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Gespräch mit Wirtschaft und Politik zu Zollverfahren mit Schweizer Kraftfahrzeugen

Geschrieben am 13-04-2018

Bonn/ Weil am Rhein (ots) - Gemeinsame Medieninformation der
Generalzolldirektion, der Mitglieder des Bundestages Frau Rita
Schwarzelühr-Sutter, Herr Dr. Johannes Fechner, Herr Felix Schreiner,
Herr Armin Schuster, der Industrie- und Handelskammern
Hochrhein-Bodensee, Region Stuttgart und Südlicher Oberrhein sowie
der Handwerkskammern Freiburg und Konstanz

Am 9. April 2018 fand auf Einladung der Generalzolldirektion unter
Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen sowie der örtlichen
Hauptzollämter ein Gespräch beim Zollamt Weil am Rhein-Autobahn mit
Vertretern der Industrie- und Handelskammern Hochrhein-Bodensee,
Region Stuttgart und Südlicher Oberrhein sowie den Handwerkskammern
Freiburg und Konstanz statt. Thema dieses Informationsaustausches
waren die zollrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen, wenn Schweizer
Fahrzeuge für Arbeiten nach Deutschland eingeführt werden. An dem
Treffen nahmen auch die Mitglieder des Bundestages Frau Rita
Schwarzelühr-Sutter (SPD), Herr Dr. Johannes Fechner (SPD), Herr
Felix Schreiner (CDU) und Herr Armin Schuster (CDU) teil, die sich
dafür aussprachen, die Möglichkeiten von Verfahrensvereinfachungen
vollumfänglich auszuschöpfen. Das Gespräch bot insbesondere den
Vertretern der Kammern die Gelegenheit, die in der Praxis
auftretenden Unsicherheiten darzulegen und ermöglichte es in der
darauffolgenden Diskussion Optimierungsmöglichkeiten in der
praktischen Anwendung aufzuzeigen. Aufgrund des europäischen
Zollrechts, das den rechtlichen Rahmen im Geltungsgebiet der gesamten
Europäischen Union festlegt, erhebt der Zoll in Abhängigkeit der
Zollverfahren eine Sicherheit, die bei der Einfuhr von Fahrzeugen bis
zu 29 % des Fahrzeugwertes betragen kann. Um Unsicherheiten bei der
Einfuhr zu vermeiden, wird der Zoll in Abstimmung mit den
Wirtschaftskammern Verfahrenshinweise zur Verfügung stellen, die die
Abgrenzung der Zollverfahren erleichtern. Die Wahl des zutreffenden
Zollverfahrens ist Voraussetzung für die Erfüllung der damit
verbundenen Förmlichkeiten, wie beispielsweise die Form der
Zollanmeldung oder die Notwendigkeit einer Sicherheitsleistung. Die
Möglichkeiten einer Sicherheitsleistung und Optionen einer
eventuellen Reduzierung werden ebenfalls Gegenstand der
Verfahrenshinweise sein. Die Zollverwaltung und die
Wirtschaftskammern werden hierzu weiter in Kontakt bleiben, um im
Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Verfahren zu vereinfachen.



Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Pressestelle
Stefan Kirsch
Telefon: 0228/303 11611
pressestelle.gzd@zoll.bund.de

Original-Content von: Generalzolldirektion, übermittelt durch news aktuell


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