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Streit um Diesel-Fahrverbote in München - Deutsche Umwelthilfe beantragt Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen die Bayerische Staatsregierung

Geschrieben am 30-06-2017

Berlin (ots) - Ministerpräsident Horst Seehofer verweigert
höchstrichterlich angeordnete Veröffentlichung eines Gutachtens zur
Luftbelastung in München und begeht damit "vorsätzlichen Rechtsbruch"
- DUH wirft Regierungschef zudem Verstoß gegen seinen Amtseid vor,
der ihn zu "Gehorsam gegenüber den Gesetzen" verpflichtet

Im Streit um die Luftqualität in München stellt die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) mit heutigem Datum einen Antrag auf Festsetzung
eines Zwangsgeldes in Höhe von 2000 Euro gegen den Freistaat Bayern.
Auf Geheiß des bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer widersetzen
sich die zuständigen Behörden einem im Februar 2017 ergangenen
Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (22 C 16.1427). Der
Gerichtshof hatte auf Antrag der DUH angeordnet, dass die Bayerische
Staatsregierung ein Gutachten zur aktuellen Luftbelastung in der
Landeshauptstadt zu erstellen hat. Dieses Gutachten hätte spätestens
am gestrigen 29. Juni 2017 veröffentlicht werden müssen. Durch die
Teilveröffentlichung von Ergebnissen des Gutachtens durch den
Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter in der vergangenen Woche ist
bekannt, dass die Ergebnisse offensichtlich besonders erschreckende
Erkenntnisse über die Belastung von ganz München mit dem
gesundheitsschädlichen Dieselabgasgift Stickstoffdioxid enthalten.
Reiter hatte sich Mitte Juni den Forderungen der DUH nach
Dieselfahrverboten ab Anfang 2018 angeschlossen.

"Ministerpräsident Seehofer hat bei Amtsantritt einen Eid
abgelegt, der ihn ausdrücklich zum 'Gehorsam gegenüber den Gesetzen'
verpflichtet. Offensichtlich hält er die Münchner Bürger für nicht
mündig genug, mit den erschreckenden Ergebnissen der von seinem
Landesamt gefertigten Luftbelastungsgutachten umgehen zu können.
Bisher kannten wir die staatliche Missachtung höchstrichterlicher
Urteile eher von Ländern wie Polen. Die mit den bayerischen
Autoherstellern MAN, BMW und Audi besprochenen
'Software-Veränderungen' sind gänzlich ungeeignet, etwas an der
rechtswidrigen Situation der Luftbelastung in München und an deren
massiven Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen zu ändern. Herr
Seehofer wird mit dieser Mogelpackung die vom höchsten Bayerischen
Verwaltungsgericht für unabdingbar gehaltenen Dieselfahrverbote nicht
verhindern können. Im Gegensatz zum Münchner Oberbürgermeister, der
den Kampf der DUH für saubere Luft unterstützt und sich für den
Vorrang des Gesundheitsschutzes ausgesprochen hat, kämpft Horst
Seehofer unverdrossen für schmutzige Diesel", so Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH.

Seit 2005 kämpft die DUH in München und vor bayerischen Gerichten
für eine saubere Luft und dafür, dass die EU-weit geltenden
Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2)
eingehalten werden. Im Februar dieses Jahres hatte der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof in einem seit sechs Jahren andauernden und von
der DUH rechtskräftig gewonnenen Rechtsstreit abschließend verkündet,
dass das für die Luftreinhaltung zuständige Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz Vorbereitungen für die Einführung von
Fahrverboten zu treffen habe. Als erste konkrete Frist war die
Veröffentlichung eines Gutachtens über die aktuelle Luftbelastung in
der Landeshauptstadt auch abseits von Landshuter Allee und Stachus
bis zum 29.6.2017 der Inhalt. Das Gutachten ist eine von drei
konkreten Auflagen zur Vorbereitung eines Fahrverbotes, deren
Umsetzung das Gericht mit Fristsetzung festgelegt hatte.

"Eine derartig offene Ignoranz gegenüber einer rechtskräftigen
Gerichtsentscheidung ist erschreckend. Erst duldet die Regierung über
Jahre klare Rechtsverstöße, jetzt ist ihr sogar eine
Gerichtsentscheidung egal. Hier werden grundlegende
Verfassungsprinzipien missachtet", so Rechtsanwalt Remo Klinger, der
die DUH in dem Rechtsstreit vertritt.

Links: Zur Pressemitteilung vom 28.6.2017: Deutsche Umwelthilfe
droht Ministerpräsident Seehofer mit Antrag auf Zwangsgeldfestsetzung
im Streit um saubere Luft für München http://l.duh.de/p170628



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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