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Kasachstan sieht sich nicht als Rechtsnachfolger der Sowjetunion / Rechtsstreit mit Kanada wegen Uranabbaus und Investitionsschutzabkommens

Geschrieben am 04-12-2017

Berlin (ots) - Ein langwieriger internationaler Rechtsstreit
zwischen Kanada und Kasachstan über Uranabbau und Investitionsschutz
geht demnächst in die nächste Runde.

Das seit 26 Jahren unabhängige Kasachstan, eine frühere
Sowjetrepublik, weigert sich beharrlich, als Rechtsnachfolger der
Sowjetunion zu gelten, und baut darauf, dass die internationale
Gerichtsbarkeit sich dieser Ansicht anschließt.

Es handelt sich um eine prinzipielle Streitfrage von großer
Tragweite, denn sollte Kasachstan doch als Rechtsnachfolger der
Sowjetunion gelten, wäre dies gleichsam die Einladung für andere
Vertragspartner, die mit irgendeiner anderen früheren Sowjetrepublik
vertraglich gebunden sind, auf Entschädigungszahlungen zu klagen.

Der Konflikt des zentralasiatischen Landes mit einem kanadischen
Bergbauunternehmen namens World Wide Minerals Ltd (WWM) mit Sitz in
Toronto dreht sich um die Frage, ob das Investitionsschutzabkommen,
das Kanada mit der früheren UdSSR abgeschlossen hatte, nun auch in
Kasachstan Gültigkeit hat. Damals war mit der Sowjetunion ein
"Bilateral Investment Treaty", der sogenannte Canada/USSR BIT,
abgeschlossen worden. Kasachstan sieht sich dabei nicht als
Rechtsnachfolger.

WWM hatte 1995 von Kasachstan das Recht erhalten, aus kasachischen
Uranlagerstätten das wertvolle Uran abzubauen. Als Gegenleistung
versprach WWM, Investitionen in Höhe von 100 Millionen US-Dollar zu
tätigen. Nach kasachischer Auffassung habe WWM nicht nur seine
Verpflichtungen nicht erfüllt, sondern habe von Anfang an die Absicht
gehabt, nichts zu tun.

Das kanadische Unternehmen habe von Kasachstan die Lizenz erhalten
wollen, Uran auf dem amerikanischen Markt zu verkaufen. Kasachstan
wollte sich indes nicht daran binden, da Uran auf den internationalen
Märkten überall gefragt sei. Die kanadische Seite habe daraufhin mit
Erpressungsversuchen gegenüber Kasachstan begonnen und bald darauf
ihre Tätigkeit in Kasachstan eingestellt.

Die Regierung von Kasachstan rechnet damit, dass die Wiener
Konvention von 1978, die die Staatennachfolge in Verträge regelt,
Anwendung finden werde und die internationalen Gerichte ihr letztlich
Recht geben würden.



Pressekontakt:
Ludwig Michael, Berliner Korrespondentenbüro
E-Mail: weiden@rg-rb.de
Tel. +49 30 2639 3328

Original-Content von: Berliner Korrespondentenbüro, übermittelt durch news aktuell


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