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Landgericht Berlin entscheidet mit Urteil vom 05.12.2017 bei widerrufenem Autokredit zugunsten des Verbrauchers

Geschrieben am 14-12-2017

Hamburg (ots) - Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 05.
Dezember 2017 - 4 O 150/16 - einer Klage eines Verbrauchers
stattgegeben. Der Kläger hatte am 04. August 2014 einen
Darlehensvertrag mit der Volkswagen Bank zur Finanzierung des
Kaufpreises eines gebrauchten VW Touran geschlossen und diesen am 30.
März 2016 widerrufen. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass der
Kläger infolge seiner Widerrufserklärung keine Zins- und
Tilgungsleistungen mehr schulde. Die Widerrufsfrist habe mangels
vollständiger Erteilung der Pflichtangaben nicht zu laufen begonnen.
Dem Kläger seien die erforderlichen Angaben zur Berechnung der
Vorfälligkeitsentschädigung und zur Kündigung des Darlehensvertrages
nicht zutreffend erteilt worden. Deswegen habe er einen Anspruch auf
Rückzahlung der geleisteten Anzahlung und der gezahlten Monatsraten.
Der Anspruch des Klägers betrug ursprünglich 17.328,24 Euro. Der
Anspruch sei jedoch durch Aufrechnung der Beklagten in Höhe von
1.012,31 Euro für geschuldete Sollzinsen des Klägers erloschen. Die
Entscheidung des Landgerichts Berlin ist wegweisend. Denn sie
betrifft mehrere hunderttausende Autokreditverträge. Damit liegt
jetzt das zweite positive Urteil gegen die VW Bank vor. Das
Landgericht Arnsberg hat bereits mit Urteil vom 20. November 2017 -
I-2 O 45/17 - zugunsten des Verbrauchers entschieden.

"Der Widerruf eines privaten Autokredits bietet sich bei
fehlerhafter Widerrufsinformation als eine "Geheimwaffe" an", sagt
Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Angesichts des
Diesel-Abgas-Skandals ärgern sich viele Fahrzeuginhaber, ihr
Dieselfahrzeug bei Verkauf aktuell nur zu einem deutlichen
Mindererlös verkaufen zu können", so Anwalt Hahn. "Wirtschaftlich ist
der Widerruf eines Autokredits attraktiv, weil Rechtsfolge des
Widerrufs eines verbundenen Geschäfts die Rückgabe des Autos und die
Erstattung der gezahlten Leistungsraten bei Berücksichtigung eines
Nutzungsersatzes der Bank für die gefahrenen Kilometer ist. Für alle
Autokreditverträge, die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden,
muss der Kunde sich bei Rückgabe seines PKW keinen Wertersatz für die
gefahrenen Kilometer anrechnen lassen", meint Hahn. "Dies hat das
Landgericht Berlin vorliegend allerdings anders beurteilt, weswegen
der Kläger Berufung eingelegt hat", so Hahn.

HAHN Rechtsanwälte bietet bei privaten Autokrediten eine
kostenfreie Erstprüfung über die Fehlerhaftigkeit der
Widerrufsinformation an. Wenn die erteilte Widerrufsinformation
fehlerhaft war und eine Rückabwicklung von Autokauf- und
Darlehensvertrag wirtschaftlich Sinn macht, ist eine anwaltliche
Vertretung bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der Autobank
ratsam. Dabei ist das Bestehen einer eintrittspflichtigen
Rechtsschutzversicherung von Vorteil. Eine solche könnte auch noch
vor Erklärung des Widerrufs abgeschlossen werden.

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der
führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Kanzlei.
Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20
Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit
mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich
Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte, davon
sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt
über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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