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Konfetti, Karneval und Kindersicherheit (FOTO)

Geschrieben am 06-02-2018

Frankfurt (ots) -

Die fünfte Jahreszeit steht bevor: Kleine Feuerwehrmänner,
Superhelden und Prinzessinnen tummeln sich an jeder Ecke und feiern
ausgelassen. Doch wer kommt für Schäden auf, die Kinder auf einer
Party verursachen? Die Experten der DVAG klären über Haftungsfragen
auf und geben Tipps rund um den richtigen Versicherungsschutz.

Für die einen heißt es Fasching, für die anderen Karneval -
heutzutage wird in ganz Deutschland gefeiert. Vor allem für Kinder
ist das ein großer Spaß. Doch im Eifer des Gefechts kann schnell ein
Malheur passieren, zum Beispiel, wenn sich der Vampirsumhang beim
Spielen verheddert und den Fernseher herunterreißt oder sich Ritter
beim Schwertkampf verletzen. Eine kostspielige Angelegenheit - und
nicht nur das: Im Ernstfall kann sich jemand schwer verletzen. Um
zumindest das finanzielle Risiko abzufedern, empfehlen die Experten
der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) eine private Haftpflicht- und
Unfallversicherung.

Private Haftpflichtversicherung

Jeder Erwachsene sollte eine private Haftpflichtversicherung
besitzen, denn diese gilt als eine der wichtigsten Versicherungen
überhaupt. Sie schützt vor Schäden, die man selbst versehentlich
Dritten zufügt. Meist ist sie auch übertragbar auf die eigenen
minderjährigen Kinder. "Zerbricht ein kleiner Pirat mit seinem
Schwert versehentlich die teure Blumenvase der Gastgeber, so würde
der Schaden in der Regel von der Haftpflichtversicherung der Eltern
abgedeckt", so die Vermögensberater. Das Alter spielt hier jedoch
eine maßgebliche Rolle, da Kinder unter sieben laut aktueller
Gesetzeslage nicht für ihre Schäden haften müssen. Wer haftet in
diesem Fall?

Haftung bei Kindern

Als "deliktunfähig" gelten Kinder bis zu ihrem siebten Geburtstag.
Das bedeutet, dass sie für Schäden, die sie verursacht haben, nicht
haftbar gemacht werden können. Doch nicht nur das Alter, auch die
Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten ist wichtig für die
Haftungsfrage.

Generell gilt: Wurde die Aufsichtspflicht verletzt, so müssen die
Eltern auch für den Schaden haften. Dies ist aber oft Auslegungssache
und es kann zu Uneinigkeiten kommen. "Viele Eltern fühlen sich
moralisch dazu verpflichtet, einen Schaden zu ersetzen, den ihr
eigentlich vom Gesetz her deliktunfähiges Kind verursacht hat", so
die Experten der DVAG. "Daher ist es für Eltern ratsam, die eigene
Haftpflichtversicherung um den Punkt "deliktunfähige Kinder" zu
erweitern, denn ein Schadensfall kann im Ernstfall auch die gute
Beziehung zwischen befreundeten Familien gefährden." Die Schadenshöhe
sollte dabei auf einen mindestens fünfstelligen Betrag festgelegt
werden.

Private Unfallversicherung

Verletzt sich jemand auf einer privaten Faschingsparty, gilt dies
als Freizeitunfall und ist nicht durch die gesetzliche
Unfallversicherung abgedeckt. Damit Kinder rundum abgesichert sind,
ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert. Diese ist bereits
zu günstigen Beiträgen erhältlich. In der Regel können Kinder aber
auch über die Police der Eltern mitversichert werden.

Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)

Mit über 3.400 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung rund 6 Millionen Kunden zu den Themen
Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größte
eigenständige Finanzberatung. Sie bietet umfassende und
branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau
für jeden!" Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden
Sie unter www.dvag.de



Pressekontakt:
Deutsche Vermögensberatung AG
Wilhelm-Leuschner-Straße 24
60329 Frankfurt
T: 069-2384-127
F: 069-2384-867
E: pressemeldung@dvag-presseservice.de
www.dvag.com

Original-Content von: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG, übermittelt durch news aktuell


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