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EANS-Hauptversammlung: Österreichische Post AG / Ergebnisse zur Hauptversammlung

Geschrieben am 20-04-2017

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20.04.2017
über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4
und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und § 2
Abs 2 VeröffentlichungsV

In der ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Post
Aktiengesellschaft, Wien, wurde am 20. April 2017 zum 8. Punkt der
Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:

a) Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und 1b
AktG ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien
der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der
Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab 20. April
2017 sowohl über die Börse als auch außerbörslich und zwar auch nur
von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär, insbesondere
der ÖBIB, zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 20,-- (Euro zwanzig)
je Aktie und einem höchsten Gegenwert von EUR 60,--(Euro sechzig) je
Aktie zu erwerben.

Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch
in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke
durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3
UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
Der Erwerb durch den Vorstand kann insbesondere vorgenommen werden,
wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Mitglieder
des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft
verbundenen Unternehmens im Rahmen eines
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms
und/oder zur Ausgabe an eine Mitarbeiterbeteiligung-Privatstiftung
angeboten werden sollen.

b) Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Österreichische
Post Aktiengesellschaft beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im
Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der
außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des
Aufsichtsrats. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch
unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts durchgeführt
werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).

c) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab
Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats und ohne neuerliche Beschlussfassung der
Hauptversammlung für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung
eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse
oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der
Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre,
insbesondere wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden Angestellten
und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der
Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms
und/ oder zur Ausgabe an eine Mitarbeiterbeteiligung-Privatstiftung
angeboten werden sollen, zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder
teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines
oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der
Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

d) Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des
Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung
dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gem §
65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 122 AktG herabzusetzen. Der
Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch
die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

e) Dies unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 15.
April 2015 zum 10. Punkt der Tagesordnung erteilten entsprechenden
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien.

Wien, im April 2017 Der Vorstand

Österreichische Post Aktiengesellschaft
Wien, FN 180219 d
ISIN AT0000APOST4

Rückfragehinweis:
Österreichische Post AG
DI Harald Hagenauer
Leitung Investor Relations, Konzernrevision & Compliance
Tel.: +43 (0) 57767-30400
harald.hagenauer@post.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Österreichische Post AG
Haidingergasse 1
A-1030 Wien
Telefon: +43 (0)57767-0
Email: investor@post.at
WWW: www.post.at
Branche: Transport
ISIN: AT0000APOST4
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch

Original-Content von: ?sterreichische Post AG, übermittelt durch news aktuell


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