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Porsche Dieselskandal - Erfolg für Kläger eines Macan, Anwaltskanzlei holt Kaufpreis zurück; Verkehrsministerium verweigert Aussagegenehmigung

Geschrieben am 19-04-2018

Lahr (ots) - Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kann einen ersten Erfolg für einen
betroffenen Porsche Macan Besitzer verzeichnen. Ein Porschezentrum
zahlt dem von der Kanzlei vertretenen Geschädigten den gesamten
Kaufpreis von ca. EUR 85.000 zuzüglich Zinsen von ca. EUR 5.000 und
Rechtsanwaltskosten zurück, nachdem das Landgericht Heilbronn ein
Sachverständigengutachten über eine illegale Abschalteinrichtung
einholen und den KBA-Präsidenten Zinke als Zeugen vernehmen wollte.

Nachdem der Geschädigte im Jahre 2016 feststellte, dass sein
Porsche Macan aufgrund Unregelmäßigkeiten bezüglich des
Dieselskandals nachgebessert werden sollte, wandte er sich an die
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um seine
Ansprüche geltend zu machen. Die Kanzlei hat daraufhin gegenüber dem
Porschezentrum den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und außerdem bei
Porsche selbst Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Nachdem diese
Ansprüche nicht erfüllt wurden, erhob die Kanzlei für den
Geschädigten Klage gegen die Porsche AG und gegen das Porschezentrum.
Gegen die Porsche AG ist das Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart,
16 O 266/17 anhängig. Dort soll am 05.06.2018 ein Urteil gefällt
werden. Das Gericht ist nicht abgeneigt, die Porsche AG zu
Schadensersatz zu verurteilen. Das Verfahren gegen den Händler ist
vor dem Landgericht Heilbronn unter dem Aktenzeichen 6 O 61/18
anhängig. Auch dort hat bereits die mündliche Verhandlung
stattgefunden.

Das Landgericht Heilbronn erließ einen Beweisbeschluss. Zum einen
sollte der von der Klägerseite benannte Zeuge Zinke, der Präsident
des Kraftfahrt Bundesamts als Zeuge vernommen werden. Zum anderen
sollte ein Sachverständigengutachten über diverse Fragen bezüglich
der Abschalteinrichtung eingeholt werden. Eine Woche bevor der neue
Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Heilbronn mit
der Zeugenvernehmung stattfinden sollte, zahlte plötzlich und
überraschend das Porschezentrum dem Kläger den vollen Kaufpreis
zurück, obwohl dieser das Fahrzeug genutzt hat. Der Kläger wollte mit
seiner Klage eigentlich lediglich den Kaufpreis abzüglich einer
Nutzungsentschädigung zurückerhalten. Dazu überwies das Porsche
Zentrum mehrere tausend Euro an Zinsen und Rechtsanwaltskosten.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt,
teilt mit: "Dies war eine Überraschung und kann nur als Anerkenntnis
durch Porsche gesehen werden. Offensichtlich hatte Porsche Angst,
dass der K BA-Präsident vor Gericht aussagen muss. Porsche hatte
offensichtlich auch Angst vor dem Sachverständigengutachten. Deshalb
hat man dem Kläger mehr bezahlt, als ihm eigentlich zustehen würde.
Es handelt sich um einen herausragenden Erfolg."

Soweit bekannt, ist dies bundesweit der erste Erfolg bezüglich
eines Porsche Fahrzeugs im Abgasskandal. Porsche fürchtet
offensichtlich, dass hinsichtlich des Macan Tatsachen zutage treten,
die man nicht offenlegen will. Bisher hatte Porsche immer bestritten,
dass in diesem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut
ist. Eine weitere Sachverhaltsaufklärung wollte man dadurch
verhindern, dass der Kläger ausbezahlt wurde.

Besonders pikant an diesem Verfahren ist, dass das
Bundesministerium für Verkehr (BMVI) unter dem neuen Bundesminister
Scheuer ausdrücklich die Aussagegenehmigung für den KBA-Präsident
Zinke verweigert hat. Offensichtlich ist das Bundesministerium nicht
daran interessiert, dass einem Verbraucher geholfen wird. Auch der
neue Verkehrsminister möchte wohl die Autoindustrie vor Schaden
schützen. Anders kann die Aussageverweigerung nicht gedeutet werden.

In jedem Fall haben Porsche Geschädigte damit er sehr gute
Erfolgsaussichten. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt bundesweit mehr als 5.600
Gerichtsverfahren im Abgasskandal. Darunter befinden sich auch mehr
als einhundert Klagen, die Premiumfahrzeuge wie Porsche betreffen.
Die Kanzlei kann bundesweit die meisten positiven Urteile vorweisen.
Es wurden zugunsten der Geschädigten im Abgasskandal bereits mehrere
hundert Gerichtsurteile erstritten.



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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