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VW Skandal - Stilllegung von PKW, Anwälte gehen erfolgreich gegen Behörden vor, Stilllegung ist rechtswidrig

Geschrieben am 01-02-2018

Lahr (ots) - Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geht über ihren Fachanwalt für
Verwaltungsrecht Malleis erfolgreich gegen Stilllegungsverfügungen
von Behörden im VW Abgasskandal vor. Es laufen außerdem
Gerichtsverfahren vor Verwaltungsgerichten. Eine Entscheidung ist
demnächst zu erwarten.

Im VW Abgasskandal erhalten zahlreiche Geschädigte
zwischenzeitlich unliebsame Post durch das KBA und durch die
örtlichen Zulassungsstellen. Das KBA droht den Geschädigten, die das
Update bisher nicht haben aufspielen lassen damit, die Daten an die
örtliche Zulassungsstelle weiterzugeben, damit diese die Zulassung
für das Fahrzeug entziehen und die Fahrzeuge stilllegen kann.
Üblicherweise gibt das KBA die Daten an die örtliche Zulassungsstelle
18 Monate, nachdem die neue Software zur Verfügung stand, weiter.
Zwischenzeitlich haben örtliche Zulassungsstellen angedroht,
Fahrzeuge stillzulegen bzw. haben die Stilllegung bereits angeordnet.
Dies betrifft derzeit hauptsächlich den VW Amarok, den Seat Exeo, den
VW Golf und den Audi A4. Jedoch kommen täglich neue Fahrzeugtypen
hinzu.

Bevor eine Stilllegungsverfügung erfolgt, werden die Geschädigten
jedoch angehört. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat zwischenzeitlich zahlreiche
Stellungnahmen im Rahmen dieser Anhörungen gegenüber Behörden
abgegeben und Eilanträge bei verschiedenen Verwaltungsgerichten
gestellt. Diese Tätigkeit der Kanzlei ist eher erfolgreich.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
vertritt seit langem die Ansicht, dass eine Stilllegungsverfügung
rechtswidrig ist, solange der Geschädigte ein Gerichtsverfahren gegen
VW oder einen Händler führt. Hintergrund ist derjenige, dass es die
Oberlandesgerichte Stuttgart, München, Oldenburg und Bamberg für
notwendig erachten, den Zustand des Fahrzeugs vor und nach dem Update
begutachten zu lassen. Zwingt eine Behörde einen Geschädigten dazu,
das Update ausspielen zu lassen, ist diese Begutachtung unmöglich.
Daher darf eine Behörde das Fahrzeug nicht stilllegen, solange noch
ein Zivilprozess läuft. Eine Stilllegungsverfügung ist rechtswidrig.

Auf diesen Vortrag der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH über Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Malleis, haben zwischenzeitlich verschiedene Zulassungsbehörden
eingelenkt und mi geteilt, dass sie zunächst auf die Stilllegung
verzichten.

So beabsichtigte das Landratsamt Rhein-Erft-Kreis einen Audi A4,
der vom Abgasskandal betroffen ist, stillzulegen, wenn nicht binnen 7
Tagen das Update aufgespielt wird. Zuvor konnte sich der Geschädigte
jedoch ausdrücklich zu dem Sachverhalt äußern. Über die Kanzlei Dr.
Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilte er mit, dass
derzeit ein Zivilverfahren laufe und deshalb das Update nicht
aufgespielt werden könne. Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises teilte
daraufhin mit, dass er deshalb von der Beseitigung des Mangels
zunächst absehe und das Fahrzeug nicht stilllegen werde. Der
Geschädigte soll mitteilen, wenn das Zivilverfahren abgeschlossen
ist.

Der Landkreis Barnim beabsichtigte ebenfalls einen vom
Abgasskandal betroffenen Audi A4 stillzulegen und hörte den
Geschädigten zunächst an. Auch hier gab die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine Stellungnahme ab. In einem
Telefonat teilte der Landkreis mit, dass das Fahrzeug zunächst für
ein halbes Jahr nicht stillgelegt werde. Sodann wird wieder in
Kontakt mit der Kanzlei getreten und das weitere Vorgehen besprochen.
Der Geschädigte kann deshalb auch hier sein Zivilverfahren
fortführen.

