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Hilfstaxe: Krankenkassen wälzen Lasten auf Apotheken ab und gefährden die flächendeckende Versorgung (FOTO)

Geschrieben am 22-01-2018

Berlin (ots) -

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) kann die am 19. Januar 2018
von der Schiedsstelle nach § 129 Abs. 8 SGB V gefällte Entscheidung
zur so genannten Hilfstaxe nicht mittragen. Die Umsetzung des durch
die Zustimmung der Krankenkassenvertreter und der unparteiischen
Schiedsstellenmitglieder gefassten Mehrheitsbeschlusses gefährdet die
flächendeckende Versorgung der Patienten mit onkologischen
parenteralen Zubereitungen (Zytostatika). Die Neuverhandlung der
Hilfstaxe ("Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und
Zubereitungen aus Stoffen laut §§ 4 und 5 der
Arzneimittelpreisverordnung") war nötig geworden, nachdem das im Jahr
2017 in Kraft getretene Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz
(AMVSG) apothekenexklusive Zytostatika-Ausschreibungen der Kassen
verboten, dafür aber Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern
neu eingeführt hatte.

Die Ablehnung des Schiedsspruches durch den DAV hat mehrere
Gründe: Erstens sind die pauschalen Abschlagssätze vom Einkaufspreis
bei der Abrechnung mit den Krankenkassen zu hoch für die Apotheken,
und die Regelung für den Fall, dass der Apotheker den vereinbarten
Abschlag im Einkauf nicht realisieren kann, ist nicht ausgereift. Die
daraus resultierenden finanziellen Risiken sind nicht abschätzbar.
Zweitens wurde der Antrag des DAV zur Erhöhung des Arbeitspreises
abgelehnt, und drittens gelten die Regelungen des Schiedsspruches
rückwirkend ab 1. November 2017. Dadurch wird in bereits abgerechnete
Fälle eingegriffen.

"Wir lehnen das Ergebnis des Schiedsverfahrens ganz klar ab", sagt
DAV-Vorsitzender Fritz Becker: "Die Krankenkassen haben gesetzlich
die Möglichkeit bekommen, Rabattverträge mit den Herstellern von
Wirkstoffen für Krebsrezepturen abzuschließen. Wir fordern die Kassen
auf, am Markt vorhandene Einsparpotentiale auf diesem Wege zu
generieren und nicht die bundesweit etwa 300 Schwerpunktapotheken mit
speziellem Reinraumlabor über zu hohe Abschläge und nicht ausreichend
flankierende Regelungen einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko
auszusetzen." Insgesamt, so Becker, gehe das Schiedsergebnis auch
systematisch in eine falsche Richtung: "Wir wollten eine
Vergütungsvereinbarung, die die Arbeitsleistung der Apotheken
anerkennt und von der alten Praxis wegführt, dass Apotheken ihre
Wirtschaftlichkeit über Einkaufskonditionen sichern müssen. Leider
ziehen die Kassen hier nicht mit." Der DAV wird die Sachlage jetzt
bewerten und über das weitere Vorgehen entscheiden, so Becker.

Weitere Informationen unter www.abda.de



Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004 132, r.kern@abda.de

Christian Splett, Pressereferent, 030 40004 137, c.splett@abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell


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