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EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG / Einberufung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 13-04-2017

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG[1]
zu der am Dienstag, dem 16. Mai 2017, um 9.00 Uhr
im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28,
stattfindenden
Versammlung der Vorzugsaktionäre
der Oberbank AG

TAGESORDNUNG

1. Beschlussfassung über

1. den Widerruf der in der 132. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai 2012
erteilten Er­mächti­gung des Vorstandes gemäß § 169 AktG, das Grund­kapital
binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsände­rung im
Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - um bis zu EUR 750.000,-
- durch Ausgabe von bis zu 250.000 Stück neuen, auf Inhaber lautende Stamm-
Stückaktien unter Aus­schluss des Bezugsrechtes der Aktio­näre bei Ausgabe
von Aktien an Arbeit­nehmer, leitende Angestellte, an die
Belegschaftsbeteiligungsprivatstiftung der Oberbank AG und Mitglieder des
Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihre verbunde­nen Unternehmens
zu erhöhen, unter gleichzei­tiger Ermächtigung des Vorstandes, das
Grund­kapital binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden
Satzungsände­rung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - um bis
zu EUR 750.000,-- durch Ausgabe von bis zu 250.000 Stück neuen, auf Inhaber
lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen, wobei die Art der Aktien, der
Aus­gabekurs und die Ausgabebedingungen vom Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichts­rates festgesetzt werden, durch Aus­gabe von Aktien gegen
Bar­einlage gegen Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre, sofern die
Ka­pitalerhöhung zur Ausgabe von Aktien an Arbeitneh­mer, leitende
Ange­stellte, an die Beleg­schaftsbeteiligungsprivatstiftung der Oberbank
AG und Mitglieder des Vor­standes der Gesellschaft oder eines mit ihr
verbundenen Unternehmens dient. Ermächtigung des Aufsichtsrates,
Ände­rungen der Sat­zung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem
geneh­migten Kapital ergeben, zu beschlie­ßen;

2. die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs
(2).

BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN (§ 106 Z 4 AKTG)

Folgende Unterlagen sind ab 25. April 2017 auf der Internetseite der
Gesell­schaft unter www.oberbank.at veröffentlicht und werden in der
Versammlung der Vorzugsaktionäre aufliegen:

* Beschlussvorschlag * Bericht des Vorstandes gemäß § 170 Abs. 2 AktG
iVm § 153 Abs. 4 AktG

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AKTG)

Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)

Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
der Versammlung der Vorzugsaktionäre gesetzt und bekannt gemacht
werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen
Be­schlussvorschlag samt Begründung enthalten.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirt­schaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD ausgestellt sein. Die Depotbe­stätigung darf zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und
es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei
mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen
Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals errei­chen, müssen
sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben
Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der schriftliche
Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der
Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am
21. Tag vor der ordentlichen Versammlung der Vorzugsaktionäre,
somit spätestens am 25. April 2017, an ihrer Geschäftsanschrift
AT-4020 Linz, Untere Do­naulände 28, Ab­teilung Sekretariat &
Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, zugehen.

Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, kön­nen der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform (schriftlich, Unter­schrift ist nicht erforderlich)
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung über­mitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffen­den Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft (www.oberbank.at) zugänglich
gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschla­genen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirt­schaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die
Depotbe­stätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren
Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in
Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die
Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren erforderli­chen Inhalt der
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem
Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der
Versammlung der Vorzugsaktionäre, somit spätes­tens am 5. Mai 2017,

* per E-Mail an die Adresse: sek@oberbank.at, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist *
per Post, Boten oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-4020
Linz, Un­tere Do­naulände 28, Abteilung Sekretariat &
Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, oder * per Telefax
unter der Telefax-Nummer +43 732 78-58 12

zugehen.

Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Versammlung der
Vorzugsaktionäre Auskunft über Angelegen­heiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tages­ordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.oberbank.at zugäng­lich.

