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Landgericht Stuttgart: Daimler soll auf Klage der DUH wegen irreführender Werbung zu möglichen Abschalteinrichtungen Stellung nehmen

Geschrieben am 27-04-2017

Berlin (ots) - Mündliche Verhandlung vor dem Landgericht - Gericht
bestätigt die Auffassung der DUH, dass die beanstandete Formulierung
eine Werbeaussage für das Modell Mercedes-Benz C 220 BlueTec ist -
Verkündung einer Entscheidung am 6. Juni 2017

Die Kammer für Handelssachen am Landgericht Stuttgart hat heute
über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Daimler AG
verhandelt (AZ 34 O 21/16 KfH). Das Gericht sah die Klage als
zulässig an und bestätigte, dass die beanstandete Formulierung eine
Werbeaussage für das Modell Mercedes-Benz C 220 BlueTec ist. Die
Kammer forderte die Daimler AG auf, zu erläutern, ob und wie das
Emissionsminderungssystem in dem Mercedes C 220 BlueTec bei
niedrigen Temperaturen nur noch eingeschränkt arbeitet und hat für
den 6. Juni 2017 die Verkündung einer Entscheidung festgelegt.

Klagegrund der DUH war eine Werbeaussage des Herstellers zum
Abgasreinigungssystem des Mercedes-Benz C 220 BlueTEC. Der verwendete
Wortlaut "BlueTec reduziert die Emissionswerte unserer hochmodernen
Dieselmotoren auf ein Minimum (...) Dabei werden alle relevanten
Emissionsbestandteile auf ein Minimum reduziert", ist aus Sicht der
DUH irreführend und täuscht Verbraucher. Denn Abgasmessungen auf der
Straße durch die niederländische Prüforganisation TNO ergaben eine
bis zu 28-fache Überschreitung der geltenden Stickoxid
(NOx)-Grenzwerte bei dem Mercedes C 220 BlueTec.

Die heutige Entscheidung kommentiert Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH: "Daimler muss nun binnen vier Wochen
Farbe bekennen. Wir sind gespannt, ob Daimler dem Gericht gegenüber
die Funktionsweise der temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung
offenlegen wird. Wir werden dem Landgericht alle uns vorliegenden
Nachweise vorlegen, die belegen, dass und wie die Stickoxidminderung
bei Temperaturen von knapp unter 10 Grad Celsius drastisch reduziert
wird."

Hintergrund:

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Anfang Februar 2016
Abgasmessungen des niederländischen Prüfinstituts TNO (Bericht
2015/R10702) veröffentlicht. Der von TNO geprüfte Mercedes-Benz C 220
BlueTec überschritt bei Straßenmessungen mit Außentemperaturen von +
7 bis + 10 Grad Celsius die geltenden Stickoxid-Grenzwerte von 80 mg
NOx/km um das bis zu 28-fache. Bei in Städten typischen
Geschwindigkeiten (0-45 km/h) lagen die Emissionen mit 817 mg NOx/km
mehr als zehnfach über dem Grenzwert. Die von Daimler getätigte
Werbeaussage "BlueTec reduziert die Emissionswerte unserer
hochmodernen Dieselmotoren auf ein Minimum (...) Dabei werden alle
relevanten Emissionsbestandteile auf ein Minimum reduziert" steht im
klaren Widerspruch zu den von TNO gemessenen Werten. Nachdem Daimler
der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung bezüglich dieser
Werbeaussage abzugeben, nicht nachkam, reichte die DUH am 21. März
2016 Klage am LG Stuttgart wegen irreführender Werbung ein.

Links:

Zur Pressemeldung vom 29.2.2016 "Deutsche Umwelthilfe verklagt
Daimler AG - Autohersteller soll falsche Aussagen zur Abgasreinigung
der Mercedes C-Klasse BlueTec 220 CDi beenden":
http://l.duh.de/p160229



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen und Klinger
Berlin
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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