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Produkthaftung USA: Leitfaden für deutsche Unternehmen

Geschrieben am 28-02-2018

Frankfurt am Main/New York (ots) - Wenn deutsche Unternehmen in
den USA wegen eines Produkthaftungsfalls zu Schadensersatzzahlungen
verurteilt werden, kann das sehr schnell sehr teuer werden. Grund
dafür ist das grundsätzlich unterschiedliche Rechtssystem der USA.
Das amerikanische Schadensersatzsystem sieht neben dem herkömmlichen
Schadensersatz (Ausgleich des materiellen und immateriellen Schadens)
auch den so genannten Strafschadensersatz ("punitive damages") vor.
Verurteilungen zu Strafschadensersatz können die Summe des
zugesprochenen, herkömmlichen Schadensersatzes um ein Vielfaches
übersteigen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, sich als deutscher Hersteller
genau zu überlegen, was und wie man in den USA die eigenen
Erzeugnisse anbietet. Die wirtschaftlichen und rechtlichen
Rahmenbedingungen für ein deutsches Unternehmen, das den
amerikanischen Markt bedienen möchte, erörtert der Leitfaden zur
Produkthaftung der internationalen Wirtschaftskanzleien Buse Heberer
Fromm und Bressler, Aermy & Ross P.C. aus New York (USA).

Gut anwendbar bietet der Leitfaden praktische Tipps,
sensibilisiert für potentielle Fallstricke und gibt
Orientierungshilfe für Entscheider in Unternehmen.

Der Leitfaden steht unter http://ots.de/FP1zRu zum Download
bereit.



Kontakt für die Presse in Deutschland:

Rechtsanwältin Dr. Thomas Rinne
Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Bockenheimer Landstraße 101
60325 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 989 7235 - 0
E-Mail: rinne@buse.de
www.buse.de

Original-Content von: Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte - Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, übermittelt durch news aktuell


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