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Urheberrechtsprozess gegen die Porsche AG aufgrund der Modelle 356 und 911

Geschrieben am 22-04-2018

Stuttgart / München (ots) - Am Dienstag, 24. April 2018, beginnt
vor der Urheberrechtskammer des Landgerichts Stuttgart ein neues
Verfahren (AZ 17 O 1324/17) gegen die Porsche AG. In diesem Verfahren
soll entschieden werden, ob die Porsche Modelle 356 und 911
urheberrechtlich geschützt sind und der Klägerin Ingrid Steineck ein
Fairnessausgleich gemäß §32a UrhG zusteht.

Steineck ist die Tochter des im Jahr 1966 verstorbenen Erwin
Komenda, der als langjähriger Leiter der
Porsche-Karosseriekonstruktion (Chefdesigner) der geistige Vater des
Porsche 356, des Porsche 911 und weiterer Meilensteine der
Automobilgeschichte war. "Seine Brillanz und sein Designverständnis
sprechen bis heute aus jeder Formensprache und Linienführung eines
Porsche Sportwagens", so Dr. Iris Steineck, die Tochter der Klägerin,
stellvertretend für ihre Mutter.

Bereits im November 1946 hatte Erwin Komenda die Idee eines
Sportwagens zu Papier gebracht, dessen Typenentwicklung offiziell am
11. Juni 1947 begann: der Porsche 356. Damit erdachte Komenda die
sogenannte "Porsche-DNA", also die bei allen Porsche Sportwägen
verwendeten Designelemente. Bei einer geometrischen Analyse zeigt
sich etwa, dass der Porsche 356 in allen drei Raumdimensionen und
Ansichten die Regeln des Goldenen Schnittes berücksichtigt.

Er unterscheidet sich damit maßgeblich von anderen Sportwägen und
wird so zum kinetischen Kunstwerk: Zu diesem Ergebnis kommt unter
anderem Dr. Iris Stöckl, Sachverständige für Kunst und Design des 20.
Jahrhunderts. Im Rahmen eines Gutachtens stellt sie fest: "Beim
Porsche 356 handelt es sich um eine Designleistung, die das rein
Handwerkliche deutlich übersteigt." Komendas Designleistung finde
sich daher merklich in vielen späteren Porsche-Modellen wieder,
insbesondere im Porsche 911, für den Komenda verantwortlich war.

Auch der Porsche 911 berücksichtigt in allen drei Raumdimensionen
und Ansichten die Regeln des Goldenen Schnittes und stimmt in den
Proportionen mit dem Porsche 356 überein. In der Designindustrie,
insbesondere in der Automobilindustrie, gilt er als die
Sportwagenikone schlechthin und findet immer wieder Einzug in die
Designliteratur. Seit August 2017 ist das Modell außerdem als
Designikone im New York Museum of Contemporary Art ausgestellt.

"The first Porsche is still with us. Still and clear the
inspiration for everything we have done", merkte Ferry Porsche einmal
an. Porsche versucht dennoch die verantwortliche Gestaltung des
Designs des Ur-911ers - das noch heute das Design der aktuellen
Modell-Baureihen prägt - Ferdinand Alexander ("Butzi") Porsche
zuzuweisen.

Da dies nicht den Tatsachen entspricht, gehe es im Verfahren um
mehr als berechtigte Ansprüche, erklärt Dr. Iris Steineck: "Es geht
uns vor allem um das Vermächtnis meines Großvaters. Darum, dass
Porsche einem Mann, der das Unternehmen über 35 Jahre lang maßgeblich
geprägt hat, ein angemessenes Gedenken verweigert".

Weitere Informationen zu Erwin Komenda finden Sie unter
www.komenda-porsche-designer.at. Im Pressebereich steht außerdem eine
Presse- und Informationsmappe zum Download bereit, die diese
Mitteilung, ein ausführliches Statement von Dr. Iris Steineck, eine
Kurz-Biografie Erwin Komendas sowie eine Quellen- und Zitatsammlung
enthält.



Pressekontakt:
Prof. Dr. Peter Lutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

SNP Schlawien Partnerschaft mbB
Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer

Officium an den Pinakotheken
Türkenstraße 16
80333 München

Tel: +49 89 2 86 34 - 351
Fax: +49 89 2 86 34 - 300
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