| | | Geschrieben am 26-05-2017 Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung 
in der Gebäudereinigungsbranche auf (FOTO)
 | 
 
 Bonn (ots) -
 
 In einer bundesweiten Schwerpunktprüfung wurden vom 15. bis 17.
 Mai 2017 in der Gebäudereinigungsbranche 12.900 Personen geprüft. Im
 Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung waren insgesamt
 2.600 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an
 über 3.000 Orten im Einsatz. Neben den Befragungen der Personen zu
 ihren Arbeitsverhältnissen wurden in rund 1.400 Fällen
 Geschäftsunterlagen eingesehen. Im Fokus der Prüfungen standen die
 Mindestlohnregelungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
 und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie die Meldepflichten zur
 Sozialversicherung. Die im Rahmen der Prüfungen gewonnenen
 Erkenntnisse führten bisher zur Einleitung von 202
 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Festgestellt
 wurden Verstöße gegen Mindestlohnregelungen und
 Sozialversicherungspflichten sowie ausländerrechtliche Vorschriften.
 In über 1.400 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die
 Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich. Neben Hinweisen auf
 Mindestlohnunterschreitungen betreffen diese auch das Vorenthalten
 von Sozialversicherungsbeiträgen, unerlaubte Ausländerbeschäftigung
 und unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.
 
 Bereits seit dem Jahr 2009 ist die Gebäudereinigungsbranche
 grundsätzlich von den Mindestlohnregelungen nach dem AEntG erfasst.
 Aktuell sind dort, je nach Lohngruppe und Bundesland,
 tarifvertragliche Mindestlöhne von 9,05 Euro bis 13,25 Euro je Stunde
 vorgesehen. Soweit von der Möglichkeit tarifvertraglicher Regelungen
 kein Gebrauch gemacht wird, unterfallen die übrigen in dieser Branche
 beschäftigten Personen den Mindestlohnregelungen nach dem MiLoG. Der
 Mindestlohn beträgt aktuell 8,84 Euro. Weitere Informationen finden
 Sie unter www.zoll.de.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Generalzolldirektion
 Pressestelle
 Klaus Salzsieder
 Telefon: 0221/22255-3828
 pressestelle.gzd@zoll.bund.de
 
 Original-Content von: Generalzolldirektion, übermittelt durch news aktuell
 
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