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Keine Einigung im Rechtsstreit zwischen Peter Pane und Hans im Glück

Geschrieben am 03-05-2017

Lübeck (ots) - Die seit über einem Jahr andauernde juristische
Auseinandersetzung zwischen Hans im Glück und der Paniceus Gastro
Systemzentrale GmbH konnte heute nicht durch einen Vergleich vor dem
Landgericht München beendet werden.

So wird der Prozess nun in der Hauptsache verhandelt. Der
Paniceus-Inhaber Patrick Junge wird sich zwischenzeitlich auf den
Ausbau seiner Peter Pane Restaurants konzentrieren, die er als
Geschäftsführer in der neu formierten Peter Pane-Gruppe führt.

Die Ausführungen des Gerichts haben Paniceus in seiner
Rechtsposition bestärkt. Dennoch wäre Patrick Junge bereit gewesen,
in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen an einem Vergleich
mitzuwirken. Doch Hans im Glück blieb uneinsichtig.

Vordergründig geht es um vermeintliche Verstöße des
Franchisenehmers Paniceus, die zu einer - vollkommen
ungerechtfertigten - Kündigung des Franchisevertrags durch Hans im
Glück geführt haben. Diese Kündigung mit den anschließenden
juristischen Auseinandersetzungen hat für Paniceus zu Schäden in
Millionenhöhe geführt. Auf den Ersatz dieses Schadens klagt die
Gesellschaft. Demgegenüber reklamiert Hans im Glück, ebenfalls
Schäden durch die - selbst ausgesprochene - Kündigung des
Franchisevertrags erlitten zu haben.

Tatsächlich geht es in diesem Gerichtsprozess allerdings - so
haben die Ausführungen der Anwälte heute gezeigt - um die überaus
rabiaten Geschäftsmethoden des ehemaligen Hans im
Glück-Geschäftsführers Thomas Hirschberger. So begründet die
unerwartete Kündigung des Franchisevertrages den Verdacht, dass der
Franchisenehmer Paniceus in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht
werden sollte, um ihn dazu zu bewegen, Hirschberger die zwölf
Filialen in Norddeutschland unter Wert zu verkaufen. Paniceus hatte
bereits 12 Millionen Euro in diese Standorte investiert, so dass die
Vermutung nahe lag, dass er empfindliche Umsatzeinbrüche durch die
abgebrochenen Zulieferungen des Franchisegebers nicht lange
durchhalten würde. Tatsächlich hat Paniceus jedoch nochmals erheblich
in die Betriebe investiert und das Gastronomiekonzept Peter Pane
realisiert.

Erstmalig in der Geschichte der Systemgastronomie in Deutschland
ist es gelungen, aus der Situation einer nicht vorhersehbaren
Kündigung eines Franchisevertrages binnen weniger Wochen ein
vollkommen neues Systemkonzept aufzubauen, das sich noch dazu spürbar
erfolgreicher entwickelt als das ursprüngliche Franchisekonzept.

"Gerne hätten wir heute den Prozess mit einem für beide Seiten
akzeptablen Vergleich beendet. Nun werden wir selbstbewusst unser
Recht vor dem Landgericht München weiter durchfechten", sagt
Geschäftsführer und Inhaber von Paniceus, Patrick Junge. "Unabhängig
von den gerichtlichen Auseinandersetzungen werden wir den
Expansionskurs mit dem sehr erfolgreichen Systemkonzept Peter Pane
fortsetzen."



Pressekontakt:
Jörg Forthmann

Faktenkontor GmbH
Ludwig-Erhard-Straße 37
D-20459 Hamburg

Tel: +49 (0) 40 253185-111
Fax: +49 (0) 40 253185-311
Mobil: +49 (0) 178 66 11 757

E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de

Original-Content von: Peter Pane, übermittelt durch news aktuell


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