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Acrylamid - Tipps für Verbraucher zur Vermeidung

Geschrieben am 11-12-2017

Berlin (ots) - Heute tritt die neue Verordnung zur Festlegung von
Minimierungsmaßnahmen und Richtwerten für die Senkung des
Acrylamidgehalts in Lebensmitteln in Kraft, die ab dem 11. April 2018
in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. Um zur Aufklärung über die
Entstehung und Vermeidung von Acrylamid beizutragen, hat der Bund für
Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) sein
Internet-Informationsangebot mit einem umfangreichen Fragen- und
Antworten-Katalog und einer anschaulichen Informationsgrafik
ausgebaut. Im Mittelpunkt stehen die erfolgreichen
Minimierungsmaßnahmen der Lebensmittelwirtschaft, die diese bereits
seit 15 Jahren freiwillig betreibt, sowie praktische Tipps für
Verbraucher.

"Die Lebensmittelwirtschaft arbeitet seit Bekanntwerden der ersten
Acrylamid-Befunde in Lebensmitteln im Jahr 2002 kontinuierlich an der
Reduktion der Gehalte in ihren Produkten, z. B. durch Optimierung von
Herstellungsprozessen und Rezepturen. Doch nicht nur die Hersteller,
auch Verbraucher selbst können und sollten dazu beitragen, die
Belastung mit Acrylamid möglichst gering zu halten. So lautet die
einfachste Regel: Vergolden, nicht verkohlen", erklärt Katja Ahrens,
Lebensmittelchemikerin beim BLL.

Die häusliche Zubereitung von Lebensmitteln kann einen erheblichen
Einfluss auf die Acrylamid-Aufnahme haben. Je nach Verzehrsmenge kann
z. B. der Verzehr von zu dunkel gerösteten Lebensmitteln die
durchschnittliche ernährungsbedingte Acrylamid-Aufnahme bis zu 80
Prozent erhöhen. "Wenn Lebensmittel, die bestimmte Zucker wie Glucose
und Fructose sowie die Aminosäure Asparagin enthalten, auf über 120
Grad erhitzt werden, wie z. B. beim Rösten, Braten, Backen oder
Frittieren, entsteht Acrylamid. Deshalb sollte immer darauf geachtet
werden, die Lebensmittel bei der Zubereitung nicht zu stark zu
erhitzen oder zu dunkel werden zu lassen", erläutert Ahrens. Generell
gilt natürlich, dass Verbraucher immer auf die Zubereitungshinweise
achten sollten, die auf den Verpackungen angegeben sind und sich
ausgewogen ernähren sollten: "Wie bei allen Stoffen gilt auch für
Acrylamid, dass ein Zuviel nie gut ist. Die einfachste Maßnahme, um
einer einseitigen Aufnahme bestimmter Stoffe entgegenzuwirken, ist
eine bunte und abwechslungsreiche Ernährung. Probieren Sie
unterschiedliche Garmethoden. Das bringt nicht nur geschmackliche
Vielfalt, sondern auch Vorteile für die Nährstoffaufnahme. Gerade
Vitamine können bei zu langem Erhitzen verloren gehen", rät Ahrens.

Diese Tipps sowie eine Übersicht über die wichtigsten Fakten zur
Entstehung von Acrylamid sowie die Minimierungsmaßnahmen der
Lebensmittelwirtschaft hat der BLL in einer anschaulichen
Informationsgrafik dargestellt. Diese sowie den ausführlichen Fragen-
und Antworten-Katalog zu Acrylamid finden sich unter
www.bll.de/infografik-faktenblatt-acrylamid.

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)

Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen
Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen
der gesamten Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk,
Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche
Einzelmitglieder an.



Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Katja Ahrens
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-148, Fax: +49 30 206143-248
E-Mail: kahrens@bll.de

BLL-Öffentlichkeitsarbeit
Manon Struck-Pacyna
Tel.: +49 30 206143-127, Fax: +49 30 206143-227
E-Mail: mstruck@bll.de, Internet: www.bll.de
Twitter: https://twitter.com/BLL_de, Facebook:
www.facebook.com/BLL.de

Original-Content von: BLL - Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V., übermittelt durch news aktuell


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