Anträge in der Versammlung der Vorzugsaktionäre (§ 119 AktG)

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt, in der Versammlung der Vorzugsaktionäre zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen. Vorausset­zung hierfür ist der
Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der VERSAMMLUNG DER
VORZUGSAKTIONÄRE

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung der
Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Versammlung der Vorzugsaktionäre
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende
des 6. Mai 2017, 24.00 Uhr CET/MEZ (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Versammlung der Vorzugsaktionäre ist nur
berechtigt, wer am Ende des Nach­weisstichtages Ak­tionär ist und
dies der Gesellschaft nachweist.

Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spä­testens am 11. Mai 2017,
24.00 Uhr (CET/ MEZ), aus­schließ­lich unter einer der nachgenannten
Adressen zuge­hen muss, nachzuweisen:

Per Post oder Boten: Oberbank AG, Abteilung ZSP/WV2, z.H. Herrn
Markus Zehethofer, Untere Donaulände 28, 4020 Linz

Per Telefax:
+43 732 77 89 40

Per SWIFT:
OBKLAT2L; Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000625132 angeben

Per E-Mail: markus.zehethofer@oberbank.at, wobei die
Depotbestätigung, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist.

Depotbestätigung (§ 10a AktG)

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im
Verkehr zwi­schen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT
CODE), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über die
Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN, * Depotnummer,
anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, * Die Angabe, dass sich die
Bestätigung auf den Depotstand am 6. Mai 2017, 24.00 Uhr CET/MEZ
bezieht.

Depotbestätigungen werden in deutscher oder in englischer Sprache
entgegenge­nom­men.

Zutritt zur Versammlung der Vorzugsaktionäre

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung
zur Versammlung der Vorzugsaktionäre. Die Aktionäre bzw ihre
Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang
zur Versammlung der Vorzugsaktionäre einen amtlichen
Lichtbildausweis (Führer­schein, Reisepass, Personalausweis)
vorzulegen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Vorzugsaktionär, der zur Teilnahme an der Versammlung der
Vorzugsaktionäre berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Vorzugs­aktionärs an der Versammlung
der Vorzugsaktionäre teilnimmt und dieselben Rechte wie der
Vorzugsaktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 15. Mai
2017, 15.00 Uhr (CET/MEZ), ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post oder Boten: Oberbank AG, Abteilung Sekretariat &
Kommunikation, z.H. Herrn Mag. Gerald Straka, Untere Donaulände 28,
4020 Linz

Per Telefax:
+43 732 78-58 12

Per E-Mail: sek@oberbank.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG Per SWIFT:
OBKLAT2L; Message Type MT598; unbedingt bei Stammaktien ISIN
AT0000625108 und bei Vorzugsaktien ISIN AT0000625132 angeben

Am Tag der Versammlung der Vorzugsaktionäre ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Versammlung der Vorzugsaktionäre
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.oberbank.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Versammlung der Vorzugsaktionäre
beträgt das Grundkapital der Ge­sellschaft EUR 105.921.900,-- und ist
eingeteilt in 32.307.300 Stamm-Stückaktien und 3.000.000
Vorzugs-Stückaktien. In der Versammlung der Vorzugs­aktionäre sind
nur Vorzugsaktien stimmberechtigt. Die Ge­sellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Versammlung der Vorzugsaktionäre 254
Vorzugs-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Rechte zu. 24 Vorzugs-Stückatien sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs. 29
AktG für kraftlos erklärt. Die Gesamtzahl der Versammlung der
Vorzugsaktionäre stimm­berechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Versammlung der Vorzugsaktionäre 2.999.722 Stück.

Einlass und Registrierung

Der Einlass zur Versammlung der Vorzugsaktionäre beginnt um 8.00 Uhr.
Bei der Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis
vorzulegen. _ Linz, im April 2017

Der Vorstand

---------------------------------------------------------------------
----------- [1] Ausschließlich der in deutscher Sprache
veröffentlichte Text der nachstehenden Bekanntmachung ist
rechtsverbindlich.

Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Stefan Haasbauer
0043 / 732 / 7802 - 37429
stefan.haasbauer@oberbank.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
FAX: +43(0)732/78 58 10
Email: sek@oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch

Original-Content von: Oberbank AG, übermittelt durch news aktuell


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