Verhandlungen wurden Präventionsleistungen und deren
Vergütungen für Versicherte mit einem Pflegegrad sowie für
Versicherte konkretisiert, die Eingliederungshilfe erhalten. Darunter
fallen die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung eines
Mundgesundheitsplans, die Mundgesundheitsaufklärung und die
zusätzliche Entfernung harter Zahnbeläge. Die Umsetzung wird
flankiert von einer teilweisen Umbewertung der Besuchs- und
Zuschlagleistungen. Ziel war es, damit die Versorgung im Rahmen der
aufsuchenden häuslichen Betreuung durch Aufwertung entsprechender
Positionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche
Leistungen (BEMA) zu stärken und sicherzustellen, dass der Abschluss
oder die Fortführung von Kooperationsverträgen mit
Pflegeeinrichtungen für Praxen weiter gefördert wird. Derzeit gibt es
bundesweit mehr als 3.700 solcher Verträge. Die Zahl zahnärztlicher
Haus- und Heimbesuche lag im Jahr 2017 bei rund 923.000.

Hintergrund: Der Bewertungsausschuss

KZBV und GKV-Spitzenverband legen im Bewertungsausschuss
BEMA-Positionen fest, die für die Abrechnung von
vertragszahnärztlichen Behandlungen in der Gesetzlichen
Krankenversicherung dienen. Der BEMA ist zugleich Grundlage für das
vertragszahnärztliche Honorar.



Pressekontakt:
Kai Fortelka
Tel: 030 28 01 79 27
Email: presse@kzbv.de

Original-Content von: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell


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