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Wilkinson Sword GmbH - OLG Düsseldorf entscheidet über günstige Ersatzklingen

Geschrieben am 11-01-2018

Solingen (ots) - Im Streit zwischen Gillette und der Wilkinson
Sword GmbH hat das Oberlandesgericht Düsseldorf heute eine vom
Landgericht Düsseldorf erlassene einstweilige Verfügung zu
Eigenmarken-Ersatzklingen der Wilkinson Sword GmbH, welche mit
Gillettes 'MACH3'-Rasierer kompatibel sind, bestätigt. Die vom
Landgericht erlassene Verfügung bleibt damit bis zum Ablauf des
betreffenden Patents am 18. Februar 2018 bestehen.

"Es ist nicht überraschend, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf
auf der Linie der Vorinstanz geblieben ist", sagt Max Chambers,
Commercial Director North East Europe bei Edgewell. "Dies ändert
allerdings nichts an unserer derzeitigen Situation, zumal das Patent
bereits in wenigen Wochen abläuft. In anderen Ländern Europas bieten
unsere Ersatzklingen Verbrauchern schon jetzt eine günstige
Alternative und finden dort inzwischen großen Anklang. Wir sind
weiterhin überzeugt, dass das fragliche Patent nicht verletzt und
überdies nichtig ist und daher vom Bundespatentgericht in dem
weiterhin laufenden Nichtigkeitsverfahren widerrufen werden wird."

Hintergrund:

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied heute die einstweilige
Verfügung des Landgerichts Düsseldorf gegen die Wilkinson Sword GmbH
aufrechtzuerhalten (Az. I-15 U 66/17). Antragsteller war Gillette,
Tochtergesellschaft des Konsumgüterkonzerns Procter & Gamble. Die
Wilkinson Sword GmbH, ein Tochterunternehmen von Edgewell Personal
Care, setzt sich seit Jahren für Qualitätsprodukte zu attraktiven
Preisen ein und hatte im Frühjahr 2017 Eigenmarken-Ersatzklingen auf
den Markt gebracht, die mit Gillettes 'MACH3'-Rasierer kompatibel
sind. Gillette sah darin eine Verletzung des Patents EP 1 695 800.
Dieses läuft jedoch bereits in weniger als zwei Monaten ab, wodurch
die Unterlassungsverfügung ihre Wirkung verliert. Ein Rechtsmittel
gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts besteht nicht. Das
zugrunde liegende Patent kann jedoch in der weiterhin anhängigen
Nichtigkeitsklage durch das Bundespatentgericht mit rückwirkender
Kraft für nichtig erklärt werden.

Über Edgewell

Edgewell ist ein führender reiner Anbieter von Konsumgütern mit
einem attraktiven, breit gefächerten Portfolio namhafter Marken wie
Schick® und Wilkinson Sword® Rasiersystemen für Männer und Frauen
sowie Einwegrasierer. Weiterhin umfasst das Portfolio Marken wie
Edge® und Skintimate® Rasurpräparate; Playtex® und Stayfree®
Pflegeprodukte für Frauen; Banana Boat®, Hawaiian Tropic® und
Bulldog® Sonnen- und Hautpflegeprodukte; Playtex® Säuglingsfütterung,
Diaper Genie® und Handschuhe; sowie Wet Ones® Feuchttücher. Das
Unternehmen verfügt über eine breite globale Präsenz und ist in mehr
als 50 Märkten, darunter den USA, Kanada, Mexiko, Deutschland, Japan
und Australien mit rund 6.000 Mitarbeitern weltweit tätig.

Edgewell wird in diesem Verfahren durch die deutsche IP-Kanzlei
ARNOLD RUESS Rechtsanwälte vertreten.



Pressekontakt:
Chris Gough
Vice President, Investor Relations
Edgewell Personal Care
Tel.: (203) 944-5706
Mobil: (203) 447-9628
Chris.Gough@edgewell.com

Original-Content von: Edgewell Personal Care, übermittelt durch news aktuell


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