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Überraschende Wende im VW-Abgasskandal: Erste Urteile rechtskräftig -Geschädigte erhalten erstmals endgültig ihren Kaufpreis zurück

Geschrieben am 22-06-2017

Düsseldorf (ots) - Die im Abgasskandal führende Anwaltskanzlei
Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf gibt bekannt, dass die Volkswagen AG
über ihre Anwälte mitteilen lässt, dass nach drei zugunsten der
Geschädigten erstrittenen erstinstanzlichen Urteile kein Rechtsmittel
eingelegt wird. Damit werden diese Urteile rechtskräftig (Urteile der
Landgerichte Arnsberg I-2 O 264/16 vom 12.05.2017, Bayreuth 23 O
348/16 vom 12.05.2017 und Wuppertal 3 O 156/16, Urteil vom
26.04.2017). Bislang hatte die Volkswagen AG in sämtlichen verlorenen
Verfahren Berufung eingelegt. "Es ist daher eine große Überraschung,
dass offenbar ein Strategiewechsel vollzogen wird", meint
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, Partner der Sozietät. Bislang habe der
Konzern jede auch nur erdenkliche Möglichkeit genutzt, die Verfahren
in die Länge zu ziehen und dennoch eine Entscheidung von
Obergerichten zu vermeiden, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert.
Daher handele es sich um einen Durchbruch für die Geschädigten, weil
diese erstmals seit der Aufdeckung des Abgasskandals endgültig
entschädigt werden und die betroffenen Fahrzeuge zurückgeben können.

Besonders brisant finden die Anwälte die Tatsache, dass
üblicherweise nur dann kein Rechtsmittel eingelegt werde, wenn die
unterlegene Partei nicht mehr an ihre Erfolgsaussichten glaube. Die
Signale der Oberlandesgerichte weisen genau in diese Richtung, meint
Rechtsanwalt Ulbrich: "Es spricht sehr viel dafür, dass die
Berufungsinstanz die erstinstanzlichen Urteile bestätigt hätte. Das
scheinen die Volkswagen-Anwälte ebenso zu beurteilen, denn ansonsten
hätten sie dem Konzern empfohlen, das Berufungsverfahren zu
betreiben. Diese Einschätzung bezieht sich offensichtlich auf mehrere
Oberlandesgerichtsbezirke, denn die Berufungsverfahren hätte vor den
Oberlandesgerichten Hamm, Düsseldorf und Bamberg stattgefunden."

"Künftig dürfen die Geschädigten im Falle einer Klage gegen
Volkswagen berechtigte Hoffnung haben, dass sie in nur einer Instanz
ihre Ansprüche durchsetzen können. Das führt zu einer deutlich
schnelleren Anspruchsdurchsetzung. Zudem entfalten diese
rechtskräftigen Urteile eine erhebliche Signalwirkung für diejenigen,
die direkt bei dem Konzern Fahrzeuge gekauft haben. Das gilt
insbesondere für Großkunden und Käufer mit Schwerbehindertenausweis,
also Kunden mit Rabattansprüchen", erläutert Prof. Dr. Rogert.

Nachdem die Düsseldorfer Kanzlei als erste bundesweit ein
bahnbrechendes Urteil gegen die Volkswagen AG errungen habe (Urteil
des Landgerichts Hildesheim vom 17.01.2017 - Az. 3 O 139/16, JUVE
berichtete) und ebenfalls als erste Kanzlei in Nordrhein-Westfalen
Verfahren gegen einen Vertragshändler gewonnen habe (Doppelschlag vor
dem Landgericht Krefeld, Urteile vom 16.09.2016 - Az. 2 O 83/16 und 2
O 72/16) könne sie nunmehr wiederum als erste Kanzlei mit
rechtskräftigem Abschluss von Verfahren gegen die Volkswagen AG
aufwarten. Bereits früher habe sie ebenfalls erstmalig ein Urteil
gegen einen Vertragshändler vollstreckt, um dem Kläger den Kaufpreis
zu verschaffen. Einzelheiten dazu finden Sie unter
http://auto-rueckabwicklung.de.



Pressekontakt:
Prof. Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt/Wirtschaftsjurist

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft

Königsallee 2 b (Regus)
40212 Düsseldorf

+49 (0)211/310638-0 (Tel.)
+49 (0)211/25 03 132 (Fax)
http://www.auto-rueckabwicklung.de

Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell


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