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DDV lehnt Sammelklagen im Rahmen des "New Deal for Consumers" ab

Geschrieben am 12-04-2018

Frankfurt am Main (ots) - Die Europäische Kommission hat am 11.
April ihren "New Deal for Consumers" vorgestellt. Mit diesem
Gesetzespaket soll der Verbraucherschutz in der Europäischen Union
gestärkt werden, insbesondere sollen künftig EU-weit Sammelklagen zur
Durchsetzung von Schadenersatz-, Rückzahlungs- und
Preisnachlassansprüchen möglich werden.

Der DDV lehnt derart weitgehende Sammelklagen ab, da ein
hinreichend effektives und austariertes rechtliches Instrumentarium
bereits existiert. Dies hat der Verband auch im Rahmen der
EU-Konsultation zu kollektiven Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten im
August letzten Jahres deutlich gemacht.

DDV-Präsident Patrick Tapp: "Sammelklagen in der jetzt
vorgeschlagen Form sind dem deutschen Recht wesensfremd und auch
EU-weit gibt es historisch gewachsene höchst unterschiedliche
Regelungen - man öffnet mit Sammelklagen die Büchse der Pandora hin
zu einem kaum kontrollierbaren missbräuchlichen Einsatz dieses
kollektiven Rechtsdurchsetzungsinstruments."



Pressekontakt:

DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.
Boris von Nagy, Leiter Kommunikation
Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 401 276 513, Fax: (069) 401 276 599
b.vonnagy@ddv.de
http://www.ddv.de

Original-Content von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V., übermittelt durch news aktuell


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