Der Landkreis Harburg drohte einem Geschädigten die Stilllegung
seines VW Amarok an. Auch hier nahm die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Rahmen der Anhörung Stellung zu der
Androhung. Die Behörde ließ sich jedoch nicht beeindrucken und legte
das Fahrzeug still. Daraufhin reichte die Kanzlei Klage und einen
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei dem
Verwaltungsgericht Lüneburg ein. Daraufhin teilte der Landkreis
gegenüber dem Verwaltungsgericht mit, dass keine Ersatzvornahme und
keine sofortige Vollziehung durchgeführt wird und damit das Fahrzeug
derzeit nicht stillgelegt wird. Das Eilverfahren konnte daher für
erledigt erklärt werden und der Landkreis hat sich bereit erklärt,
die Kosten dafür zu tragen. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat
daraufhin dem Landkreis die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Der Landkreis Euskirchen hat ebenfalls einen VW Amarok
stillgelegt. Dagegen hat der Geschädigte eine Klage vor dem
Verwaltungsgericht Aachen und einen Eilantrag vor dem
Verwaltungsgericht Aachen gestellt. Der Landkreis Euskirchen hob
daraufhin seine Ordnungsverfügung auf. Das Eilverfahren vor dem
Verwaltungsgericht Aachen wurde für erledigt erklärt und der
Landkreis übernimmt die Kosten dafür, was das Verwaltungsgericht
beschlossen hat.

Der Landkreis Zwickau beabsichtigte ebenfalls, einen Audi A4 Avant
stillzulegen und übersandte deshalb dem Geschädigten einen
Anhörungsbogen mit der Aufforderung, sich zu der Sache zu äußern bzw.
das Update ausspielen zu lassen. Im Rahmen dieser Anhörung teilte die
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit, dass
derzeit ein Zivilverfahren laufe und deshalb eine Nachbesserung nicht
hingenommen werden kann. Eine Stilllegungsverfügung sei rechtswidrig.
Der Landkreis Zwickau teilte in einem Telefonat mit, dass das
Fahrzeug derzeit deshalb nicht stillgelegt werde und die Behörde
abwarte.

Der Rhein-Pfalz-Kreis beabsichtigte, einen Seat Exeo stillzulegen.
Der Geschädigte wurde angehört. Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Malleis der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
gab daraufhin eine Stellungnahme ab und teilte mit, dass ein
Verfahren gegen VW laufe. Daraufhin teilte der Kreis mit, dass
derzeit keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden.

Die Stadt Solingen beabsichtigte, einen VW Golf stillzulegen. Der
Geschädigte wurde diesbezüglich zunächst angehört. Er vereinbarte mit
der Behörde jedoch ein Zuwarten mit der Stillegung aufgrund eines
laufenden Zivilverfahrens.

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat trotz einer Anhörung und
einer Stellungnahme einen VW Amarok eines Geschädigten stillgelegt.
Dagegen hatte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe
eingeleitet. Der Verwaltungsakt, mit dem das Fahrzeug stillgelegt
wurde, ist rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wird
demnächst über diesen Fall entscheiden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Malleis teilt
mit: "In den meisten Fällen sind wir erfolgreich gegen die
Zulassungsbehörden vorgegangen. Das Verhalten der Zulassungsbehörden
auf Stilllegung ist rechtswidrig. Wir werden dagegen mit allen
Mitteln vorgehen. Es kann nicht sein, dass der Volkswagen AG Jahre
lang Zeit gegeben wird zum nachbessern und nunmehr die Verbraucher
den Schaden haben sollen. Eine Nachbesserung darf in einem laufenden
Zivilverfahren unter keinen Umständen erfolgen, da dies erhebliche
Nachteile für die Verbraucher hätte. Wir sind sehr zuversichtlich,
dass wir auch vor den Verwaltungsgerichten erfolgreich sein werden.
Diese Praxis des Staates ist nicht erträglich. Die Verbraucher werden
im Stich gelassen."

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
5.500 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem
renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger).



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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