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Geblitzt.de - Köln BAB 3, Behörden-Ping-Pong zu Lasten von Betroffenen geht weiter

Geschrieben am 26-04-2017

Berlin (ots) - "Es ist untragbar, dass Verantwortlichkeiten von
einer Behörde zur anderen geschoben werden und es bis dato keine
gerechte Lösung für alle Betroffenen gibt.", so Jan Ginhold,
Geschäftsführer Geblitzt.de, zur aktuellen Arbeitsverweigerung der
zuständigen Behörden und Politiker beim Blitzerskandal BAB 3.

2016 wurden auf der BAB 3 bei Köln Geschwindigkeitsmessungen
vorgenommen. Von der anschließenden fehlerhaften Auslegung dieser
Messungen sind ca. 300.000 Verkehrsteilnehmer betroffen. Geblitzt.de,
Deutschlands größter Anbieter zur kostenlosen Prüfung von
Bußgeldverfahren, machte Anfang 2017 dieses Unrecht öffentlich. Die
Stadt Köln räumte ein mehrere Millionen Euro Bußgelder nicht rechtens
eingenommenen zu haben.

Eine aktuell angebotene Erstattung der Bußgelder sowie Tilgung von
Punkten und Aufhebung von Fahrverboten gestalten sich aus Sicht der
Betroffenen jedoch als rechtliches Labyrinth.

Betroffene haben zu hohe Bußgelder bezahlt und leiden unter zu
Unrecht erhaltenen Punkten im Fahreignungsregister Flensburg sowie
Fahrverboten. Für Verwarnungs- und Bußgelder unter 250 Euro bietet
die Stadt Köln Ausgleichszahlungen an. Die Tilgung von Punkten sowie
Aufhebung von Fahrverboten, ist nach Auffassung der Stadt und der
Bezirksregierung Köln, über einen Wiederaufnahmeantrag beim
zuständigen Amtsgericht möglich. Dieses lehnt eine Wiederaufnahme
jedoch mit Verweis auf die Rechtslage ab.

"In Fällen, die wir für Geblitzt.de vertreten, hat das Amtsgericht
Köln mittlerweile mitgeteilt, dass ein Antrag auf Wiederaufnahme des
Verfahrens unzulässig sein dürfte. Das Gericht beruft sich auf die
Rechtslage und bestätigt so auch unsere rechtliche Einschätzung.",
erklärt Rechtsanwalt Tom Louven, Schumacher & Partner Düsseldorf
PartG mbB.

Betroffenen bleibt nur ein Gnadengesuch bei der Bezirksregierung
Köln. Dieses umfasst jedoch nur Punkte und Fahrverbote, nicht aber
die Erstattung der Bußgelder. Vorrangig verweist die Bezirksregierung
Betroffene weiterhin auf das Wiederaufnahmeverfahren beim
Amtsgericht.

"Mir ist schleierhaft, dass die Bezirksregierung Betroffenen zu
einem solchen Schritt rät. Dort tätigen Juristen, müsste klar sein,
dass die rechtliche Grundlage für ein Wiederaufnahmeverfahren
fehlt.", kommentiert Jan Ginhold.

Die von der Stadt Köln angekündigte unbürokratische
Wiedergutmachung, gestaltet sich somit aus Sicht der Betroffenen als
schwierig und unzureichend. Eine gerechte Lösung, welche Bußgelder
sowie weitere Rechtsfolgen abdeckt, kann nur auf politischer Ebene
gefunden werden. Die Politik weigert sich jedoch seit Bekanntwerden
des Skandals ihre Verantwortung wahrzunehmen.

Über Geblitzt.de

Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA UG (haftungsbeschränkt).
Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.de Betroffenen, ihre
Bußgeldbescheide prüfen zu lassen und gegen die Verfahren vorzugehen.
Darunter fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Überschreitungen,
Abstands-Verstöße und Mobiltelefon-Nutzung während der Fahrt.

Geblitzt.de vermittelt hierfür eigene Verkehrsrechtsanwälte, die
den gesamten Vorgang für die Betroffenen bearbeiten. Zeitaufwendige
Treffen mit Anwälten entfallen. Betroffene registrieren sich auf der
Webseite www.geblitzt.de und reichen ihre Unterlagen ein.
Anschließend prüfen die Vertragsanwälte die erhobenen Vorwürfe. Ist
das Bußgeldverfahren rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine
Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung zu erwirken. Erlassene
Bußgeldbescheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam.
Betroffene müssen somit keine Bußgelder zahlen sowie eventuelle
weitere Sanktionen (z.B. Fahrverbot oder Punkte im
Fahreignungsregister) hinnehmen.

Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die
Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit. Erfolgsunabhängig übernimmt
Geblitzt.de alle entstandenen Kosten im Rahmen einer
Prozessfinanzierung.

Die gesamte Serviceleistung von Geblitzt.de ist für die
Betroffenen kostenlos.



Pressekontakt:
CODUKA UG (haftungsbeschränkt)
Jan Ginhold
Telefon: 030 / 22 90 88 180
E-Mail: presse@coduka.de

Original-Content von: CODUKA UG (haftungsbeschr?nkt), übermittelt durch news aktuell


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