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Checkliste zum Jahresende - so einfach gibt es Geld!

Geschrieben am 12-12-2017

München (ots) - Zwischen Weihnachtsmarktbesuchen, Weihnachtsfeiern
und Shopping-Rausch sollte die Steuererklärung kurz vor Jahresende
nicht aus den Augen verloren werden. "Nur noch wenige Tage verbleiben
bis zum Jahreswechsel und dann sind möglicherweise einige
Steuervorteile, Prämien oder Zulagen für immer verschenkt", darauf
weist Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohi (Lohnsteuerhilfe
Bayern e. V.) in München hin.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern stellt kurzerhand noch eine Checkliste
zur Verfügung, anhand der jeder überprüfen kann, was für ihn in Frage
kommt, um kein Geld zu verschenken.

To-do-Liste bis zum 31.12.2017 für Steuerzahler

1. Heirat bis zum 31.12. bringt ein rückwirkendes
Ehegattensplitting für 2017. Bei Partnern mit stark unterschiedlichen
Einkommen ist das lukrativ.

2. Kindergeldantrag rückwirkend stellen und Kindergeld für bis zu
vier Jahre rückwirkend erhalten. Ab 2018 ist das nämlich nur mehr für
sechs Monate rückwirkend möglich.

3. Verlustbescheinigung unbedingt bis 15.12.2017 bei der Bank
beantragen, falls Wertpapierdepots bei mehreren Banken laufen. Nur so
können Verluste mit Gewinnen aus Depots zwischen verschiedenen Banken
verrechnet werden.

4. Prüfen, ob die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung eine
Rückerstattung bringt. Die Abgabefrist für das Jahr 2013 endet am
31.12.2017.

5. Antrag auf Wohnungsbauprämie 2015 bei der Bausparkasse sichern.

6. Antrag auf Arbeitnehmersparzulage für 2013 bei
vermögenswirksamen Leistungen bis 31.12.2017 stellen.

7. Antrag auf Riester-Zulage 2015 nicht vergessen, sofern kein
Dauerzulagenantrag vorliegt.

8. Riester-Vertrag noch schnell abschließen und Boni für das
gesamte Jahr 2017 mitnehmen.

9. Gab es eine Gehaltserhöhung? Dann die Beiträge für den
Riester-Vertrag unbedingt anpassen, sonst gibt es geringere Zulagen.

10. Wurde die Steuererklärung bei Pflichtabgabe bisher nicht
abgegeben und wird eine Erstattung erwartet, muss sie für 2010
allerspätestens am 31.12.2017 eingegangen sein, sonst verfällt die
Erstattung für 2010.

Es kann sich also lohnen, sich in der Adventszeit um seine
Finanzen zu kümmern und das eine oder andere noch bis zum Stichtag
31.12.2017 zu erledigen.

http://ots.de/PZSsB



Kontakt für Rückfragen:

Jörg Gabes, Pressereferent
Tel: 09402 503159 / E-Mail: j.gabes@lohi.de
Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf
www.lohi.de

Original-Content von: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., übermittelt durch news aktuell


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