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Gewusst wie - Betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Geschrieben am 17-01-2018

Dortmund (ots) - Verantwortung übernehmen
Gesellschafter-Geschäftsführer Tag für Tag. Was sie mit Blick auf
ihre eigene Zukunft nicht vergessen sollten: Sie tragen auch
Verantwortung für ihre Altersvorsorge. Für ihre betriebliche
Altersversorgung (bAV) eignet sich besonders die Unterstützungskasse.
Doch dieser Durchführungsweg ist nicht nur sehr attraktiv, sondern
auch sehr komplex.

Vermittler und Steuerberater mit ins Boot nehmen

Die Unterstützungskasse wickelt die bAV für das Unternehmen ab.
Konkret bedeutet das, dass sie nicht nur den Ansparprozess
organisiert, sondern auch die Renten an die Versorgungsempfänger
auszahlt. Als Durchführungsweg ist sie vor allem aus zwei Gründen
beliebt: Zum einen können hier die Gehaltsteile nahezu unbegrenzt
steuerfrei umgewandelt werden. Zum anderen bleibt in der Regel die
Bilanz unberührt. Außerdem kann das Unternehmen
arbeitgeberfinanzierte Beitragsanteile als Betriebsausgaben
steuerlich geltend machen. Entsprechend stellt der Steuergesetzgeber
hohe Anforderungen an die Versorgungszusage. "Das Finanzamt prüft
unter anderem die Ernsthaftigkeit, Erdienbarkeit, Angemessenheit,
Finanzierbarkeit sowie die Einhaltung der Probezeit und Wartezeit",
so bAV-Experte Thomas Vietze vom Continentale Versicherungsverbund.
"Wer eine solche Form der bAV plant und einrichtet, sollte außer
langjährig erfahrenen bAV-Spezialisten den Steuerberater mit ins Boot
nehmen."

Fallstricke vermeiden

Für Unternehmer ist es daher ratsam, sich eingehend zu
informieren. Des Weiteren sollten sie darauf achten, dass alle
steuerlich maßgeblichen Kriterien eingehalten werden. Welche
Fallstricke lauern, lässt sich beispielhaft an den Erfordernissen
Probe- und Wartezeit verdeutlichen: Für die beherrschenden
Gesellschafter-Geschäftsführer eines neu gegründeten
Start-up-Unternehmens soll eine bAV über eine Unterstützungskasse
eingerichtet werden. Zuvor müssen aber die
Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Probezeit ihre Eignung für
die Aufgabe nachweisen. Diese sollte über den Steuerberater geklärt
und dokumentiert werden. Als Faustregel für die Probezeit gelten hier
zwei bis drei Jahre. Wenn eine GmbH neu gegründet wird, beträgt die
Wartezeit fünf Jahre. Und wenn der Geschäftsführer bereits früher mit
der bAV starten möchte? Dann kann vorab der Steuerberater klären, ob
Ausnahmeregelungen greifen. Er holt dann eine verbindliche Auskunft
beim Finanzamt ein.

"Bei unerfüllter Probe- und Wartezeit unterstellt das Finanzamt,
dass die Zuwendungen an die Unterstützungskasse nicht betrieblich
veranlasst waren. Sie dürfen dann nicht als Betriebsausgaben
abgezogen werden - auch nicht nach dem Ende der Wartezeit", weiß
Thomas Vietze. "Beginnen Sie am besten erst mit der bAV, wenn die
Wartezeit erfüllt ist. Auf jeden Fall sollten Sie eine
Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das kann über eine
Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung gelöst werden."

Jahrzehntelange bAV-Kompetenz

Gerade in der bAV ist es sehr wichtig, einen professionellen
Anbieter und Berater an seiner Seite zu wissen. Ein starker Partner
mit langjährig erfahrenen bAV-Spezialisten ist die Continentale
Lebensversicherung. Seit 125 Jahren steht sie für Verlässlichkeit und
Solidität; ihre Kunden können auf hervorragende bAV-Produkte mit
festen Garantien bauen. Zudem bietet sie einen ausgezeichneten
Service. Für spezielle Fragen verfügt die Gesellschaft über ein
Netzwerk von Experten und Fachanwälten. So gewährleistet die
Continentale schnelle Hilfe, Unterstützung vor Ort - und eine hohe
bAV-Kompetenz.

Weitere Informationen zu den bAV-Tarifen der Continentale finden
Sie im Internet unter
www.continentale.de/betriebliche-altersversorgung. Eine
unverbindliche persönliche Beratung mit einem Ansprechpartner vor Ort
können Sie per E-Mail an bav-vu@continentale.de oder telefonisch
unter 089 5153-400 vereinbaren.



Pressekontakt:
Bernd Goletz
Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: 0231/919-2255
presse@continentale.de
www.continentale.de

Original-Content von: Continentale Versicherungsverbund, übermittelt durch news aktuell


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